Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes Möglichkeiten der Einrichtung eines sozialen Frühwarnsystems im Bereich belasteter Familien zu prüfen und exemplarisch zu erproben, gegebenenfalls einzurichten.
Begründung:
I. Problem
Die Früherkennung problematischer Entwicklungen, vor allem für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren, gelingt zurzeit nur unzureichend, da in diesem Alter die soziale Kontrolle überwiegend fehlt.
Ferner ist eine frühzeitige
Intervention bei ungünstigen sozialen Verhältnissen, insbesondere bei dieser
Zielgruppe sinnvoll und notwendig, um gravierenden Schädigungen und drohenden
Entwicklungsdefiziten vorzubeugen.
II. Lösung
In dem Projekt „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ soll zunächst ein Handlungskonzept (verbindliche Handlungskette) exemplarisch entwickelt und erprobt werden.
Aufgrund der erworbenen Erfahrung soll dann ein Netz weiterer Frühwarnsysteme entstehen.
Die Projektskizze (siehe Anlage) gibt einen kurzen Überblick über die Ziele, Methoden und voraussichtlichen Möglichkeiten zur Realisierung eines entsprechenden Frühwarnsystems.
III. Alternativen
Keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Finanzierung wird im Haushaltsjahr 2007 durch das Jugendamtsbudget sichergestellt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Gemäß § 71 KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz und § 5 der Satzung des
Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld für die
Entscheidung zuständig.