Betreff
Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme
Vorlage
SV-7-0667
Aktenzeichen
51
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung des Jugendamtes Möglichkeiten der Einrichtung eines sozialen Frühwarnsystems im Bereich belasteter Familien zu prüfen und exemplarisch zu erproben, gegebenenfalls einzurichten.

 

Begründung:

I.   Problem

Die Früherkennung problematischer Entwicklungen, vor allem für Kinder im Alter von 0 – 3 Jahren, gelingt zurzeit nur unzureichend, da in diesem Alter die soziale Kontrolle überwiegend fehlt.

Ferner ist eine frühzeitige Intervention bei ungünstigen sozialen Verhältnissen, insbesondere bei dieser Zielgruppe sinnvoll und notwendig, um gravierenden Schädigungen und drohenden Entwicklungsdefiziten vorzubeugen.

II. Lösung

In dem Projekt „Frühe Hilfen für Eltern und Kinder und soziale Frühwarnsysteme“ soll zunächst ein Handlungskonzept (verbindliche Handlungskette) exemplarisch entwickelt und erprobt werden.

 

Aufgrund der erworbenen Erfahrung soll dann ein Netz weiterer Frühwarnsysteme entstehen.

 

Die Projektskizze (siehe Anlage) gibt einen kurzen Überblick über die Ziele, Methoden und voraussichtlichen Möglichkeiten zur Realisierung eines entsprechenden Frühwarnsystems.

 

III. Alternativen

Keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Finanzierung wird im Haushaltsjahr 2007 durch das Jugendamtsbudget sichergestellt.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 KJHG Kinder- und Jugendhilfegesetz und § 5 der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld für die Entscheidung zuständig.