Ausgleichsabgabe Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Beschlussvorschlag:
Der Bericht über die Ausgleichsabgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. - V.
Ausgleichsabgabe
Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt bei
fünf Prozent. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe gilt sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber. Die Höhe der monatlichen Ausgleichsabgabe ist – je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht – gestaffelt (105 € bis unter 5 %, 180 € bis unter 3 % und 260 € bis unter 2 %). (nähere Einzelheiten siehe Anlage).
Einnahmen des LWL-Integrationsamtes bis 2005 in Mio. € *
Einnahmeart |
2002 € |
2003 € |
2004 € |
2005 € |
Ist-Aufkommen |
43,1 |
40,6 |
36,5 |
34,4 |
Abführung an den Ausgleichsfonds beim
Bundesministerium f. Arbeit u. Soziales 45 % |
19,3 |
18,2 |
16,5 |
|
ab 2005 Abführung 30 % |
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|
|
10,0 |
Netto-Aufkommen |
23,8 |
22,4 |
20,0 |
24,4 |
Zuweisung |
10,7 |
12,4 |
12,9 |
12,3 |
Zinsen |
7,6 |
6,6 |
4,6 |
5,4 |
Insgesamt |
42,1 |
41,4 |
37,5 |
42,1 |
Die
Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber sind in den letzten Jahren stark
rückläufig. Auch in den kommenden Jahren ist mit weiterhin sinkenden Einnahmen
zu rechnen. Zwar verringert sich die Abführung an den Ausgleichsfonds, dem
stehen aber auch neue Finanzierungsaufgaben der Integrationsämter gegenüber
(z.B. Finanzierung der Integrationsfachdienste, Förderung der Werkstätten für
behinderte Menschen).
*Aktuellere
Zahlen stehen derzeit leider nicht zur Verfügung.
Von den Arbeitgebern im Kreis Coesfeld sind bezogen auf das Erhebungsjahr 2005 insgesamt 565.879,35 € Ausgleichsabgabezahlungen erfolgt. Von den 289 zahlungspflichtigen Betrieben haben tatsächlich 131 gezahlt, davon pro nicht besetzten Pflichtplatz:
83 Betriebe = 105,00 €, 37 Betriebe = 180,00 € und 11 Betriebe = 260,00 €.
Verwendung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe
Die dem Integrationsamt
zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe werden für Leistungen zur
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Im
Rahmen der Begleitenden Hilfen fördert das Integrationsamt die Beschäftigung
von Menschen mit Behinderungen durch Beratung und Begleitung, aber auch durch
finanzielle Unterstützung. Sowohl die betroffenen schwerbehinderten oder
gleichgestellten Beschäftigten selbst als auch die Arbeitgeber können
Leistungen erhalten. Manche Leistungen werden direkt durch das Integrationsamt
erbracht, andere in Arbeitsteilung durch die örtlichen Fürsorgestellen bei den
Städten und Kreisen. Zur Durchführung dieser Aufgaben erhalten diese einen
Vomhundertsatz des Aufkommens an Ausgleichsabgabe. Die Höhe des
Vomhundertsatzes bestimmt das LWL-Integrationsamt für jeweils ein Haushaltsjahr
durch Satzung.
Die örtlichen
Fürsorgestellen erbringen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und
Berufsleben in eigener Zuständigkeit Geldleistungen an schwerbehinderte
Menschen und Arbeitgeber
-
für technische
Arbeitshilfen,
-
zum Erreichen des
Arbeitsplatzes (Kraftfahrzeughilfen)
-
zur wirtschaftlichen
Selbständigkeit
-
zur Beschaffung,
Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung
und
-
in besonderen
Lebenslagen.
Nach der für das jeweilige
Haushaltsjahr gültigen Satzung des LWL-Integrationsamtes standen den örtlichen
Fürsorgestellen in der Vergangenheit für ihre Aufgaben Mittel gemäß
nachfolgender Aufstellung zur Verfügung:
2002
30 % von 32,2 Mio. € =
9,6 Mio. €
2003
30 % von 32,3 Mio. € =
9,7 Mio. €
2004
30 % von 34,6 Mio. € = 10,3 Mio. €
2005
30 % von 36,7 Mio. € = 11,0 Mio. €
2006 18 % von 36,1 Mio. €
= 6,5 Mio. €.
Im Haushaltsjahr 2006
wurden an die Fürsorgestellen im Bereich des LWL bis zum 15.12.2006 insgesamt
5,0 Mio. € ausgezahlt. Wie auch in den Vorjahren wurden die den Fürsorgestellen
zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollständig verausgabt.
Der Anteil der
Fürsorgestellen für das Jahr 2007 beträgt bei einem Vomhundertsatz in Höhe von
18,75 7,0 Mio. €.
Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe durch
die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Coesfeld in den Jahren 2002 – 2006
Haushaltsjahr: |
2002 |
2003 |
2004 |
2005 |
2006 |
Zur Verfügung stehende Mittel: |
132.030 € |
140.798 € |
141.000 € |
149.726 € |
78.527 € |
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Bewilligte Hilfen insgesamt: |
116.008 € |
90.709 € |
109.469 € |
64.891 € |
70.468 € |
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davon bewilligt für:
(Fallzahl) |
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Technische Arbeitshilfen
|
14.456 € (11) |
10.976 € (11) |
12.910 € (11) |
12.399 € (13) |
14.174 € (10) |
Erreichen des Arbeitsplatzes |
19.777 € (7) |
13.710 € (4) |
8.929 € (3) |
0 € (0) |
11.010 € (5) |
Wirtschaftl. Selbständigkeit |
0 € (0) |
5.931 € (2) |
46.169 € (5) |
9.093 € (3) |
972 € (1) |
Hilfen in bes. Lebenslagen
|
8.653 € (7) |
1.153 € (3) |
5.346 € (2) |
1.337 € (2) |
474 €(1) |
Leistungen an Arbeitgeber
|
73.122 € (39) |
58.939 € (22) |
36.115 € (29) |
41.862 € (35) |
43.838 € (22) |
Für das Haushaltsjahr 2007 wurden der örtlichen
Fürsorgestelle des Kreises Coesfeld Mittel in Höhe von 79.143,00 € zur Verfügung
gestellt. Trotz Reduzierung waren die
vom LWL zur Verfügung gestellten Mittel bisher ausreichend.
Anlagen:
Ausgleichsabgabe