Betreff
Statistische Daten
Ausgleichsabgabe Landschaftsverband Westfalen-Lippe
Vorlage
SV-7-0674
Aktenzeichen
50.2.3 50 52 05 02
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht über die Ausgleichsabgabe des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe und deren Verwendung wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   - V. 

 

Ausgleichsabgabe

Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen nicht oder in zu geringem Umfang beschäftigen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Dies betrifft Betriebe ab 20 Arbeitsplätze. Die Pflichtquote zur Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen liegt bei

 fünf Prozent. Die Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsabgabe gilt sowohl für private als auch für öffentliche Arbeitgeber. Die Höhe der monatlichen Ausgleichsabgabe ist – je nach Erfüllung der Beschäftigungspflicht – gestaffelt (105 € bis unter 5 %, 180 € bis unter 3 % und 260 € bis unter 2 %).  (nähere Einzelheiten siehe Anlage).

 

Einnahmen des LWL-Integrationsamtes bis 2005 in Mio. € *

Einnahmeart

2002

2003

2004

2005

Ist-Aufkommen

43,1

40,6

36,5

34,4

Abführung an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium f. Arbeit u. Soziales

45 %

 

 

19,3

18,2

16,5

 

ab 2005 Abführung     

30 %                       

 

 

 

10,0

Netto-Aufkommen

23,8

22,4

20,0

24,4

Zuweisung

10,7

12,4

12,9

12,3

Zinsen

7,6

6,6

4,6

5,4

Insgesamt

42,1

41,4

37,5

42,1

 

Die Ausgleichsabgabezahlungen der Arbeitgeber sind in den letzten Jahren stark rückläufig. Auch in den kommenden Jahren ist mit weiterhin sinkenden Einnahmen zu rechnen. Zwar verringert sich die Abführung an den Ausgleichsfonds, dem stehen aber auch neue Finanzierungsaufgaben der Integrationsämter gegenüber (z.B. Finanzierung der Integrationsfachdienste, Förderung der Werkstätten für behinderte Menschen).  

 

*Aktuellere Zahlen stehen derzeit leider nicht zur Verfügung.


 

Von den Arbeitgebern im Kreis Coesfeld sind bezogen auf das Erhebungsjahr 2005  insgesamt 565.879,35 € Ausgleichsabgabezahlungen erfolgt. Von den 289 zahlungspflichtigen Betrieben haben tatsächlich 131 gezahlt, davon pro nicht besetzten Pflichtplatz:

83 Betriebe = 105,00 €, 37 Betriebe = 180,00 € und 11 Betriebe = 260,00 €.

 

Verwendung der Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

 

Die dem Integrationsamt zur Verfügung stehenden Mittel der Ausgleichsabgabe werden für Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet. Im Rahmen der Begleitenden Hilfen fördert das Integrationsamt die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen durch Beratung und Begleitung, aber auch durch finanzielle Unterstützung. Sowohl die betroffenen schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten selbst als auch die Arbeitgeber können Leistungen erhalten. Manche Leistungen werden direkt durch das Integrationsamt erbracht, andere in Arbeitsteilung durch die örtlichen Fürsorgestellen bei den Städten und Kreisen. Zur Durchführung dieser Aufgaben erhalten diese einen Vomhundertsatz des Aufkommens an Ausgleichsabgabe. Die Höhe des Vomhundertsatzes bestimmt das LWL-Integrationsamt für jeweils ein Haushaltsjahr durch Satzung.

 

Die örtlichen Fürsorgestellen erbringen im Rahmen der begleitenden Hilfe im Arbeits- und Berufsleben in eigener Zuständigkeit Geldleistungen an schwerbehinderte Menschen und Arbeitgeber

 

-          für technische Arbeitshilfen,

-          zum Erreichen des Arbeitsplatzes (Kraftfahrzeughilfen)

-          zur wirtschaftlichen Selbständigkeit

-          zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behindertengerechten Wohnung

und

-          in besonderen Lebenslagen.

 

Nach der für das jeweilige Haushaltsjahr gültigen Satzung des LWL-Integrationsamtes standen den örtlichen Fürsorgestellen in der Vergangenheit für ihre Aufgaben Mittel gemäß nachfolgender Aufstellung zur Verfügung:

 

2002    30 % von 32,2 Mio. € =   9,6 Mio. €

2003    30 % von 32,3 Mio. € =   9,7 Mio. €

2004    30 % von 34,6 Mio. € = 10,3 Mio. €

2005    30 % von 36,7 Mio. € = 11,0 Mio. €

2006    18 % von 36,1 Mio. € =   6,5 Mio. €.

 

Im Haushaltsjahr 2006 wurden an die Fürsorgestellen im Bereich des LWL bis zum 15.12.2006 insgesamt 5,0 Mio. € ausgezahlt. Wie auch in den Vorjahren wurden die den Fürsorgestellen zur Verfügung stehenden Mittel nicht vollständig verausgabt.

 

Der Anteil der Fürsorgestellen für das Jahr 2007 beträgt bei einem Vomhundertsatz in Höhe von 18,75 7,0 Mio. €.


 

 

 

Verwendung der Mittel aus der Ausgleichsabgabe durch die örtliche Fürsorgestelle des Kreises Coesfeld in den Jahren 2002 – 2006                                                                             

 

Haushaltsjahr:

2002

2003

2004

2005

2006

Zur Verfügung stehende Mittel:

132.030 €

140.798 €

141.000 €

149.726 €

78.527 €

 

 

 

 

 

 

Bewilligte Hilfen insgesamt:

116.008 €

90.709 €

109.469 €

64.891 €

70.468 €

 

 

 

 

 

 

davon bewilligt für:  (Fallzahl)

 

 

 

 

 

Technische Arbeitshilfen 

14.456 € (11)

10.976 € (11)

12.910 € (11)

12.399 € (13)

14.174 € (10)

Erreichen des Arbeitsplatzes

19.777 € (7)

13.710 € (4)

8.929 € (3)

0 € (0)

11.010 € (5)

Wirtschaftl. Selbständigkeit

0 € (0)

5.931 € (2)

46.169 € (5)

9.093 € (3)

972 € (1)

Hilfen in bes. Lebenslagen 

8.653 € (7)

1.153 € (3)

5.346 € (2)

1.337 € (2)

474 €(1)

Leistungen an Arbeitgeber 

73.122 € (39)

58.939 € (22)

36.115 € (29)

41.862 € (35)

43.838 € (22)

 

Für das Haushaltsjahr 2007 wurden der örtlichen Fürsorgestelle des Kreises Coesfeld Mittel in Höhe von 79.143,00 € zur Verfügung gestellt.  Trotz Reduzierung waren die vom LWL zur Verfügung gestellten Mittel bisher ausreichend.

 

 

 

 

Anlagen:

 

Ausgleichsabgabe