Betreff
Vorstellung der Arbeit der Gehörlosenberaterin im Kreis Coesfeld
Vorlage
SV-7-0676
Aktenzeichen
50.2.3 50 36 01
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht der Gehörlosenberaterin, Frau Westermann, wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.   - V. 

 

Beratungsstelle für Gehörlose für den Kreis Coesfeld

Kolpingbildungsstätte Coesfeld

 

Seit 1993 unterstützt der Kreis Coesfeld durch einen Kreiszuschuss die Beratungsstelle für Gehörlose in der Kolping-Bildungsstätte.

 

Der Kreis Coesfeld förderte  zunächst 50 % der Personalkosten (1/2 Stelle).  Die andere Hälfte förderte der Landschaftsverband Westfalen-Lippe teilweise aus den Mitteln des Integrationsamtes und zum Teil aus Mitteln der Abteilung Soziales, Pflege und Rehabilitation.

 

Zum  01.08.2001 wurden die bisher getrennten  fachbezogenen Dienste für Behinderte zu einem gemeinsamen Integrationsfachdienst Coesfeld-Borken mit einer Bürogemeinschaft in Dülmen und im Kreis Borken zusammengefasst.

 

Die bisherige Stelleninhaberin der Gehörlosenberatung der Kolping-Bildungsstätte wechselte in den Integrationsfachdienst mit dem Aufgabengebiet Integration von Schwerbehinderten in den Arbeitsprozess.

 

Die allgemeine Gehörlosenberatung fand im Integrationsfachdienst keine Berücksichtigung.

 

Damit das Angebot einer Gehörlosenberatung im Kreis Coesfeld auch weiterhin aufrechterhalten werden konnte, wurde eine Viertelstelle einer Gehörlosenberaterin bei der Kolping-Bildungsstätte in Coesfeld eingerichtet mit den Aufgabenschwerpunkten

 

a.      Begleitung und Betreuung älter werdender Gehörloser (z. B. in Altenheimen),

b.      Angebote zur Prävention und Begleitung von psychosozialen Folgen in Familiensystemen mit cochlear-implantierten hörgeschädigten Kindern,

c.      Schulung Ehren- und Hauptamtlicher im Umgang mit hörgeschädigten Mitbürgern.

 

Zum 01.07.2002 übernahm Frau Westermann die Aufgaben der Beratungsstelle für Gehörlose im Kreis Coesfeld mit dem Stellenumfang von 25 % einer Vollzeitstelle.

 

Der Kolping-Bildungsstätte Coesfeld GmbH wurden  erstmalig zum 01.07.2002 die entsprechenden Personalkosten bewilligt.

 

Seitdem wird jedes Jahr ein  Kreiszuschusses in Höhe von 12.000 € gezahlt.

Der Zuschuss wird jährlich nach Vorlage des Verwendungsnachweises auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten abgerechnet.

Anlagen:

 

keine