Betreff
Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen;
hier: Schülerentwicklungszahlen an den Berufskollegs
Vorlage
SV-7-0679
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ergänzend zur bisherigen „Status-Quo-Methode“ die Berechnung der Schülerentwicklung an den Berufskollegs mit einem konstanten Dreijahresdurchschnittswert der Dualen Ausbildungsverhältnisse zu errechnen und in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Schule, Kultur, Sport und Gesundheit vorzulegen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Vorgelegt gemäß § 2 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Kreistages des Kreises Coesfeld und seiner Ausschüsse vom 13.10.2004

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

 

I. – V.

 

Die Kreistagsfraktion Bündnis 90 / Die Grünen hat mit Schreiben vom 26.02.2007 (Anlage 1 zur Sitzungsvorlage) den umseitig aufgeführten Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

 

Seitens der Verwaltung wird zu dem Beschlussvorschlag wie folgt Stellung genommen:

 

Schülerzahlprognosen, insbesondere im Bereich der Berufskollegs, sind wegen zahlreicher Faktoren, die die Schulentwicklung beeinflussen, mit vielen Unwägbarkeiten behaftet.  Andererseits kann auf eine Schülerzahlprognose als Steuerungsgrundlage sowohl für die Schulen selbst als auch für den Schulträger nicht verzichtet werden.

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport in seiner Sitzung am 18.09.2001 die Verwaltung beauftragt, die Schülerzahlprognose jährlich fortzuschreiben und in Abstimmung mit den Schulleitungen Lösungsmöglichkeiten zur Deckung notwendigen Schulraumbedarfs zu entwickeln.

 

Diese Verfahrensweise ermöglichte es in den vergangenen Jahren, jeweils zeitnah auf  Änderungen zu reagieren und die notwendigen Maßnahmen zur lang- und kurzfristigen Deckung des Schulraumbedarfs zu ergreifen.

 

Bei der Schülerzahlprognose wird sowohl für den Teilzeit- als auch für den Vollzeitbereich das sog. Strukturquotenverfahren angewandt. Dabei wird ausgehend vom Status quo die Anzahl der Schüler/innen, die im Planungsgebiet versorgt werden, zur Gesamtzahl der gleichaltrigen Bevölkerung im Kreisgebiet ins Verhältnis gesetzt. Die Berechnung der Strukturquoten für die einzelnen Jahrgänge erfolgt auf der Grundlage der „Vorausberechnung der Bevölkerung in kreisfreien Städten und Kreisen NRWs“ (Auszug aus der Landesdatenbank).

Bei der dargelegten Berechnungsmethode kann auf aufwendige Erhebungen bei den Schulen verzichtet werden. Die vergangenen Jahre haben gezeigt, dass die Schülerzahlprognose in der derzeitigen Form durchaus als Steuerungsgrundlage geeignet ist. Es ist davon auszugehen, dass auch mit wesentlich feinmaschigeren Berechnungsmethoden keine präziseren Prognosen möglich sind. Aus diesem Grund hat sich der Ausschuss seinerzeit auch  für eine jährliche Anpassung ausgesprochen.

 

 

 

 

Es wurde nachstehender Vergleich zwischen den prognostizierten Zahlen der Teilzeitschüler/innen nach der Schülerzahlprognose für das Schuljahr 2006/07 (Bericht 2005) und dem Durchschnittswert der Teilzeitschüler/innen der letzten drei Jahre vorgenommen: 

 

 

Ist-Zahl der Teilzeitschüler/innen im Schuljahr 2006/07

- Grundlage: Bericht 2006 -

 

                    3.192

Angewandte Prognose:

 

Prognostizierte Zahl der Teilzeitschüler/innen

für das Schuljahr 2006/07

- Grundlage: Bericht 2005 -

 

 

3.147

 

Vorgeschlagene Prognose:

 

Durchschnittswert der Teilzeitschüler/innen

der Schuljahre 2005/06 (3.003), 2004/05 (3.060) und 2003/04 (3.118)

 

 

3.060

 

Im Ergebnis liegt damit - bezogen auf das Schuljahr 2006/07 - die angewandte Prognose (Abweichung: - 45) näher an den Ist-Zahlen als die vorgeschlagene Prognose (Abweichung: - 132).

 

Zu berücksichtigen ist, dass auch die berufsschulpflichtigen Jugendlichen, die in  „Klassen für Schülerinnen und Schüler ohne Berufsausbildungsverhältnis“ (einschließlich Werkstattjahr) beschult werden, bei den Teilzeitschüler/innen erfasst werden.

 

Verwaltungsseitig wird eine Änderung der Berechnungsmethoden zurzeit nicht für erforderlich gehalten.

 

Zum 01.08.2008 werden die Schulbezirke für Berufsschulen aufgelöst. Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Aussagen darüber getroffen werden, ob und in welchem Umfang sich diese gesetzliche Änderung auf die Schülerzahl an den Berufskollegs des Kreises Coesfeld auswirken wird. Auf der Grundlage der tatsächlichen Schülerzahlen 2008/09 wird ggf. eine Modifizierung der Berechnungsmethoden für die Schülerzahlprognose vorgenommen.