Betreff
Beratung eines Teilbereichs des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW (GPA - NRW) hier: Hilfe zur Pflege
Vorlage
SV-7-0681
Aktenzeichen
50.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Teilbericht zum Thema „Hilfe zur Pflege“ des Prüfungsberichtes der Gemeindeprüfungsanstalt NRW zur Kenntnis und stimmt den Vorschlägen zur weiteren Vorgehensweise (Anlage 1) zu.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

I.   Problem

Die GPA – NRW hat in der Zeit vom 12.12.2005 bis 08.11.2006 auf der Grundlage des § 105 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) in Verbindung mit § 53 Abs. 2 der Kreisordnung NRW (KrO NRW) eine überörtliche Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Kreises Coesfeld durchgeführt. Die Prüfung wurde mit der Schlusspräsentation der GPA – NRW am 08.11.2006 und der Überreichung des Prüfungsberichtes abgeschlossen.

 

Ziel der GPA – NRW ist es, in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Kommunen und Kreisen die kommunale Selbstverwaltung zu stärken und mit Blick auf wirtschaftlichere Verfahrensweisen Spielräume aufzuzeigen. Neben der Rechtmäßigkeit wurde die Möglichkeit zur Betrachtung der Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit kommunalen Handelns auf vergleichender Basis gesetzt.

 

Die durchgeführten Prüfungen der GPA – NRW basieren auf Leitfäden, die gemeinsam mit kommunalen Praktikerinnen und Praktikern entwickelt wurden und sich an aktuellen Fragestellungen orientieren. Durch den kontinuierlichen Vergleich von Produkten und Dienstleistungen sowie Prozessen und Methoden in den Kreisen sollen mögliche Alternativen zur gängigen Praxis und sich hieraus ergebende Wirtschaftlichkeitsspielräume aufgezeigt werden.

 

Der Bericht der GPA – NRW wurde im Rechnungsprüfungsausschuss des Kreises Coesfeld in der Sitzung am 26.02.2007 beraten. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat u.a. den Beschluss gefasst, den Teilbereich „Hilfe zur Pflege“  (Anlage 1), zuerst in der Arbeitsgruppe GPA  und anschließend im Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren zu beraten. Die Arbeitsgruppe GPA hat am 24.04.2006 erstmals getagt und den in der Anlage von der Verwaltung unterbreiteten Vorschlägen für die weitere Vorgehensweise zugestimmt.

 

Die Bewertung der GPA erfolgt auf Grundlage des Kommunalindex für Wirtschaftlichkeit (Kiwi). Dieser soll auf Grundlage ausgesuchter Kennzahlen ein Gesamtbild unter Wirtschaftlichkeitsaspekten darstellen. Die Kiwi-Skala reicht von 1 – 5.  Diese wird verdichtet in drei Ampelphasen:

  • Rot:
    • Dringender, offensichtlicher Handlungsbedarf und/oder weitreichende und zahlreiche Handlungsmöglichkeiten.
  • Gelb:
    • Handlungsbedarf ist erkennbar, Handlungsmöglichkeiten sind vorhanden. 
  • Grün:
    • Außergewöhnliche Aktivitäten der Kommune, die grundsätzlich auf andere Kommunen übertragbar sind (Best Practice).

 

Die GPA – NRW hat für den Aufgabenbereich Hilfe zur Pflege diesbezüglich folgende Einordnungen vorgenommen:

 

1.      Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Einwohner Kiwi 2              - Rote Ampel

2.      Zuschussbedarf der Hilfe zur Pflege je Leistungsbezieher Kiwi 4  - Grüne Ampel

 

 

In der Anlage 1 werden diese Empfehlungen aufgeführt, von der Verwaltung kommentiert und die Schritte der (künftigen) Umsetzung dargestellt.

II.  Lösung

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales und Senioren nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.

 

III. Alternativen

- keine -

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

- keine -

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung der Befugnisse der Ausschüsse) ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1: kommentierte Handlungsempfehlungen der GPA

Anlage 2: GPA-Teilbericht „Hilfe zur Pflege“