Betreff
Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für die Familienbildungsstätte Lüdinghausen für das Jahr 2004 vom 03.11.2003
Vorlage
SV-6-0799
Aktenzeichen
251.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

Der Antrag auf Gewährung eines Betriebskostenzuschusses für die Arbeit der Familienstätte Lüdinghausen im Jahr 2004 soll berücksichtigt werden. Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, zur Förderung der Betriebskosten der Familienbildungsstätte Lüdinghausen Mittel in Höhe von 6.903.- EUR im Haushaltsplan 2004 vorzusehen und dementsprechend den Zuschuss zu gewähren.

 

Auch zukünftig soll die Familienbildungsstätte unter der Voraussetzung gefördert werden, dass der Kreistag entsprechende Haushaltsmittel bis zu einer Höhe von maximal 7.670.- EUR zur Betriebskostenförderung der Familienbildungsstätte Lüdinghausen für das jeweilige Haushaltsjahr zur Verfügung stellt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Mit Schreiben vom 03.Nov. 2003 beantragt die Familienbildungsstätte Lüdinghausen einen Betriebskostenzuschuss für das Jahr 2004 in Höhe von 7.670.- EUR.

 

Die Familienbildungsstätte Lüdinghausen ist eine Weiterbildungseinrichtung in Trägerschaft der Kath. Kirchengemeinde St. Felizitas Lüdinghausen. Sie führt seit Jahren Fortbildungsmaßnahmen für Eltern und Familien auf der gesetzlichen Grundlage des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) sowie des 1. Weiterbildungsgesetzes (WBG) des Landes Nordrhein-Westfalen durch.

 

Die familienspezifischen Angebote der Familienbildungsstätte finden schwerpunktmäßig in Lüdinghausen sowie in den Gemeinden Ascheberg, Nordkirchen, Olfen und Senden statt.

 

Die Angebotspalette der Familienbildungsstätte lässt sich wie folgt charakterisieren;

-          Sie vermittelt Wissen, Erfahrung und Fertigkeiten für ein Leben in Beziehung,

-          Sie setzt „graue Theorie“ in lebensnahes Lernen um.

-          Sie bietet kontinuierliche Begleitung durch vielfältige Themen.

-          Sie ermöglicht die persönliche Auseinandersetzung durch den Dialog in überschaubaren Gruppen.

-          Sie ermutigt zur Selbsthilfe.

-          Sie greift aktuelle Fragen auf und wirkt gesellschaftsprägend.

-          Sie ist ein „menschnahes Gesicht“ der Kirche.

 

Diese familienspezifischen Themenkomplexe werden in Kursen, Gesprächskreisen, auf Wochenendseminaren und/oder Studienreisen vermittelt und behandelt.

 

Im Jahr 2002 hat die Familienbildungsstätte Lüdinghausen insgesamt 8.308 Unterrichtsstunden mit einer Teilnehmerzahl von über 9.000 Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen angeboten und durchgeführt. Schwerpunktmäßig wurden auch hier wieder Maßnahmen zu den Themenbereichen

-          Ehe-Partnerschaft-Eltern werden,

-          Eltern-Kind-Kurse,

-          Familie und Erziehung sowie

-          Kinderbetreuung

durchgeführt.

 

 

II.  Lösung

Familienbildungsstätten führen, wie bereits erwähnt, spezielle qualifizierende Lehrgänge und Kurse für Familien, Eltern und Ehepaare durch. Mit diesen familienergänzenden und unterstützenden Bildungsangeboten übernehmen die Familienbildungsstätten Aufgaben nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz.

 

Spezielle Angebote der Familienbildung und -stabilisierung sowie Angebote der Beratung zu allgemeinen Fragen der Erziehung und Entwicklung junger Menschen gemäß § 16 KJHG werden auch in der Familienbildungsstätte Lüdinghausen durchgeführt.

 

Die Abteilung Jugend- und Familienförderung, Tagesbetreuung von Kindern und finanzielle Hilfen als verantwortlicher Träger der öffentlicher Jugendhilfe verzichtet auf die Durchführung eigener Kurse zugunsten der Familienbildungsstätte.

 

Aus Konsolidierungsgründen schlägt die Verwaltung vor, einen Zuschuss in Höhe von 6.903.- EUR zu gewähren.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Haushaltsmittel sind bei der Haushaltsstelle 4620.718000 in Höhe von 6.903.- EUR vorgesehen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 Kinder- und Jugendhilfegesetz und § 5 der Satzung des Jugendamtes ist der Jugendhilfeausschuss des Coesfeld für die Entscheidung zuständig.