Beschlussvorschlag:
Zur Teilnahme an der zweiten Stufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ ab dem 01.08.2007 sollen dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen folgende Tageseinrichtungen benannt werden:
Verbund der DRK-Tageseinrichtungen „Bügelkamp“ und „Rheinsbergring“, Ascheberg
DRK-Kindergarten „Oberlau“, Billerbeck (Piloteinrichtung)
DRK-Kindergarten „Janusz-Korczak“, Havixbeck
Kath. Kindergarten St. Elisabeth, Lüdinghausen
Kommunaler Kindergarten „Tüllinghoff“, Lüdinghausen
Kath. Kindergarten St. Mauritius, Nordkirchen
Kath. Kindergarten St. Gerburgis, Nottuln (Piloteinrichtung)
Verbund der ev. Tageseinrichtungen Magdalenen-Kindergarten und Marien-Kindergarten, Nottuln
Ev. Kindergarten „Arche Noah“, Olfen
DRK-Kindertageseinrichtung „Fidus“, Rosendahl
Ev. Kindergarten „Erlengrund“, Senden
DRK-Tageseinrichtung für Kinder „Langeland“, Senden
Begründung:
I. Problem
Mit Erlass vom 05.02.2007 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen die Jugendämter gebeten, Tageseinrichtungen für Kinder für die Teilnahme an der zweiten Stufe des Landesprojekts „Familienzentren“ zu benennen. Auf Grundlage der Zahl der Kinder zwischen 0 und 6 Jahren wurden den Jugendämtern Kontingente für Familienzentren zugewiesen. Für 2007 sind dieses einschließlich der beiden Piloteinrichtungen 12 für den Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld. Bis 2012 sollen es 29 werden.
D.h. im Sommer 2007 können weitere 10 Familienzentren entstehen. Die teilnehmenden Tageseinrichtungen sollen durch Beschluss des örtlichen Jugendhilfeausschusses ausgewählt werden. Die Eignung der Tageseinrichtung soll lt. Erlass vom 22.03.2007 anhand der Kriterien des Gütesiegels „Familienzentrum NRW“ festgestellt werden. Außerdem soll eine angemessene regionale Verteilung bei der Entscheidung berücksichtigt werden.
Dem Kreisjugendamt liegen für die 10 zusätzlichen Familienzentren 23 Bewerbungen von 31 Tageseinrichtungen vor (7 Bewerbungen als Verbund von zwei oder drei Tageseinrichtungen).
Die ausgewählten Tageseinrichtungen sind bis zum 29.06.2007 an das Land zu melden.
II. Lösung
Nach Beratung in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 10.05.2007, bei die nachfolgend dargestellte Reihenfolge der Berücksichtigung von Bewerbungen besprochen wurde, hat die Verwaltung des Jugendamtes auf Grundlage dieser Kriterien den Beschlussvorschlag erarbeitet.
Reihenfolge Berücksichtigung Bewerbungen Familienzentrum
lt. JHA 10.05.07:
- jede Stadt/Gemeinde soll zunächst ein Familienzentrum erhalten; hierbei werden auch die Piloteinrichtungen berücksichtigt (9 von 12 möglichen Familienzentren)
- weitere Familienzentren sollen nach Einwohnerzahl hinzukommen; dieses bedeutet, dass Lüdinghausen, Senden und Nottuln zum 01.08.2007 ein zweites Familienzentrum erhalten (3 von 12 möglichen Familienzentren)
- Auswahl der Familienzentren für die jeweilige Stadt/Gemeinde nach
o Leistungsbeschreibung (Bewertung der Bewerbungsunterlagen auf Grundlage der Gütesiegelkriterien) und
o sozialen Strukturen;
sind diese Kriterien vergleichbar, nach Größe der Einrichtung
In Anlage 1 ist die für die Auswahl der Familienzentren für die jeweilige Stadt/Gemeinde zugrundegelegte Punkte-Wertung erläutert. Die Leistungsbeschreibung und die sozialen Strukturen (auf Grundlage der Meldebogen-Statistik) wurden bei der Punktewertung gleich gewichtet. Die Ergebnisse der Bewertung sind als Anlage 2 beigefügt.
Die Verwaltung hat die Bürgermeister/in über die vorgeschlagenen Tageseinrichtungen sowie die zugrundeliegende Bewertung informiert. Für den Fall, dass die Verwaltung nach Ansicht der Bürgermeister/in wesentliche Aspekte bei der Auswahlentscheidung übersehen haben sollte, wurden diese um Stellungnahme gebeten. Entsprechende Einwendungen wurden nicht erhoben.
III. Alternativen
Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren soll durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr erfolgen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der ministerielle Erlass vom 05.02.2007 sieht eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor.