Der Vorsitzende Ktabg. Dr. Wenning begrüßt das große Publikum. Er weist darauf hin, dass es sich bei der Entscheidung über die zukünftige Entwicklung des Gebiets der jetzigen Verfüllung zwar um eine Entscheidung in der Zuständigkeit des Landrats handle, im Ausschuss aber dennoch regelmäßig über die Entwicklung informiert werde.

 

FBL Dr. Scheipers stellt die anwesenden Experten, Herrn Dipl.-Ing. Fels vom Umweltlabor ACB GmbH und Frau Dr. Bergmann vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), vor. Seitens des Landrats sei im Kreistag im Oktober 2014 berichtet worden, dass von der Bezirksregierung entschieden worden sei, dass der Kreis Coesfeld das Planfeststellungsverfahren auch in Hinblick auf die neue Zuständigkeitsverordnung durchzuführen habe. In diesem Zusammenhang sei auch eine Diskussion über die Grundwassersituation im Umfeld der Tongrube entstanden, zumal auffällige Werte einer Messstelle, die seitens des Landes im Rahmen des Grundwassermonitorings beprobt wurde, vorgelegen hätten. Im Kreistag sei aufgrund dessen gefordert worden, dass der Kreis ein unabhängiges Gutachten in Auftrag gibt, um einen Zusammenhang zwischen der Verfüllung der Tongrube und den auffälligen Messewerten ausschließen zu können. Das Umweltlabor ACB sei daher beauftragt worden, die Verfüllung zu untersuchen und zu beproben. Um einen transparenten Prozess zu gewährleisten, die Politik und insbesondere die Anwohner umfassend zu informieren, würden die Ergebnisse der ACB vorgestellt.

 

Herr Fels erläutert seinen konkreten Arbeitsauftrag und stellt anhand einer Karte vor, welche Bohrungen mit welchen Verfahren durchgeführt worden seien. Die vorgestellte Präsentation werde als Anlage der Niederschrift beigefügt. Insgesamt sei bei allen Bohrungen festgestellt worden, dass es sich um einen sehr homogenen Boden in der Verfüllung handle, der wenig Bauschutt und eine sehr lehmige Konsistenz aufweise. Die entnommenen Bodenproben seien anhand bestimmter Parameter untersucht worden. Dabei seien die Richtlinie der Landesarbeitsgemeinschaft Abfall sowie die Bundesbodenschutzverordnung und deren Parameter mit den Ergebnissen des Eluats verglichen worden. Es sei festgestellt worden, dass sämtliche Proben unauffällig waren und sowohl die Genehmigungsvoraussetzungen der Verfüllung aus dem Jahr 1996 erfüllen als auch die strengeren Vorschriften nach aktuellem Recht eingehalten würden. Es handle sich den Untersuchungsergebnissen des Gutachters nach um eine gute Bodenqualität und es seien keine Risiken einer gesundheitlichen Beeinträchtigung ersichtlich.

 

Ktabg. Schulze Entrup bittet darum, dass der Fragenkatalog der Interessengemeinschaft Naturschutz Rödder an die Ausschussmitglieder verteilt werde. Dieser werde der Niederschrift ebenfalls als Anlage beigefügt und im Rahmen der Diskussion beantwortet. Auf Nachfrage erläutert Herr Fels die Verteilung der Bohrungen zur Beprobung auf der Fläche. Um eine Verdichtung zu erzielen, sei die Verfüllung schichtenweise erfolgt. Dabei sei den Untersuchungsergebnissen nach sehr gleichmäßiges Material eingearbeitet worden. Aufgrund der Ergebnisse sei davon auszugehen, dass keine Gefährdung für das Grundwasser bestehe. Auf die Anmerkung des s.B. Dr. Kraneburg führt Herr Fels aus, dass die Anzahl der getätigten Bohrungen trotzt der Größe des Geländes ausreichend sei. Neben den Außenbereichen seien ferner drei Bohrungen in das Zentrum der Verfüllung gesetzt worden und die Ergebnisse hätten keinerlei Anhaltspunkte für eine Notwendigkeit weiterer Bohrungen erkennen lassen. Zudem sei in dem auf der Karte ausgewiesenen linken Teil keine Verfüllung erfolgt. Hinsichtlich der Standsicherheit führt MA Bölte aus, dass umfangreiche bodenkundliche  Standsicherheitsuntersuchungen durch den geologischen Dienst des Landes NRW vorgenommen worden seien und eine Standsicherheit uneingeschränkt gegeben sei.

 

Frau Dr. Bergmann erläutert die Beprobung der Messstelle R6. Diese sei durch das LANUV beprobt worden und habe in 2011 Auffälligkeiten aufgewiesen. Eine zweite Untersuchung in 2011 habe ebenfalls erhöhte Parameter ergeben. In der sich anschließenden hydrologischen Untersuchung seien die Fließrichtung des Grundwassers ermittelt und ein Grundwassergleichenplan aufgestellt worden. Im Ergebnis sei festzustellen, dass die Messstelle R6 nicht von der Verfüllung angespült werde, da die Fließrichtung des Grundwassers eine andere sei. Bei Proben aus der R6 in 2014 seien keinerlei Auffälligkeiten mehr festgestellt worden. Frau Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der R6 nicht um eine Grundwassergütemessstelle handle, sondern diese ausschließlich zur Messung des Grundwasserstands eingerichtet worden sei. Zudem sei die Messstelle für eine qualifizierte Messung nicht geeignet, da aufgrund der Verschlammung lediglich eine Standwassermessung erfolgen könne. Weiterhin sei die Messstelle frei zugänglich, nicht abgedeckt und es sei bereits Unrat aus der Messstelle geborgen worden. Neue Proben aus 2015 hätten ebenfalls keine Auffälligkeiten aufgewiesen, lediglich Organik, die vermutlich aus in der Umgebung eingebrachten Düngemitteln resultiere.

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich, ob die vorgenommenen Bohrungen mit einer Tiefe von 30 Metern zu tief unter der Verfüllung erfolgt seien und ob eine wie in einem Schreiben des LANUV angeregte Messstelle zielführend wäre, die das abfließende Grundwasser in der Verfüllungstiefe berücksichtige. Frau Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich hierbei nur um mögliche Vorgehensweisen handle, die im Falle der Planfeststellung einer Deponie angedacht werden könnten. Herr Fels ergänzt, dass die Probenauffälligkeiten bei Proben der Messstelle R6 natürlich bedingt seien, da das Grundwasser auch bei der Tiefe der übrigen Bohrungen mit Pumpen zwischen sieben und zehn Metern unauffällige Werte aufgewiesen habe und die Messstelle versandet sei. Es hätten zudem keine Strömungsgeschwindigkeiten mittels eines Propellers gemessen werden können; es läge daher ein gleichmäßiger Grundwasserzufluss vor. Die bisherigen umfassenden Untersuchungen gäben keinen Anlass für Bedenken oder weiterführende Untersuchungen.

 

Ktabg. Neumann erklärt, dass für ihn die Ausführungen von Frau Bergmann und Herrn Fels schlüssig seien und erkundigt sich, ob die festgestellten Abweichungen der Messungen der R6 signifikant gewesen seien oder aus anderen Gründen eine Gefährdung erkennen ließen. Dies wird von Herrn Fels verneint. Zu der Beprobung der Bodenablagerungen führt er aus, dass ausschließlich die Leitfähigkeit bei einer Bohrung leicht erhöhte Werte aufgewiesen habe. Diese seien geogen begründet und entstünden durch Salze, die jedoch nicht schädlich, sondern in jedem Wasser, auch in Mineral- und Haushaltswasser, vorhanden seien. Die Grundwassermessstellen seien nach den durchgeführten Grundwasserzuflussmessungen entsprechend ausgebaut worden, um eine normgerechte Beprobung aus dem Grundwasserfluss zu erhalten.

 

Ktabg. Bontrup erkundigt sich, wie die letzten Ausführungen in der Stellungnahme des LANUV zu verstehen seien, in der weitere Untersuchungen angeregt würden. Frau Bergmann weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Punkte Anregungen für ein Planfeststellungsverfahren seien. Aktuell bestünde keine Notwendigkeit für weitere Untersuchungen. Im Falle einer Planfeststellung könnten jedoch z.B. die Lage von Grundwasserbrunnen und weitere Strömungsverhältnisse ermittelt werden. Bei der Bewertung hätten dem LANUV nicht sämtliche Planungsverfahrensunterlagen vorgelegen, sodass dies nur Hinweise seien. FBL Dr. Scheipers betont, dass im weiteren Verfahren alle Hinweise berücksichtigt und Untersuchungen vorgenommen würden, um den Anwohnern die Angst zu nehmen.