Beschluss:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.)     Der Entwurf des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Vierte Fortschreibung 2005 – wird zur Kenntnis genommen.

 

2.)     Die in dem Entwurf des Bedarfsplans aufgezeigten Standards sind angemessen und erforderlich, um einen bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Coesfeld zu gewährleisten.

 

3.)     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Entwurfs des Bedarfsplans das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 

 


LR Püning führt einleitend aus, dass mit der Sitzungsvorlage zur Bedarfsplanung auf Einzelinitiativen von Rettungsdienstträgern hingewiesen wurde, die darauf abzielten, eine Rücknahme bzw. Änderung der neuen Hilfsfristdefinition zu erreichen. Auch der Landkreistag habe diese Initiative aufgegriffen.

Mit Erlass vom 23.11.2005 habe das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW den Erlass zur Hilfsfristdefinition vom 15.06.2005 außer Vollzug gesetzt. Zur Begründung wurde angeführt, dass auf kommunaler und auf Länderebene unterschiedliche Auffassungen über den Beginn der Hilfsfrist bestünden. Der Landesfachbeirat für den Rettungsdienst werde sich in seiner Frühjahrssitzung mit dem Thema beschäftigen. Das Ergebnis sei offen.

Der Beschluss des Ausschusses für Öffentliche Sicherheit, Gesundheit und Verkehr zum Start des Beteiligungsverfahrens sei umgesetzt worden. Alle nach dem Rettungsgesetz zu Beteiligenden hätten dementsprechend den Entwurf des Bedarfsplans, der noch unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Kreistages stehe, vorliegen.

Die Verwaltung schlage vor, das Beteiligungsverfahren unverändert fortzuführen.

Etwa notwendige Änderungen würden bei der Vorstellung der Ergebnisse der Beteiligung dargestellt.

 

Ktabg. Stork gen. Heinrichsbauer erkundigt sich danach, ob sich die Einhaltung der Hilfsfrist auf das Kreisgebiet oder auf die einzelne Rettungswache beziehe. Er verweist hierzu auf das Beispiel der Rettungswache Datteln. Ferner bittet er um Auskunft, ob im Hinblick auf die angestrebte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und dem Kreis Recklinghausen in Datteln entsprechende Ressourcen vorhanden seien. In diesem Zusammenhang möchte er ferner wissen, in welchem Zeitraum mit einem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Kreis Recklinghausen gerechnet werden kann.

 

KOVR Böwing erklärt, dass das Versorgungsniveau von 90 %  mindestens kreisweit eingehalten werden müsse. Die Hilfsfrist von 12 Minuten beziehe sich auf den Bezirk einer Rettungswache. Der Bezirk einer Rettungswache sei so zu wählen, dass die Hilfsfrist von 12 Minuten bezogen auf die bebauten Ortslagen eingehalten werden könne. Bezogen auf die denkbare Rettungswache Datteln/Olfen bedeute dies, das ein Rettungswachenbezirk für Datteln und Teile von Olfen so zu bilden sei, dass die 12 Minutenfrist sowohl für Datteln als auch für die einbezogenen Stadtteile von Olfen eingehalten werden könne.

Derzeit verfüge die Rettungswache Datteln hierfür nicht über eine befriedigende Ausstattung. Bei Erweiterung des Bezirks würde man sich dort leichter tun, einen zweiten Rettungswagen zu stationieren, da dieser dann auch wirtschaftlich betrieben werden könne.

Der nordöstliche Bereich des Kreises Coesfeld weise keine entsprechende Konstellation mit dem Kreis Steinfurt bzw. mit der Stadt Münster auf. Durch einen Rettungswachenbezirk Datteln / Olfen werde die jetzt notwendige Anfahrtstrecke von der Rettungswache Lüdinghausen halbiert. Zwischen dem Kreis Recklinghausen und dem Kreis Coesfeld habe es bislang nur informelle Gespräche gegeben. Erst nach einem entsprechenden Beschluss des Kreistages könnten die Gespräche aufgenommen werden.

LR Püning weist darauf hin, dass vorbehaltlich der Zustimmung des Kreistages zu einer Vereinbarung hierdurch Investitionen erforderlich werden könnten, die in Form von Benutzungsgebühren refinanziert würden.

 

Ktabg. Dinkler merkt an, dass die 4. Fortschreibung wesentliche Verbesserungen beinhalte, die den Forderungen aus den bisherigen Diskussionen entsprechen. Er spricht der Verwaltung für die ausführliche Darstellung seinen Dank aus und weist darauf hin, dass Ktabg. Bergmann dies bereits in der Fachausschusssitzung getan habe.

Auf die Frage des Ktabg. Stauff, wer einen evtl. in Datteln anzuschaffenden zweiten Rettungswagen zu finanzieren hat, erklärt LR Püning, dass dies verhandelt werden müsse. Eine anteilige Finanzierung durch den Kreis Recklinghausen und den Kreis Coesfeld sei denkbar. Die Verhandlungen bleiben abzuwarten.

Ktabg. Stauff hält einen Investitionszuschuss an den Kreis Recklinghausen für verständlich.

 

Ktabg. Schlüter möchte im Hinblick auf den tragischen Fall eines in den Baumbergen verunfallten Reiters, der wegen eines weiteren Notrufes aus einem Rettungswagen ausgeladen worden sein soll, wissen, ob es sich hierbei um einen Einzelfall handelt und ob es einen Grundsatz gibt, wonach ein einmal aufgenommener Patient zunächst abschließend zu versorgen bzw. zu transportieren ist.

KOVR Böwing stellt klar, dass nach Kenntnis der Verwaltung sich der Betroffene noch nicht auf der Liege im Rettungswagen befunden habe, die Behandlung jedoch bereits aufgenommen war, als der zweite Notruf einging. Da es sich hierbei um einen akuten, lebensbedrohenden Notfall handelte, der sich in einer Entfernung von weniger als 1.000 Meter Luftlinie ereignete, hätten die Rettungsassistenten mit den zwei Söhnen des Reiters vor Ort vereinbart, dass diese ihren ansprechbaren Vater mit einem Privatwagen in ein Krankenhaus bringen. Die schnelle Entscheidung, zu dem zweiten Notfallpatienten zu fahren, habe schließlich zur Rettung seines Lebens geführt. Es sei die einzig richtige Entscheidung gewesen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Den Entwurf des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Vierte Fortschreibung 2005 – wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.