Beschluss:

 

1.)     Der Entwurf des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Vierte Fortschreibung 2005 – wird zur Kenntnis genommen.

 

2.)     Die in dem Entwurf des Bedarfsplans aufgezeigten Standards sind angemessen und erforderlich, um einen bedarfsgerechten Rettungsdienst im Kreis Coesfeld zu gewährleisten.

 

3.)     Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Entwurfs des Bedarfsplans das Beteiligungsverfahren durchzuführen.

 

 

 


LR Püning weist auf die im Kreisausschuss vorgetragene Mitteilung hin, nach der mit Erlass vom 23.11.2005 das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW den Erlass zur Hilfsfristdefinition vom 15.06.2005 außer Vollzug gesetzt habe. Zur Begründung sei angeführt worden, dass auf kommunaler und auf Länderebene unterschiedliche Auffassungen über den Beginn der Hilfsfrist beständen. Das Landesfachbeirat für den Rettungsdienst werde sich in seiner Frühjahrssitzung mit dem Thema beschäftigen. Das Ergebnis sei offen.

LR Püning erklärt weiter, dass der Kreisausschuss  in seiner Sitzung am 07.12.2005 einstimmig beschlossen habe, unabhängig von dieser Mitteilung das Beteiligungsverfahren unverändert fortzuführen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

Der Entwurf des Bedarfsplans für den Rettungsdienst des Kreises Coesfeld – Vierte Fortschreibung 2005 – wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Er wird daher nur dem Original dieser Niederschrift beigefügt.