Beschluss: Kenntnis genommen

KD Gilbeau teilt mit, dass für die weitere Beratungsfolge eine Sitzungsvorlage erstellt wird, in der ein Vorschlag für eine Wohnbebauung des Grundstücks der bisherigen Astrid-Lindgren-Schule in Lüdinghausen unterbreitet wird. Hierfür seien erhebliche Planungsschritte erforderlich, die unter anderem mit der Stadt Lüdinghausen abgestimmt werden müssen. Der Landrat habe Herrn Bürgermeister Borgmann in einem persönlichen Gespräch am 07.05.2019 die Planungen vorgestellt. Angedacht sei eine Wohnbebauung mit 60 – 70 Wohneinheiten, die unter Berücksichtigung energetischer Gesichtspunkte erfolgen soll und für die eine entsprechende KfW-Förderung in Anspruch genommen werden soll. Darüber hinaus soll ein Teil der Wohnungen auch die Voraussetzungen des geförderten Sozialwohnungsbaus erfüllen, da der entsprechende Bedarf durch das Pestel-Gutachten zur Wohnraumsituation im Kreis Coesfeld untermauert wurde.

 

KD Gilbeau äußert unter Hinweis auf das erwähnte Gespräch mit dem Landrat am 07.05.2019 sein Unverständnis über einen Presseartikel in der WN Lüdinghausen, wonach Herr Bürgermeister Borgmann nicht über die Planungen informiert worden sei.

 

Ktabg. Koch möchte wissen, warum der Kreis selbst als Bauträger auftritt, während es sich hier um das Kerngeschäft von Wohnungssiedlungsgenossenschaften handle. KD Gilbeau entgegnet, dass der Kreis Eigentümer der Immobilie bleibe, den Bau und die Verwaltung der Wohnanlage jedoch an einen Dritten vergeben werde, da dies mit eigenen Mitteln nicht zu leisten sei. Für den Kreis stelle dieses Projekt eine langfristige Kapitalanlage mit einer nach einer ersten Grobeinschätzung zu erwartenden Rendite von ca. 5 % dar. Details zu der Finanzierung und der erwarteten Verzinsung werden in der noch fertig zu stellenden Sitzungsvorlage enthalten sein, mit der ein Beschlussvorschlag für die Erteilung eines Planungsauftrages an die Verwaltung unterbreitet wird.

 

Vors. Bednarz begrüßt es insbesondere, dass der Kreis sich mit diesem Projekt im sozialen Wohnungsbau engagieren möchte.

 

Ktabg. Holz nimmt Bezug auf die erwähnte Presseberichterstattung und bekräftigt, dass man in der Stadt Lüdinghausen sehr verwundert sei über diese Planungen. Zum einen sei das Schulentwicklungskonzept noch nicht fertiggestellt und damit die Frage nach einem möglichen Nebenstandort der Förderschule in Lüdinghausen noch nicht beantwortet. Zum anderen liege die Planungshoheit für die Umnutzung des Grundstückes bei der Stadt. Dass nunmehr bereits konkrete Planungen ohne vorherige Abstimmung mit der Stadt erfolgt seien, halte er für sehr unglücklich.

 

KD Gilbeau verweist nochmals auf das Gespräch am 07.05.2019, in dem die Planungen frühzeitig vorgestellt worden sein. Dem Kreis sei sehr wohl bewusst, dass hier auch mit Blick auf das nähere räumliche Umfeld eine sozialverträgliche Lösung in Abstimmung mit allen Beteiligten gefunden werden müsse. Bezüglich eines möglichen Teilstandortes der Förderschule in Lüdinghausen merkt KD Gilbeau an, dass diese Frage nicht zwingend mit dem fraglichen Grundstück verbunden sei, sondern ein solcher Standort auch durchaus an eine bestehende Schule angebunden werden könne.

 

Ktabg. Vogelpohl gibt zu bedenken, dass es sich um ein kreiseigenes Grundstück handelt und der Kreis insofern durchaus zunächst eigenständig darüber nachdenken dürfe, welche Nachnutzung in Frage kommt.

 

SB Spiekermann-Blankertz bewertet das Projekt als Beitrag zur Schaffung von sozialem Wohnraum ausdrücklich auch aus der Perspektive der Stadt Lüdinghausen positiv. Wichtig sei nun, dass Kreis und Kommune bei der weiteren Planung und Umsetzung eng zusammenarbeiten.

 

KD Gilbeau macht abschließend noch einmal deutlich, dass der Kreis das seinerseits erforderliche getan habe, um die Stadt Lüdinghausen frühestmöglich über die Planungen zu informieren. Es bestünden keine Zweifel daran, dass die Stadt hier als Planungsbehörde umfassend einzubinden ist. Allerdings müsse man bedenken, dass die nähere Planung eines Projektes dieser Größenordnung einer frühzeitigen politischen Abstimmung bedürfe, bei der zunächst einmal ein Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise unterbreitet werde. In dieser Phase befinde man sich zurzeit. Zur Schulentwicklungsplanung bestehe keine unmittelbare Verbindung, da ein möglicher Teilstandort nicht nur auf dem fraglichen Grundstück realisiert werden könne. Aus diesen Gründen könne er den Inhalt des Presseartikels in der WN Lüdinghausen nicht nachvollziehen.

 

Auf den Hinweis des Ktabg. Vogelpohl und der Vors. Bednarz, dass ihnen der Artikel nicht bekannt ist, sagte KD Gilbeau zu, diesen im Nachgang zur Sitzung per E-Mail an alle Ausschussmitglieder zu versenden.