Beschluss: Kenntnis genommen

FBL Schütt führt aus, dass in 2006 bis zum Stichtag 31.10.2006 insgesamt 41 Maßnahmen bewilligt worden seien. Die Umsetzung erfolge durch 13 verschiedene Maßnahmeträger. Es werde erwartet, dass in 2006 das vom Bund zur Verfügung gestellte Eingliederungsbudget in Höhe von rd. 6,9 Mio. € zu 100 % eingesetzt werde. Alle Maßnahmen der beruflichen Eingliederung verfolgten das Ziel, SGB II-Leistungsberechtigte unmittelbar oder mittelbar in den Arbeitsmarkt einzugliedern.

 

AL Bleiker trägt anschließend Ergebnisse aus der Auswertung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen der Jahre 2005 und 2006 (Stand: 31.10.2006) vor. Insgesamt seien bis dahin 56 Maßnahmen ausgewertet worden. Danach hätten vier Maßnahmen mit 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern im Bereich Deutschkurse und Alphabetisierung stattgefunden. Hiermit werde eine Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Eingliederung in das Arbeitsleben geschaffen, denn wer die Sprache nicht beherrsche, habe in der Regel keine Aussicht, eine Anstellung zu finden. Ferner sei eine soziale Maßnahme mit ebenfalls 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern durchgeführt worden. Hierbei sei es z. B. um Suchtproblematiken gegangen. Zwölf Maßnahmen seien zur Feststellung und Orientierung angeboten worden. Vorrangig sei hier erarbeitet worden, welche Wünsche in Bezug auf eine künftige Arbeit bestehen und welche Stärken und Schwächen Personen haben. 383 Teilnehmer/innen hätten dieses Angebot genutzt. Durch 14 Maßnahmen mit insgesamt 378 Teilnehmerinnen und Teilnehmern seien arbeitsmarktnahe Qualifizierungen erfolgt. Für 535 Personen ohne Vermittlungshemmnisse in ihrer Person habe eine Maßnahme zur Vermittlung in den Arbeitsmarkt stattgefunden. AL Bleiker weist darauf hin, dass neben den vorgenannten für alle Altersklassen zugänglichen Maßnahmen auch noch 11 Maßnahmen speziell für die unter 25jährigen angeboten worden seien.

Die Vermittlungserfolge stellten sich danach, so führt AL Bleiker aus, wie folgt dar:

Vermittlung                                          47 % von 535 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Qualifizierung                                      37 % von 378 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Feststellung und Orientierung            32 % von 383 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Soziale Maßnahmen                           18 % von 39 Teilnehmerinnen und Teilnehmern

Von den 359 Teilnehmerinnen und Teilnehmern an den speziell für die unter 25jährigen konzipierten Maßnahmen seien 47 % vermittelt worden.

AL Bleiker ergänzt, dass in 2005/2006 außerdem im Rahmen der kommunalen Bewerberforen 1.178 Angebote vor Ort in allen elf Städten und Gemeinden gemacht werden konnten.

 

Mitglied Lammers dankt der Verwaltung für die sehr detaillierte Vorlage. Insbesondere sei es hilfreich, dass nach Maßnahmearten differenziert worden sei. Der Erfolg der verschiedenen Maßnahmen hänge sehr von der Arbeitsmarktnähe, von evtl. Vermittlungshemmnissen sowie von der Motivation der Teilnehmerinnen und Teilnehmer ab. Auch wenn der geänderte § 31 SGB II eine schärfere Sanktionierung zulasse, sollte die Umsetzung mit Fingerspitzengefühl erfolgen. Die Grundsätze des Forderns und Förderns sollten hierbei jedoch nicht außer Acht gelassen werden.

 

Ktabg. Havermeier führt aus, dass eine Auswertung detailliert Auskunft geben müsse. Dies sei eine wichtige Voraussetzung für Planungen. Sie fragt an, ob eine Jahresplanung für 2007 beabsichtigt sei und ob ein Monotoring durchgeführt werde. Wie erfolge die Rückkoppelung, wenn sich im Laufe einer Maßnahme herausstelle, dass ein/e Teilnehmer/in für diese Maßnahme nicht geeignet sei?

 

Ktabg. Stauff spricht ebenfalls seinen Dank für das zur Verfügung gestellte Zahlenmaterial aus. Er bittet um Auskunft, ob nachgehalten werde, wie viele der vermittelten Personen nach sechs bzw. zwölf Monaten noch im Job tätig seien.

 

FBL Schütt führt aus, dass die beabsichtigte Jahresplanung 2007 in der Arbeitsmarktkonferenz vorgestellt werden solle. Die Auswertung der Ergebnisse werde fortgeschrieben und weiterentwickelt. Zur Prüfung der Nachhaltigkeit der Vermittlung im Hinblick auf Dauer und Qualität sei der Kreis u. a. mit der Fachhochschule im Gespräch.

Ergänzend trägt AL Bleiker vor, dass zunächst eine passgenaue Hilfe vereinbart werde; dennoch sei es möglich, dass ein/e Teilnehmer/in aus einer Maßnahme herausgenommen werden müsse. In diesem Falle nehme der Maßnahmeträger zum Hilfeplaner Kontakt auf. Ziel sei es dann, im Interesse aller eine neue Regelung zu finden. Die Prüfung der Nachhaltigkeit könne nur anhand der Informationen erfolgen, die dem Kreis offen stehen. Sie müsse sich daher darauf beschränken festzustellen, ob jemand nach der Vermittlung ohne Leistungen nach dem SGB II lebe. AL Bleiker weist darauf hin, dass das Nichteinhalten der durch Eingliederungsvereinbarung vereinbarten Maßnahmen durch finanzielle Einbußen sanktioniert werden könne. Es gäbe jedoch Personen, die sich selbst im Hinblick darauf total verweigern. Um auch diesem Personenkreis letztendlich Hilfe leisten zu können, seien auch hierfür Maßnahmen zu konzipieren.

 

Ktabg. Wessels stellt die informative und zufriedenstellende Berichterstattung seitens der Verwaltung an den Ausschuss heraus. Personalaufwand müsse in Grenzen gehalten werden.

 

Auf die Anregung der Ktabg. Pieper, wie in der Vergangenheit bei den Programmen „Hilfe zur Arbeit“ auch jetzt die Vermittlungshemmnisse darzustellen, führt AL Bleiker aus, dass von den Trägern zu den nicht vermittelten Personen Sozialberichte erstellt würden. Hieraus ergäbe sich, aus welchen Gründen eine Vermittlung nicht zu Stande gekommen sei. Allerdings sei der jetzt betroffene Personenkreis nicht mehr so überschaubar wie dies noch unter Geltung des Bundessozialhilfegesetzes der Fall gewesen sei. Ergänzend weist FBL Schütt auf den immensen Aufwand hin, die Daten zu ermitteln und auszuwerten. Dies sei mit den vorhandenen personellen Ressourcen nicht leistbar.

 

 

Der Bericht Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.