hier: Auswertung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen
Beschlussvorschlag:
- ohne
Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Der Kreis Coesfeld hält seit dem Frühjahr 2005
Angebote zur beruflichen Integration der SGB II– Leistungsberechtigten aus dem
Kreis Coesfeld vor.
Von den bei dem Kreis Coesfeld registrierten 49
Maßnahmeträgern haben inzwischen 20 Maßnahmeträger Gruppenangebote zur
beruflichen Integration abgegeben.
In 2005 wurden insgesamt 66 Maßnahmen gefördert und zwar
durch 17 verschiedene Maßnahmeträger.
In 2006 wurden bis zum Stichtag 31.10.2006 insgesamt
41 Maßnahmen bewilligt und zwar durch 13 verschiedene Maßnahmeträger.
Das Eingliederungsbudget des Bundes zur beruflichen
Integration wurde im Vorjahr zu 81 % in
Anspruch genommen; es insgesamt wurden
5,14 Mio. Euro ausgegeben.
Für 2006 wird erwartet, dass die Bundesmittel in Höhe
von 6,90 Mio. Euro im Kreis Coesfeld zu 100 % eingesetzt werden.
Alle Maßnahmen der beruflichen Integration verfolgen
das Ziel, SGB II - Leistungsberechtigte sofort
bzw. mittelbar in Arbeit zu vermitteln. Die Bandbreite der vom Zentrum
für Arbeit des Kreises Coesfeld zu diesem Zwecke initiierten Maßnahmen reicht
vom mehrtägigen Kompetenzcheck zur Feststellung der persönlichen und beruflichen
Ressourcen über qualifizierende Maßnahmen, flankierende Unterstützung in den
elf kommunalen Bewerberforen bis zu Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der
Vermittlung in Arbeit.
Im Jahre 2005 konnte bereits ca. 1.900 SGB II –
Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld eine Teilnahme an einer der
arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen angeboten werden. Aus der Zielgruppe der
Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren wurde über 400 Personen ein
solches, in der Regel auf die jugendliche Zielgruppe abgestimmtes
Maßnahmeangebot unterbreitet.
Soweit es im Flächenkreis Coesfeld möglich ist,
erfolgen die Maßnahmeangebote an die Leistungsberechtigten je nach
individueller Mobilität und Arbeitsmarktnähe möglichst ortsnah. So wurden neben
den zentralen Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen auch Angebote in
Ascheberg, Billerbeck, Nottuln und Senden realisiert. Das flankierende Angebot
des Bewerberforums erfolgt grundsätzlich in allen elf kreisangehörigen Städten
und Gemeinden.
Wie der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen
Übersicht zu entnehmen ist, liegen dem Kreis Coesfeld Auswertungen der
beauftragten Träger für insgesamt 56 abgeschlossene Gruppenmaßnahmen vor. Zehn
Maßnahmen aus 2005 sind noch nicht abgeschlossen. Diese Daten können erst im Rahmen
der nächsten Berichtserstattung vorgestellt werden.
Die Aufteilung der Maßnahmen erfolgte entsprechend der
festgelegten Maßnahmeschwerpunkte:
·
Vermittlung 1 Maßnahme 535
Teilnehmer/innen
·
Jugend (U 25) 11
Maßnahmen 359 Teilnehmer/innen
·
Qualifizierung 14 Maßnahmen 378
Teilnehmer/innen
·
Deutschkurse /
Alphabetisierung 4 Maßnahmen
68
Teilnehmer/innen
·
Feststellung /
Orientierung 12 Maßnahmen 383
Teilnehmer/innen
·
Soziales 1 Maßnahme 39
Teilnehmer/innen
Erwartungsgemäß weisen die Schwerpunktbereiche
„Vermittlung“ (253 Vermittlungen; 47 %)
und „Jugend“ (169 Vermittlungen; 47 %) durch die höhere Arbeitsmarktnähe
bzw. durch die intensivere Betreuung die höchsten anteiligen Vermittlungsquoten
auf.
Aufgrund anderer Zielsetzungen sind die
Vermittlungsquoten in den weiteren Maßnahmen deutlich geringer. Hier kann es
teilweise bereits als Erfolg gewertet werden, wenn die Teilnehmerinnen und
Teilnehmer die Maßnahme beendeten und sich so für eine arbeitsmarktnähere
Maßnahme qualifizierten.
Beim Vergleich der ursprünglich vom Träger
prognostizierten Vermittlungsquoten (Plan) mit den tatsächlich erzielten
Ergebnissen (Ist) ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis stark von der konkreten
Zuweisung des/der Einzelnen in die Maßnahme abhängig ist. In der Praxis hat
sich auch gezeigt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach dem ersten
Hilfeplangespräch als arbeitsmarktnah eingestuft worden sind, diese Erwartungen
nicht immer erfüllten.
Zudem wurde teilweise die Erfahrung gemacht, dass
Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Hilfeplangesprächen sich sehr motiviert
gaben, dies jedoch in der Praxis nicht bestätigt wurde. Auch kam es vor, dass
Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
erhebliche Fehlzeiten während einer Maßnahme aufwiesen und so eine Vermittlung
in den ersten Arbeitsmarkt nicht gelingen konnte.
Es erfolgt der Hinweis, dass in 2005 aufgrund der
systembedingten Anlaufschwierigkeiten nicht alle Teilnehmerplätze besetzt
werden konnten.
Bei der Bewertung von Vermittlungen ist neben der Zahl
der Vermittlungen auch die Nachhaltigkeit einer Vermittlung entscheidend. Diese
ergibt sich erst in der Nachschau, d.h. nach sechs bzw. zwölf Monaten. Aussagekräftige
Daten hierüber liegen aufgrund der zeitlichen Nähe zu den bisher
abgeschlossenen Maßnahmen noch nicht vor. Die Beurteilung dieses wichtigen
Erfolgsindikators erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.
III. Alternativen
keine
IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.