Betreff
Umsetzung des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende im Kreis Coesfeld;
hier: Auswertung von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen
Vorlage
SV-7-0531
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem /  II.          Lösung

 

Der Kreis Coesfeld hält seit dem Frühjahr 2005 Angebote zur beruflichen Integration der SGB II– Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld vor.

 

Von den bei dem Kreis Coesfeld registrierten 49 Maßnahmeträgern haben inzwischen 20 Maßnahmeträger Gruppenangebote zur beruflichen Integration abgegeben.

 

In 2005 wurden insgesamt 66 Maßnahmen gefördert und zwar durch 17 verschiedene Maßnahmeträger.

 

In 2006 wurden bis zum Stichtag 31.10.2006 insgesamt 41 Maßnahmen bewilligt und zwar durch 13 verschiedene Maßnahmeträger.

 

Das Eingliederungsbudget des Bundes zur beruflichen Integration wurde im Vorjahr zu  81 % in Anspruch genommen; es insgesamt wurden  5,14 Mio. Euro ausgegeben.

 

Für 2006 wird erwartet, dass die Bundesmittel in Höhe von 6,90 Mio. Euro im Kreis Coesfeld zu 100 % eingesetzt werden.

 

Alle Maßnahmen der beruflichen Integration verfolgen das Ziel, SGB II - Leistungsberechtigte sofort  bzw. mittelbar in Arbeit zu vermitteln. Die Bandbreite der vom Zentrum für Arbeit des Kreises Coesfeld zu diesem Zwecke initiierten Maßnahmen reicht vom mehrtägigen Kompetenzcheck zur Feststellung der persönlichen und beruflichen Ressourcen über qualifizierende Maßnahmen, flankierende Unterstützung in den elf kommunalen Bewerberforen bis zu Maßnahmen mit dem Schwerpunkt der Vermittlung in Arbeit.

 

Im Jahre 2005 konnte bereits ca. 1.900 SGB II – Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld eine Teilnahme an einer der arbeitsmarktintegrativen Maßnahmen angeboten werden. Aus der Zielgruppe der Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahren wurde über 400 Personen ein solches, in der Regel auf die jugendliche Zielgruppe abgestimmtes Maßnahmeangebot unterbreitet.

 

Soweit es im Flächenkreis Coesfeld möglich ist, erfolgen die Maßnahmeangebote an die Leistungsberechtigten je nach individueller Mobilität und Arbeitsmarktnähe möglichst ortsnah. So wurden neben den zentralen Standorten Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen auch Angebote in Ascheberg, Billerbeck, Nottuln und Senden realisiert. Das flankierende Angebot des Bewerberforums erfolgt grundsätzlich in allen elf kreisangehörigen Städten und Gemeinden.

 

Wie der als Anlage 1 beigefügten tabellarischen Übersicht zu entnehmen ist, liegen dem Kreis Coesfeld Auswertungen der beauftragten Träger für insgesamt 56 abgeschlossene Gruppenmaßnahmen vor. Zehn Maßnahmen aus 2005 sind noch nicht abgeschlossen. Diese Daten können erst im Rahmen der nächsten Berichtserstattung vorgestellt werden.

 

Die Aufteilung der Maßnahmen erfolgte entsprechend der festgelegten Maßnahmeschwerpunkte:

·                     Vermittlung                              1 Maßnahme                           535 Teilnehmer/innen

·                     Jugend (U 25)                         11 Maßnahmen                       359 Teilnehmer/innen

·                     Qualifizierung                          14 Maßnahmen                       378 Teilnehmer/innen

·                     Deutschkurse /

             Alphabetisierung                     4 Maßnahmen                         68 Teilnehmer/innen

·                     Feststellung /

            Orientierung                            12 Maßnahmen                       383 Teilnehmer/innen

·                     Soziales                                  1 Maßnahme                          39 Teilnehmer/innen

 

Erwartungsgemäß weisen die Schwerpunktbereiche „Vermittlung“ (253 Vermittlungen; 47 %)  und „Jugend“ (169 Vermittlungen; 47 %) durch die höhere Arbeitsmarktnähe bzw. durch die intensivere Betreuung die höchsten anteiligen Vermittlungsquoten auf.

Aufgrund anderer Zielsetzungen sind die Vermittlungsquoten in den weiteren Maßnahmen deutlich geringer. Hier kann es teilweise bereits als Erfolg gewertet werden, wenn die Teilnehmerinnen und Teilnehmer die Maßnahme beendeten und sich so für eine arbeitsmarktnähere Maßnahme qualifizierten.

 

Beim Vergleich der ursprünglich vom Träger prognostizierten Vermittlungsquoten (Plan) mit den tatsächlich erzielten Ergebnissen (Ist) ist zu berücksichtigen, dass das Ergebnis stark von der konkreten Zuweisung des/der Einzelnen in die Maßnahme abhängig ist. In der Praxis hat sich auch gezeigt, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die nach dem ersten Hilfeplangespräch als arbeitsmarktnah eingestuft worden sind, diese Erwartungen nicht immer erfüllten.

Zudem wurde teilweise die Erfahrung gemacht, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer in Hilfeplangesprächen sich sehr motiviert gaben, dies jedoch in der Praxis nicht bestätigt wurde. Auch kam es vor, dass Teilnehmerinnen und Teilnehmer aufgrund von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen erhebliche Fehlzeiten während einer Maßnahme aufwiesen und so eine Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt nicht gelingen konnte.

Es erfolgt der Hinweis, dass in 2005 aufgrund der systembedingten Anlaufschwierigkeiten nicht alle Teilnehmerplätze besetzt werden konnten.

 

Bei der Bewertung von Vermittlungen ist neben der Zahl der Vermittlungen auch die Nachhaltigkeit einer Vermittlung entscheidend. Diese ergibt sich erst in der Nachschau, d.h. nach sechs bzw. zwölf Monaten. Aussagekräftige Daten hierüber liegen aufgrund der zeitlichen Nähe zu den bisher abgeschlossenen Maßnahmen noch nicht vor. Die Beurteilung dieses wichtigen Erfolgsindikators erfolgt daher zu einem späteren Zeitpunkt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.  

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Nach dem Beschluss des Kreistages vom 26.10.2005 (Regelung und Befugnisse der Ausschüsse) ist hier die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales und Senioren gegeben.