Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

 

1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a) aktueller Bedarf zum 31.12.2006 im Zuständigkeitsbereich: 973 Plätze; eine Differen-zierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1

b) erreichter Ausbaustand im Januar 2006: 337 Plätze, eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2.

Verglichen mit dem Vorjahreswert (Dezember 2005 – 273 Plätze) bedeutet dieses eine Steigerung um 23,4 %.

 

2. Der Beschluss zu den jährlichen Ausbaustufen nach § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII erfolgt zusammen mit der Darstellung der Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für den Teilbereich „Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren“ im Kindergartenjahr 2007/08.

 

 


 

Die Vorsitzende stellt fest, dass eine erfreuliche Steigerung im Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren gegeben sei.

 

Ktabg. Schulze Zumkley stellt regionale Unterschiede bei den Bedarfen fest. Hierauf müsste flexibel reagiert werden. Wenn keine Nachfrage mehr bestehe, sei ein Handlungszwang nicht gegeben.

 

Ktabg. Balster verweist darauf, dass weiterhin Plätze für die Betreuung der unter drei-jährigen fehlen. Auch der Bedarf an Tagesstättengruppen sei weiterhin nicht gedeckt.

 

Al’in Dülker verweist auf die Landesvorgaben (für 3 bis 6 jährige) zur Umwandlung von Gruppen in Tagesstättengruppen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig