Die im Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen für die Produktbereiche 50 (Arbeit und Soziales) und 53 (Untere Gesundheitsbehörde) inkl. der bei den Produktgruppen dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


FBL Schütt weist zur Produktgruppe 50.01 darauf hin, dass eine Steigerung der Fallzahlen im Bereich der Grundsicherung für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen erwartet werde. Der Anstieg bei diesem Ansatz sei ferner auf die allgemein steigenden Aufwendungen je Fall sowie auf die Krankenhilfe zurückzuführen. Hieraus ergebe sich insgesamt gegenüber dem Ansatz des Vorjahres eine Verschlechterung in Höhe von ca. 600.000 €.

Zur Produktgruppe 50.02 führt FBL Schütt aus, dass bereits der Ansatz 2010 für die Aufwendungen nicht ausreichend gewesen sei. Ein Ausgleich habe nur durch eine Mittelumverteilung in Höhe von 500.000 € zu Gunsten dieser Produktgruppe erreicht werden können. Dennoch sei auch für 2011 der Ansatz knapp kalkuliert worden. Bei der Eingliederungshilfe werde gegenüber dem voraussichtlichen Jahresergebnis 2010 mit einem reduzierten Aufwand gerechnet, da bereits durch Neuverhandlung von Vereinbarungen mit den Anbietern von Leistungen der Frühförderung für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder (FF und IFF) eingegriffen worden sei. Es werde ferner davon ausgegangen, dass bei der Frage der eingestreuten Kurzzeitpflegeplätze eine Konsolidierung eintreten werde. Nicht berücksichtigt worden seien die Auswirkungen der UN-Behindertenrechtskonvention.

FBL Schütt weist zur Produktgruppe 50.03 darauf hin, dass sich aufgrund der Entwicklungen im Dezember 2010 gegenüber dem Haushaltsentwurf Änderungen ergeben haben. Die Ansätze der Konten „Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben“ und „Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft“ seien anzupassen gewesen. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs habe der Festsetzungsbescheid für die Verteilung der Landesersparnis bei den Wohngeldausgaben für das Jahr 2010 noch nicht vorgelegen. Aufgrund der seinerzeit vorliegenden Informationen sei mit einer Einnahme von 699.212 € geplant worden. Am 20.12.2010 sei der Festsetzungsbescheid für das Jahr 2010 über 1.683.614,94 € ergangen. Entsprechend solle die Kalkulation für 2011 auch 1.683.600 € betragen. Im Vergleich zur bisherigen Planung bedeute dies eine Veränderung in Höhe von 984.388 €. Ebenso sei im Dezember 2010 bekannt geworden, dass bei der Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft für 2011 eine Quote von 24,5 % geplant sei. Bei der Erstellung des Haushaltsentwurfs seien noch 23 % kalkuliert worden, so dass auch hier die Kalkulation entsprechend anzupassen gewesen sei. Im Vergleich zur bisherigen Planung bedeute das eine Änderung von 248.054 €. FBL Schütt erklärt weiter, dass zwischenzeitlich die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden und dem Kreis Coesfeld über die Abrechnung der Unterkunftskosten im Bereich SGB II unterschrieben worden sei.

Zum Produktbereich 53 trägt FBL Schütt vor, dass der Haushaltsansatz gleich geblieben sei.

Auf die Frage der Ktabg. Havermeier, ob der Ansatz in Höhe von 50.000 € für das Projekt „ambulant vor stationär“ auskömmlich sei, erklärt FBL Schütt, dass davon ausgegangen werde. Ref’in Hesselmann ergänzt, dass außer der Fortsetzung des Projektes „Wohnberatung“ bisher ein weiterer Antrag angekündigt worden sei.

Unter Hinweis auf die Erläuterungen zur Produktgruppe 50.02, in denen für freiwillige Leistungen ein Betrag in Höhe von 96.000 € angegeben seien, bittet Ktabg. Wilhelm um Auskunft, ob und in welcher Höhe in den Produktgruppen 50.01 und 50.03 freiwillige Leistungen enthalten seien.

AL Bleiker teilt mit, dass diese Produktgruppen ebenfalls eine Reihe von freiwilligen Leistungen enthalte.

Vorsitzende Schäpers regt an, der Niederschrift eine Aufstellung dieser freiwilligen Leistungen beizufügen. Dies wird seitens der Verwaltung zugesagt (Anlage 1).

Ktabg. Havermeier führt aus, dass nach den Angaben im Produkthaushalt im Rahmen der Einschulungsuntersuchungen im Schuljahr 2008/2009 bei rund 55,6 % der Kinder Auffälligkeiten festgestellt worden seien. Dies sei eine alarmierend hohe Zahl. Sie bittet um Auskunft, um welche konkreten Auffälligkeiten es sich dabei handele.

FBL Schütt sagt zu, dass der Niederschrift eine differenzierte Liste der festgestellten Auffälligkeiten beigefügt werde (Anlage 2).

Ktabg. Havermeier fragt nach, ob die vom Land für die Bediensteten, die zuvor bei den Versorgungsämtern gearbeitet haben und ihren Dienst nun beim Kreis Coesfeld versehen, gewährte Sach- und Personalkostenpauschale auskömmlich sei.

FBL Schütt teilt mit, dass dies nicht der Fall sei. In allen drei, vom Versorgungsamt übernommenen Bereichen, komme auch eigenes Personal zum Einsatz.

Ktabg. Havermeier beantragt für die SPD-Fraktion, über die Anträge des Paritätischen, des „Zartbitter“ e. V. und des „Frauen“ e. V. nicht zu beschließen und die Beschlussfassung in den Finanzausschuss zu verweisen.

Ktabg. Willms bringt ihren Unmut zum Ausdruck, dass von politischen Gepflogenheiten abgewichen worden sei, indem die Antragsteller in die Sitzung eingeladen worden seien, in der über ihre Anträge beraten werden sollte. Dies habe gegen die bisherige Praxis verstoßen. Ktabg. Willms bittet Vorsitzende Schäpers, zukünftig nicht mehr von Gepflogenheiten – insbesondere ohne entsprechende Ankündigung und ohne triftigen Grund - abzuweichen.

Vorsitzende Schäpers erklärt, dass sie aufgrund des mehrfach an sie herangetragenen Wunsches die Antragsteller eingeladen habe. Sie habe auf keinen Fall damit das gute Miteinander im Ausschuss gefährden wollen. Seitens der Verwaltung sei sie auf das Abweichen von der bisher üblichen Praxis hingewiesen worden. Sie schlage ebenfalls vor, den Beschluss über die Anträge dem Finanzausschuss zu überlassen.

Ktabg. Wilhelm spricht sich ebenfalls dafür aus, die Entscheidungen über die Anträge in den Finanzausschuss zu verschieben. Sie erklärt, dass sie per Zeitung darüber erfahren habe, wie Landrat Püning den Etat verteile und dass 4 Mio. € an die Kommunen weitergeleitet würden. Über diese Vorgehensweise sei Ktabg. Wilhelm verärgert.

Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass er im Hinblick darauf konkrete Zahlen und weitere Informationen an die Fraktionen erwarte.

Vorsitzende Schäpers stellt den Beschlußvorschlag mit dem Antrag, dass über die Anträge des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des „Zartbitter Münster“ e. V. und des „frauen“ e. V. nicht entschieden wird, zur Abstimmung.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    6 Enthaltungen