Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0

Beschluss:

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII (aktueller Bedarf und erreichter Ausbaustand der Betreuungsmöglichkeiten für Kinder unter drei Jahren) wird folgendes festgestellt:

 

a)      aktueller Bedarf im Zuständigkeitsbereich: 1.008 Plätze (102 Plätze in Kindertagespflege, 700 Anmeldungen von 2jährigen Kindern und 206 Anmeldungen von Kinder unter zwei Jahren in Kindertageseinrichtungen)

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 1)

 

b)      erreichter Ausbaustand am 31.12.2010: 748 betreute Kinder; davon 646 in Kindertageseinrichtungen (192 Kinder in Gruppentyp II – Kinder unter drei Jahre – und 454 Kinder in Gruppentyp I – Kinder von 2 bis 6 Jahren)

(eine Differenzierung nach Orten und Angebotsformen enthält Anlage 2)

 

  1. Zu § 24a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (jährliche Ausbaustufen zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebots) wird folgendes beschlossen:

a)      Die im Kindergartenbedarfsplan für 2011/12 dargestellten Daten (725 Plätze für Kinder unter 3 Jahren) bilden die Grundlage der Ausbauplanung im Kindergartenjahr 2011/12. Hinzu kommen 171 geplante Plätze in Kindertagespflege.

b)      Für den Stichtag 31.12.2011 wird eine Steigerung der Versorgungsquote bei der Betreuung von Kindern unter drei Jahren auf 27,6 % erwartet (22,3 % in Kindertageseinrichtungen, 5,3 % in Kindertagespflege).

 

 

 

 


 

Vorsitzender Wobbe weist auf die Notwendigkeit eines jährlichen Ausbaubeschlusses nach § 24 a SGB VIII, solange der Ausbau bei den U3-Plätzen noch nicht abgeschlossen ist, hin.

FBL 2 Schütt bestätigt, dass zum Stichtag 31.12.2010 der Betreuungsbedarf bei den Kindern unter drei Jahren mit 1008 Plätzen weiterhin höher war als das vorhandene Platzangebot mit 748 betreuten Kindern.

 

Ktabg. Haselkamp bittet um Informationen zum Stand der Bewilligung von Mitteln zur Investitionsförderung durch das Land. FBL 2 Schütt berichtet, dass für die 5 zum 17.01.2011 an das Land gemeldeten Einrichtungen Bewilligungsbescheide des Landesjugendamtes vorlägen. Die Fördersumme von rd. 1,1 Mio. EUR wurde bereits im Dezember 2010 an den Kreis Coesfeld überwiesen Weitere 3 Mio. EUR wurden zugesagt. 3 Bescheide mit einem Fördervolumen von rd. 726.900 EUR für die Kindergärten Oberlau (Billerbeck), St. Marien (Lüdinghausen) und St. Mauritius (Nordkirchen) lägen inzwischen vor. 12 Bescheide für Vorhaben der sog. Härtefallliste ständen noch aus.

 

Sodann lässt Vorsitzender Wobbe über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig