Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltes 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen

 

10.01 Organisation und GPO                                                               Seite 251 ff.

10.03 Zentraler Service                                                                        Seite 266 ff.

10.04 EDV                                                                                            Seite 275 ff.

10.05 Kommunikation                                                                           Seite 286 ff.

 

11.01 Personalwirtschaft                                                                      Seite 295 ff.

 

20.01 Haushalt                                                                                      Seite 311 ff.

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung                       Seite 318 ff.

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung                   Seite 323 ff.

20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling                                         Seite 328 ff.

20.05 Liegenschaftsverwaltung                                                            Seite 331 ff.

 

im Budget 4

 

Produktgruppen

 

00.01 Verwaltungsleitung                                                                      Seite  407 ff.

01.01 Büro des Landrats                                                                       Seite  411 ff.

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung                                     Seite  415 ff.

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv                                               Seite  421 ff.

01.04 Recht                                                                                          Seite  425 ff.

01.05 Kommunalaufsicht                                                                      Seite  429 ff.

01.06 Kreistagsbüro                                                                              Seite  432 ff.

02.01 Gleichstellung                                                                             Seite  445 ff.

08.01 Personalrat                                                                                  Seite  451 ff.

14.01 Rechnungsprüfung                                                                     Seite  457 ff.

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei                                                    Seite  463 ff.

 

im Budget 5

 

Produktgruppe

 

21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und Haushaltsausgleich                    Seite 473 ff.

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Form der Abstimmung:              offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               10 Ja-Stimmen

                                                    6 Enthaltungen

 

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2013) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2013 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2013 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 469 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2013 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

 


Vors. Dr. Gochermann stellt einleitend kurz die unterschiedlichen Bereiche vor, auf die sich die Beschlussvorschläge beziehen, und bittet KD Gilbeau um nähere Erläuterung der im Vorfeld der Sitzung verteilten Änderungsliste 01/2013 (vgl. Anlage).

KD Gilbeau geht auf die wesentlichen Punkte der Änderungsliste ein und erläutert die Verringerung bei den Schlüsselzuweisungen vom Land nach der 2. Modellrechnung, die Verringerung der Landschaftsumlage sowie die Erhöhung der Unfallversicherungsbeiträge durch einige außergewöhnlich hohe Schadensfälle.

Weiterhin berichtet KD Gilbeau, dass sich der Aufwendungsersatz für die RVM gegenüber dem Ansatz im Entwurf um rund 500.000 € erhöht. Anfang nächsten Jahres werde die Geschäftsführung der RVM die Verlustentwicklung der letzten 8 Jahre in den politischen Gremien darstellen und erläutern.

Ktabg. Kleerbaum zeigt sich von dieser Änderung überrascht und wirft die Frage auf, warum die Mitteilung der RVM über die Verschlechterung erst jetzt eingegangen ist. Er hält für die weitere Beratung einen genauen Nachweis darüber für erforderlich, in welchen Bereichen und aus welchen Gründen zusätzliche Kosten entstanden sind.

Auf Nachfrage des Ktabg. Rampe bestätigt KD Gilbeau, dass die Erhöhung aufgrund der kurzfristig eingegangen Mitteilung der RVM noch nicht in der Änderungsliste enthalten ist.

Ktabg. Pohlmann hält ebenfalls eine genaue Prüfung der Ursachen für notwendig und schlägt vor, das Rechnungsprüfungsamt in dieser Angelegenheit zu beauftragen.

Vors. Dr. Gochermann stellt fest, dass in dieser Sitzung ein Beschluss über die Erhöhung aufgrund fehlender Transparenz nicht erfolgen könne.

Auf Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl bestätigt KD Gilbeau, dass die Verschlechterung in Höhe von 500.000 € im Haushalt aufgefangen werden müsse. Die Mitteilungen der RVM zur Verlustentwicklung würden regelmäßig erst sehr spät erfolgen.

Ktabg. Koch zeigt sich mit Blick auf den knapp kalkulierten Haushalt verwundert darüber, dass ein derart hoher Betrag ohne weitere Sparmaßnahmen zu finanzieren ist.

Vors. Dr. Gochermann stellt hierzu klar, dass die Finanzierung noch nicht geklärt ist, und bittet die Verwaltung um Darstellung, welche Lösungsansätze hierfür bestehen.

KD Gilbeau stellt als einen denkbaren Weg dar, die geplanten Investitionsmaßnahmen zur energetischen Sanierung der Berufskollegs durch die Aufnahme günstiger KfW-Darlehen zu finanzieren. Zwar sei damit eine Erhöhung der Verschuldung verbunden, die jedoch aufgrund der historisch niedrigen Zinssätze von 0,1 – 1,5% (abhängig von den Fördervoraussetzungen) vertretbar erscheine. Durch die KfW-Finanzierung könnten die für die Investitionen vorgesehenen Mittel aus der Schulpauschale im Haushalt 2013 freigestellt werden. Die Kredite könnten nach Ablauf der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren zurückgezahlt werden. Die für die Rückzahlung erforderlichen Mittel werden innerhalb dieses Zeitraumes über die Schulpauschale angespart.

Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass über diese Änderung erst im Kreisausschuss beraten werden könne. Ziel müsse es dabei sein, auf jeden Fall weitere Belastungen der Städte und Gemeinden zu vermeiden. Wenn dies durch die Aufnahme der KfW-Darlehen erreicht werden könne, sei dies grundsätzlich ein denkbarer Weg. Er bittet die Verwaltung darum, für die Beratung im Kreisausschuss die Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Zudem sieht er über die Haushaltsberatungen hinaus die Notwendigkeit, die Geschäftstätigkeit der RVM künftig näher in den Fokus der Prüfung durch die politischen Gremien zu rücken.

Ktabg. Havermeier erklärt, dass die SPD-Fraktion dies ähnlich sehe, und fragt, ob der Verlustbetrag zwingend über den Haushalt finanziert werden muss und ob es nicht bereits vorher Anzeichen für diese Entwicklung gegeben hat.

KD Gilbeau antwortet, dass sich der Aufwendungsersatz auf bereits tatsächlich erbrachte Leistungen beziehe und daher zwingend geleistet werden müsse, wobei die Entwicklung im Vorfeld nicht abzuschätzen gewesen sei. Insbesondere sei in diesem Fall kein Ausgleich der Verluste durch eine höhere Inanspruchnahme der Verkehrsleistungen im Kreis Coesfeld möglich gewesen.

Ktabg. Rampe bekräftigt den Vorschlag des Ktabg. Pohlmann, die Verlustabdeckung der RVM durch das Rechnungsprüfungsamt untersuchen zu lassen.

Ktabg. Kleerbaum und Ktabg. Wessels stellen als Kernproblem heraus, dass die Leistungen und Kosten der RVM grundsätzlich gegenübergestellt und im Hinblick auf ihre Steuerbarkeit untersucht werden müssen.

KD Gilbeau weist darauf hin, dass auf Initiative des Kreises Coesfeld erstmalig ein Controller bei der RVM eingesetzt und das Vertragsmanagement neu aufgebaut wurde, während die anderen beteiligten Kreise an der Entwicklung der RVM weniger Interesse gezeigt hätten.

Vors. Dr. Gochermann fasst die Diskussion für die weitere Beratung im Kreisausschuss dahingehend zusammen, dass eine höhere Belastung der Kommune durch den Verlustausgleich vermieden und die Entwicklung und Struktur der RVM insgesamt untersucht sowie in den politischen Gremien beraten werden sollten. Für die Beratung des Erhöhungsbetrages von 500.000 € sollen die angesprochenen Lösungsansätze der Verwaltung dargestellt werden. 

Auf Nachfrage des Ktabg. Kleinert zur Änderung im Teilfinanzplan 51.01 erläutert MA Wiesmann, dass die Landeszuweisung 2013 für den Belastungsausgleich U3 entgegen den Planungen noch im Jahr 2012 gezahlt wird. Für den Entwurf 2013 ist die Einzahlung daher entsprechend zu verringern. Der Betrag wird als Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Vors. Dr. Gochermann ruft anschließend die Beratung des unter Beschlussvorschlag 1 zusammengefassten Bereichs des Haushaltes auf, für den der Ausschuss originär zuständig ist.

 

MA Wiesmann gibt anhand der als Anlage beigefügten PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen, die sich durch das Umlagengenehmigungsgesetz und das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (beide in Kraft getreten am 29.09.2012) ergeben. 

Ktabg. Havermeier stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in der Produktgruppe 11.01 – Personalwirtschaft – dahingehend zu verringern, dass bei der Berechnung eine Besoldungserhöhung von lediglich 2% (statt 3,5%) berücksichtigt wird. Ziel dieses Antrages sei es, die Belastung für die Kommunen weiter zu reduzieren. Es sei zwar grundsätzlich sinnvoll, die Besoldungsanpassungen einzuberechnen, doch stehe die Höhe der Anpassung derzeit noch nicht fest.

Ktabg. Kleerbaum weist hierzu darauf hin, dass seitens der Landesregierung bereits angekündigt wurde, die Ergebnisse der Tariferhöhungen auf die Besoldungsanpassung übertragen zu wollen.

KD Gilbeau pflichtet dem unter Hinweis auf die Erfahrungen in den vergangenen Jahren bei und ergänzt, dass sich die Anpassungen spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zwingend auswirken werden und eine Nichtberücksichtigung bei der Planung ggf. den Gang in die Haushaltssicherung zur Folge hätte.

AL Beck erläutert, dass sich die Besoldungsanpassung für die Kreisbediensteten nach den Ergebnissen der nächstes Jahr stattfindenden Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) richtet. Von Gewerkschaftsseite sei bereits signalisiert worden, dass die Ergebnisse des Tarifabschlusses im Bereich Bund / Kommunen die Mindesthöhe für diese Tarifverhandlungen darstellt. Aufgrund der klaren Aussage der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses übernehmen zu wollen, ergibt sich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die veranschlagte Besoldungserhöhung von 3,5% im Jahr 2013 wirksam wird. Falls dies nicht bei den Planungen berücksichtigt werden, müsse dies zwingend im Rahmen der Haushaltsausführung nachgeholt werden, ohne dass die Möglichkeit der Refinanzierung bestünde.

Ktabg. Havermeier gibt zu Bedenken, dass andere Kreise eine Erhöhung von lediglich 1,8 bis 2% eingeplant haben und spricht sich dafür aus, dass nicht die Kommunen, sondern der Kreis das Risiko einer höheren Belastung trägt.

Ktabg. Kleerbaum entgegnet, dass andere Kreise womöglich über höhere Rücklagen verfügen. Für den Kreis Coesfeld müsse ein verantwortliches Umgehen mit den relativ sicheren Prognosen aber bedeuten, dass ein Nachtragshaushalt aufgrund zu niedriger berechneter Pensionsrückstellungen vermieden wird.

Vors. Dr. Gochermann sieht hier ebenfalls keinen Spielraum für eine Einsparung. Er schlägt vor, über den Antrag der SPD-Fraktion im Kreisausschuss weiter zu beraten, womit sich Ktabg. Havemeier einverstanden erklärt. 


Da keine weiteren Wortmeldungen zu den einzelnen Produktgruppen erfolgen, stellt Vors. Dr. Gochermann zusammenfassend fest, dass sich im Rahmen der Beratung keine Änderungen in den einzelnen Budgets und an der vorgeschlagenen Änderungsliste ergeben haben. In Bezug auf die Erhöhung des Aufwendungsersatzes für die RVM beantragt er im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern, in die Änderungsliste die Einrichtung eines Sperrvermerks für diese Position aufzunehmen.

Anschließend bittet Vors. Dr. Gochermann den Ktabg. Vogelpohl um Erläuterung des Antrages der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN v. 28.12.2012 zur Profilierung als „Energieregion Münsterland“, der sämtlichen Kreistagsabgeordneten im Vorfeld der Sitzung übersandt wurde.

Ktabg. Vogelpohl trägt vor, dass das Münsterland zwar als Pferde- und Fahrradregion wahrgenommen werde, jedoch ein stärkeres Profilierungsmerkmal gegenüber anderen Regionen benötige. Diese Profilierung könne auf dem Gebiet der erneuerbaren Energien erfolgen, womit sowohl eine Imageförderung als auch die Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze verbunden wären. Mit dem Antrag sollen die notwendigen Finanzierungsmittel zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes in Zusammenarbeit mit den anderen Münsterlandkreisen, der Stadt Münster und dem Münsterland e. V. bereitgestellt werden.

Vors. Dr. Gochermann stellt dar, dass auf dem Feld der erneuerbaren Energien bereits viele Aktivitäten im Kreis bestehen. Er kann den Antrag inhaltlich nachvollziehen, da dieses Thema zu der Münsterlandregion passe. Allerdings sei nicht klar, wofür der Betrag in Höhe von 5.000 € genau ausgegeben werden soll.

Der Antrag wird auf Vorschlag des Vors. Dr. Gochermann im Einvernehmen mit dem Ktabg. Vogelpohl ohne Beschlussfassung zur Beratung an den Kreisausschuss verwiesen. 

Vors. Dr. Gochermann lässt sodann über die Beschlussvorschläge zum Haushaltsentwurf 2013 abstimmen.


Form der Abstimmung:              offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               9 Ja-Stimmen

                                                    7 Enthaltungen

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