Sitzung: 06.12.2012 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: SV-8-0770
Beschluss:
1. Die im Entwurf des Haushaltes 2013 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen
10.01 Organisation und GPO Seite
251 ff.
10.03 Zentraler Service Seite
266 ff.
10.04 EDV Seite
275 ff.
10.05 Kommunikation Seite
286 ff.
11.01 Personalwirtschaft Seite
295 ff.
20.01 Haushalt Seite
311 ff.
20.02 Geschäftsbuchhaltung und
Zahlungsabwicklung Seite
318 ff.
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seite
323 ff.
20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling Seite
328 ff.
20.05 Liegenschaftsverwaltung Seite
331 ff.
im Budget 4
Produktgruppen
00.01 Verwaltungsleitung Seite 407 ff.
01.01 Büro des Landrats Seite 411 ff.
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Seite 415 ff.
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv Seite 421 ff.
01.04 Recht Seite 425 ff.
01.05 Kommunalaufsicht Seite 429 ff.
01.06 Kreistagsbüro Seite 432 ff.
02.01 Gleichstellung Seite 445 ff.
08.01 Personalrat Seite 451 ff.
14.01 Rechnungsprüfung Seite 457 ff.
31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei Seite 463 ff.
im Budget 5
Produktgruppe
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seite
473 ff.
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 10 Ja-Stimmen
6 Enthaltungen
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2013) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2013 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschluss:
Dem Kreisausschuss
wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2013 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 469 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2013 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Vors.
Dr. Gochermann stellt einleitend kurz die unterschiedlichen Bereiche vor, auf
die sich die Beschlussvorschläge beziehen, und bittet KD Gilbeau um nähere
Erläuterung der im Vorfeld der Sitzung verteilten Änderungsliste 01/2013 (vgl.
Anlage).
KD
Gilbeau geht auf die wesentlichen Punkte der Änderungsliste ein und erläutert
die Verringerung bei den Schlüsselzuweisungen vom Land nach der 2.
Modellrechnung, die Verringerung der Landschaftsumlage sowie die Erhöhung der
Unfallversicherungsbeiträge durch einige außergewöhnlich hohe Schadensfälle.
Weiterhin
berichtet KD Gilbeau, dass sich der Aufwendungsersatz für die RVM gegenüber dem
Ansatz im Entwurf um rund 500.000 € erhöht. Anfang nächsten Jahres werde die
Geschäftsführung der RVM die Verlustentwicklung der letzten 8 Jahre in den
politischen Gremien darstellen und erläutern.
Ktabg.
Kleerbaum zeigt sich von dieser Änderung überrascht und wirft die Frage auf,
warum die Mitteilung der RVM über die Verschlechterung erst jetzt eingegangen
ist. Er hält für die weitere Beratung einen genauen Nachweis darüber für
erforderlich, in welchen Bereichen und aus welchen Gründen zusätzliche Kosten
entstanden sind.
Auf
Nachfrage des Ktabg. Rampe bestätigt KD Gilbeau, dass die Erhöhung aufgrund der
kurzfristig eingegangen Mitteilung der RVM noch nicht in der Änderungsliste
enthalten ist.
Ktabg.
Pohlmann hält ebenfalls eine genaue Prüfung der Ursachen für notwendig und
schlägt vor, das Rechnungsprüfungsamt in dieser Angelegenheit zu beauftragen.
Vors.
Dr. Gochermann stellt fest, dass in dieser Sitzung ein Beschluss über die
Erhöhung aufgrund fehlender Transparenz nicht erfolgen könne.
Auf
Nachfrage des Ktabg. Vogelpohl bestätigt KD Gilbeau, dass die Verschlechterung
in Höhe von 500.000 € im Haushalt aufgefangen werden müsse. Die Mitteilungen
der RVM zur Verlustentwicklung würden regelmäßig erst sehr spät erfolgen.
Ktabg.
Koch zeigt sich mit Blick auf den knapp kalkulierten Haushalt verwundert
darüber, dass ein derart hoher Betrag ohne weitere Sparmaßnahmen zu finanzieren
ist.
Vors.
Dr. Gochermann stellt hierzu klar, dass die Finanzierung noch nicht geklärt
ist, und bittet die Verwaltung um Darstellung, welche Lösungsansätze hierfür
bestehen.
KD
Gilbeau stellt als einen denkbaren Weg dar, die geplanten Investitionsmaßnahmen
zur energetischen Sanierung der Berufskollegs durch die Aufnahme günstiger
KfW-Darlehen zu finanzieren. Zwar sei damit eine Erhöhung der Verschuldung
verbunden, die jedoch aufgrund der historisch niedrigen Zinssätze von 0,1 –
1,5% (abhängig von den Fördervoraussetzungen) vertretbar erscheine. Durch die
KfW-Finanzierung könnten die für die Investitionen vorgesehenen Mittel aus der
Schulpauschale im Haushalt 2013 freigestellt werden. Die Kredite könnten nach
Ablauf der Zinsbindungsfrist von 10 Jahren zurückgezahlt werden. Die für die
Rückzahlung erforderlichen Mittel werden innerhalb dieses Zeitraumes über die
Schulpauschale angespart.
Ktabg.
Kleerbaum führt aus, dass über diese Änderung erst im Kreisausschuss beraten
werden könne. Ziel müsse es dabei sein, auf jeden Fall weitere Belastungen der
Städte und Gemeinden zu vermeiden. Wenn dies durch die Aufnahme der
KfW-Darlehen erreicht werden könne, sei dies grundsätzlich ein denkbarer Weg.
Er bittet die Verwaltung darum, für die Beratung im Kreisausschuss die
Lösungsmöglichkeiten darzustellen. Zudem sieht er über die Haushaltsberatungen
hinaus die Notwendigkeit, die Geschäftstätigkeit der RVM künftig näher in den
Fokus der Prüfung durch die politischen Gremien zu rücken.
Ktabg.
Havermeier erklärt, dass die SPD-Fraktion dies ähnlich sehe, und fragt, ob der
Verlustbetrag zwingend über den Haushalt finanziert werden muss und ob es nicht
bereits vorher Anzeichen für diese Entwicklung gegeben hat.
KD
Gilbeau antwortet, dass sich der Aufwendungsersatz auf bereits tatsächlich
erbrachte Leistungen beziehe und daher zwingend geleistet werden müsse, wobei
die Entwicklung im Vorfeld nicht abzuschätzen gewesen sei. Insbesondere sei in
diesem Fall kein Ausgleich der Verluste durch eine höhere Inanspruchnahme der
Verkehrsleistungen im Kreis Coesfeld möglich gewesen.
Ktabg.
Rampe bekräftigt den Vorschlag des Ktabg. Pohlmann, die Verlustabdeckung der
RVM durch das Rechnungsprüfungsamt untersuchen zu lassen.
Ktabg.
Kleerbaum und Ktabg. Wessels stellen als Kernproblem heraus, dass die
Leistungen und Kosten der RVM grundsätzlich gegenübergestellt und im Hinblick
auf ihre Steuerbarkeit untersucht werden müssen.
KD
Gilbeau weist darauf hin, dass auf Initiative des Kreises Coesfeld erstmalig
ein Controller bei der RVM eingesetzt und das Vertragsmanagement neu aufgebaut
wurde, während die anderen beteiligten Kreise an der Entwicklung der RVM
weniger Interesse gezeigt hätten.
Vors.
Dr. Gochermann fasst die Diskussion für die weitere Beratung im Kreisausschuss
dahingehend zusammen, dass eine höhere Belastung der Kommune durch den
Verlustausgleich vermieden und die Entwicklung und Struktur der RVM insgesamt
untersucht sowie in den politischen Gremien beraten werden sollten. Für die
Beratung des Erhöhungsbetrages von 500.000 € sollen die angesprochenen Lösungsansätze
der Verwaltung dargestellt werden.
Auf
Nachfrage des Ktabg. Kleinert zur Änderung im Teilfinanzplan 51.01 erläutert MA
Wiesmann, dass die Landeszuweisung 2013 für den Belastungsausgleich U3 entgegen
den Planungen noch im Jahr 2012 gezahlt wird. Für den Entwurf 2013 ist die
Einzahlung daher entsprechend zu verringern. Der Betrag wird als
Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.
Vors. Dr. Gochermann ruft anschließend die
Beratung des unter Beschlussvorschlag 1 zusammengefassten Bereichs des
Haushaltes auf, für den der Ausschuss originär zuständig ist.
MA Wiesmann gibt anhand der als Anlage beigefügten PowerPoint-Präsentation einen Überblick über die wesentlichen Auswirkungen, die sich durch das Umlagengenehmigungsgesetz und das 1. NKF-Weiterentwicklungsgesetz (beide in Kraft getreten am 29.09.2012) ergeben.
Ktabg. Havermeier stellt für die SPD-Fraktion den Antrag, die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in der Produktgruppe 11.01 – Personalwirtschaft – dahingehend zu verringern, dass bei der Berechnung eine Besoldungserhöhung von lediglich 2% (statt 3,5%) berücksichtigt wird. Ziel dieses Antrages sei es, die Belastung für die Kommunen weiter zu reduzieren. Es sei zwar grundsätzlich sinnvoll, die Besoldungsanpassungen einzuberechnen, doch stehe die Höhe der Anpassung derzeit noch nicht fest.
Ktabg. Kleerbaum weist hierzu darauf hin, dass seitens der Landesregierung bereits angekündigt wurde, die Ergebnisse der Tariferhöhungen auf die Besoldungsanpassung übertragen zu wollen.
KD Gilbeau pflichtet dem unter Hinweis auf die Erfahrungen in den vergangenen Jahren bei und ergänzt, dass sich die Anpassungen spätestens im Rahmen des Jahresabschlusses zwingend auswirken werden und eine Nichtberücksichtigung bei der Planung ggf. den Gang in die Haushaltssicherung zur Folge hätte.
AL Beck erläutert, dass sich die Besoldungsanpassung für die Kreisbediensteten nach den Ergebnissen der nächstes Jahr stattfindenden Tarifverhandlungen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) richtet. Von Gewerkschaftsseite sei bereits signalisiert worden, dass die Ergebnisse des Tarifabschlusses im Bereich Bund / Kommunen die Mindesthöhe für diese Tarifverhandlungen darstellt. Aufgrund der klaren Aussage der Landesregierung, die Ergebnisse des Tarifabschlusses übernehmen zu wollen, ergibt sich eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die veranschlagte Besoldungserhöhung von 3,5% im Jahr 2013 wirksam wird. Falls dies nicht bei den Planungen berücksichtigt werden, müsse dies zwingend im Rahmen der Haushaltsausführung nachgeholt werden, ohne dass die Möglichkeit der Refinanzierung bestünde.
Ktabg. Havermeier gibt zu Bedenken, dass andere Kreise eine Erhöhung von lediglich 1,8 bis 2% eingeplant haben und spricht sich dafür aus, dass nicht die Kommunen, sondern der Kreis das Risiko einer höheren Belastung trägt.
Ktabg. Kleerbaum entgegnet, dass andere Kreise womöglich über höhere Rücklagen verfügen. Für den Kreis Coesfeld müsse ein verantwortliches Umgehen mit den relativ sicheren Prognosen aber bedeuten, dass ein Nachtragshaushalt aufgrund zu niedriger berechneter Pensionsrückstellungen vermieden wird.
Vors. Dr. Gochermann sieht hier ebenfalls keinen Spielraum für eine Einsparung. Er schlägt vor, über den Antrag der SPD-Fraktion im Kreisausschuss weiter zu beraten, womit sich Ktabg. Havemeier einverstanden erklärt.
Da keine weiteren Wortmeldungen zu den einzelnen Produktgruppen erfolgen,
stellt Vors. Dr. Gochermann zusammenfassend fest, dass sich im Rahmen der
Beratung keine Änderungen in den einzelnen Budgets und an der vorgeschlagenen
Änderungsliste ergeben haben. In Bezug auf die Erhöhung des Aufwendungsersatzes
für die RVM beantragt er im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern, in die
Änderungsliste die Einrichtung eines Sperrvermerks für diese Position aufzunehmen.
Anschließend
bittet Vors. Dr. Gochermann den Ktabg. Vogelpohl um Erläuterung des Antrages
der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN v. 28.12.2012 zur Profilierung als
„Energieregion Münsterland“, der sämtlichen Kreistagsabgeordneten im Vorfeld
der Sitzung übersandt wurde.
Ktabg.
Vogelpohl trägt vor, dass das Münsterland zwar als Pferde- und Fahrradregion
wahrgenommen werde, jedoch ein stärkeres Profilierungsmerkmal gegenüber anderen
Regionen benötige. Diese Profilierung könne auf dem Gebiet der erneuerbaren
Energien erfolgen, womit sowohl eine Imageförderung als auch die Schaffung
zusätzlicher Arbeitsplätze verbunden wären. Mit dem Antrag sollen die
notwendigen Finanzierungsmittel zur Erstellung eines entsprechenden Konzeptes
in Zusammenarbeit mit den anderen Münsterlandkreisen, der Stadt Münster und dem
Münsterland e. V. bereitgestellt werden.
Vors.
Dr. Gochermann stellt dar, dass auf dem Feld der erneuerbaren Energien bereits
viele Aktivitäten im Kreis bestehen. Er kann den Antrag inhaltlich
nachvollziehen, da dieses Thema zu der Münsterlandregion passe. Allerdings sei
nicht klar, wofür der Betrag in Höhe von 5.000 € genau ausgegeben werden soll.
Der Antrag wird auf
Vorschlag des Vors. Dr. Gochermann im Einvernehmen mit dem Ktabg. Vogelpohl
ohne Beschlussfassung zur Beratung an den Kreisausschuss verwiesen.
Vors. Dr.
Gochermann lässt sodann über die Beschlussvorschläge zum Haushaltsentwurf 2013
abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 9 Ja-Stimmen
7 Enthaltungen
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