Beschlussvorschlag:

 

Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.

 

Begründung:

I. – IV.  Problemm, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53 Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle des jährlichen Haushalts gemacht werden.

Die Festlegung produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat daher zunächst gem. § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im Beirat NKF beratenen strategischen Ziele beschlossen.

Die Verwaltung hatte zunächst für die Abteilungen des Fachbereichs 3 Vorschläge für produktorientierte Ziele und Kennzahlen erarbeitet. Die Vorschläge wurden in der Sitzung des Beirats NKF am 14.08.2007 erörtert und formal akzeptiert. Es bestand jedoch Konsens zwischen den Beiratsmitgliedern, dass eine inhaltliche Beratung der Vorschläge nur in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen kann.

In der Anlage sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf folgende Produktbereiche bzw.
–gruppen aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zuständig ist:

 

Produktbereich 01 – Büro des Landrats, Kreisentwicklung

Produktgruppe 10.01 – Organisation, Controlling

Produktgruppe 10.03 – Zentraler Service

Produktbereich 11 – Personal

Produktbereich 16 – Kommunikation und EDV

Produktbereich 20 – Finanzen

Produktbereich 30 – Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro.

 

Da viele Ziele und Kennzahlen neu entwickelt wurden und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet werden, fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.

Für diese Sitzung ist eine Erörterung der Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der Ziele und Kennzahlen vorgesehen. Die abschließende Beratung über die Planwerte erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen, in denen ggf. noch Modifizierungen und Erweiterungen des Ziel- und Kennzahlensystems möglich sind. Sofern einige Vorschläge bereits Planwerte enthalten, sind diese lediglich nachrichtlich aufgeführt.

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.