Beschlussvorschlag:
Dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Ziel- und Kennzahlensystem wird zugestimmt.
Begründung:
I. – IV. Problemm, Lösung, Alternativen, Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die
kommunale Aufgabenerfüllung sollen gemäß § 12 GemHVO NRW in Verbindung mit § 53
Abs. 1 KrO NRW produktorientierte Ziele unter Berücksichtigung des einsetzbaren
Ressourcenaufkommens und des voraussichtlichen Ressourcenverbrauchs festgelegt
sowie Kennzahlen zur Zielerreichung bestimmt werden Diese Ziele und Kennzahlen
sollen zur Grundlage der Gestaltung der Planung, Steuerung und Erfolgskontrolle
des jährlichen Haushalts gemacht werden.
Die Festlegung
produktorientierter Ziele kann sinnvoll erst nach vorheriger Festlegung
strategischer Ziele des Kreises Coesfeld erfolgen. Der Kreistag hat daher
zunächst gem. § 26 Abs. 1 S. 2 lit. t) KrO NRW am 02.05.2007 die zuvor im
Beirat NKF beratenen strategischen Ziele beschlossen.
Die Verwaltung
hatte zunächst für die Abteilungen des Fachbereichs 3 Vorschläge für
produktorientierte Ziele und Kennzahlen erarbeitet. Die Vorschläge wurden in
der Sitzung des Beirats NKF am 14.08.2007 erörtert und formal akzeptiert. Es
bestand jedoch Konsens zwischen den Beiratsmitgliedern, dass eine inhaltliche
Beratung der Vorschläge nur in den jeweiligen Fachausschüssen erfolgen kann.
In der Anlage
sind die erarbeiteten Vorschläge bezogen auf folgende Produktbereiche bzw.
–gruppen aufgeführt, für deren Beratung der Ausschuss für Finanzen,
Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zuständig ist:
Produktbereich 01 – Büro des Landrats, Kreisentwicklung
Produktgruppe 10.01 – Organisation, Controlling
Produktgruppe 10.03 – Zentraler Service
Produktbereich 11 – Personal
Produktbereich 16 – Kommunikation und EDV
Produktbereich 20 – Finanzen
Produktbereich 30 – Recht und Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro.
Da viele Ziele und Kennzahlen neu entwickelt wurden und im Produkthaushalt 2008 erstmalig abgebildet werden, fehlen Vergleichswerte für die Vorjahre. Die Vergleichsdaten werden jedoch sukzessive in Folgehaushalten dargestellt, um Entwicklungen aufzuzeigen.
Für diese Sitzung ist eine Erörterung der
Struktur und inhaltlichen Ausgestaltung der Ziele und Kennzahlen vorgesehen.
Die abschließende Beratung über die Planwerte erfolgt erst im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen, in denen ggf. noch Modifizierungen und Erweiterungen
des Ziel- und Kennzahlensystems möglich sind. Sofern einige Vorschläge bereits
Planwerte enthalten, sind diese lediglich nachrichtlich aufgeführt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages lt. Kreistagsbeschluss vom 26.10.2005.