Betreff
Rahmenbauprogramm 2008 - 2012 für die investive Straßenunterhaltung
Vorlage
SV-7-1159
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll in den Haushaltsjahren 2008 – 2012 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen und im Fachausschuss vorgestellten Maßnahmen fortgesetzt werden. 

Begründung:

 

I.  / II.   Problem / Lösung

 

Insbesondere mit Blick auf die Verbesserung der Deckensubstanz auf der freien Strecke des Kreisstraßennetzes ist erstmals für die Jahre 2000 – 2004 ein mittelfristiges Rahmenbauprogramm zur Deckenerneuerung aufgestellt worden. Unter Berücksichtigung der noch im Bau befindlichen Maßnahmen sind bislang mehr als 65 km im Kreisstraßennetz durch die Erneuerungsmaßnahmen an der Deckensubstanz nachhaltig verbessert worden. Festzustellen bleibt, dass aus den unterschiedlichsten Gründen immer wieder nicht alle im Programm enthaltenen Maßnahmen realisiert werden konnten.

 

So enthält auch der Vorschlag für die Fortführung des Programms für das Jahr 2009 überwiegend Maßnahmen, die schon für das Jahr 2008 vorgesehen waren. Gründe für die zeitliche Verschiebung sind nicht immer nur finanziell bedingt, auch wenn die Preissteigerungen in der Baubranche außergewöhnlich hoch waren. Deutlich macht dies die Steigerung des Baupreisindexes von 2006 auf 2007 um rd. 10 %. In den Vorjahren lagen die Steigerungsraten oft unter 1 %. Häufig verändern sich in einem Zeitraum von vier Jahren auch Schadensbilder. Dies kann dazu führen, dass aufgrund der näheren Untersuchungen im Vorfeld der Ausschreibung andere – langfristig wirtschaftlichere – Lösungen in Betracht kommen als es die ursprüngliche Grobplanung vorsah. Auch die Rücksichtnahme auf Planungen anderer Baulastträger und Versorgungsunternehmen, die das in der Straße liegende Leitungsnetz verbessern müssen, können Zeitabläufe beeinflussen und beiderseits zu Synergieeffekten führen.

 

Einfluss auf das Programm für die Jahre 2008 – 2012 könnten aber auch vorgesehene Veränderungen im Bereich der Förderung durch das Land nehmen. Als Folge der Föderalismusreform wurden die Verbindlichkeiten des Bundes aus dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz als Fördergesetz zum 31.12.2006 beendet. Zumindest bis Ende 2013 – wahrscheinlich aber bis Ende 2019 – werden die bisher über Landesprogramme bereitgestellten Bundesfinanzhilfen in unveränderter Höhe als Kompensationsleistung an die Länder weiterhin gezahlt. Das Land NRW plant, die Mittel – wie bisher – zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Kommunen zu verwenden. Fördertatbestände, die Höhe der Fördersätze und die Bagatellgrenze sollen gegenüber der Regelung im GVFG des Bundes verändert werden. Ein Referentenentwurf wird zur Zeit diskutiert. Danach soll z.B. die grundlegende Erneuerung von Kreisstraßen auf der freien Strecke künftig bezuschusst werden. Nicht auszuschließen ist, dass die Erneuerung und Sanierung von Brückenbauwerken entsprechend dem heutigen Standard ebenfalls gefördert wird. Lt. Rückfrage bei der Bezirksregierung sollen spätestens zum Jahresende 2008 entsprechende Förderrichtlinien in Kraft treten.

 

Angesichts dieser noch ungewissen Vorgaben könnte durchaus für einige der im Programm enthaltenen Maßnahmen eine Förderung in Betracht kommen. Die Verwaltung plant – sobald verbindliche Richtlinien vorliegen – entsprechende Anmeldungen zum Förderprogramm vorzulegen. Soweit zeitliche Abhängigkeiten bestehen – z.B. für die Maßnahme K 11 in Buldern – wird eine Anerkennung als sogenannte „Vorsorgemaßnahme“ beantragt. In einem solchen Falle könnten dann nach Fertigstellung der Baumaßnahme nachträglich die entsprechenden Zuwendungen gezahlt werden.   

 

III. Alternativen

 

Keine


IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

 

Die Planungen für den Produkthaushalt 2009 sehen Ausgaben für Maßnahmen der Deckenerneuerung im Kreisstraßennetz in Höhe von 1,6 Mio. € vor. In den Folgejahren bis einschl. 2012 sind jeweils 1,8 Mio. € vorgesehen. Die verbesserte Deckensubstanz wird den Aufwand für die Unterhaltung und Instandsetzung des Kreisstraßennetzes verringern; messbar sind die Einsparungen nicht. 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung für einen Zeitraum von vier Jahren sollte der Kreisausschuss über die Fortsetzung des Rahmenbauprogramms entscheiden. Für den erforderlichen Baubeschluss wird nach Bereitstellung der Haushaltsmittel jeweils zum Jahresbeginn eine Beschlussvorlage erstellt, die auch zwischenzeitlich eingetretene Änderungen berücksichtigt.