Betreff
Produkthaushalt 2009 - Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden gem. § 55 KrO NW
Vorlage
SV-7-1229
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Die Bürgermeisterin und die Bürgermeister im Kreis Coesfeld erhalten nach Verabschiedung des Produkthaushaltes 2009 eine schriftliche Stellungnahme, welche auf der Basis des vorliegenden Schreibens an die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 02.12.2008  erstellt wird.

Begründung:

 

I.   Problem

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung NRW (KrO NRW)  in Verbindung mit § 80 Abs. 4 der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Gem. § 55 Abs. 1 KrO NRW sind die kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei diesem Aufstellungsverfahren in geeigneter Weise zu beteiligen. Es ist Ihnen Gelegenheit zu geben, zum Entwurf des Produkthaushaltes 2009 Stellung zu nehmen. Über diese Einwendungen beschließt der Kreistag in öffentlicher Sitzung (§ 55 Abs. 2 KrO NRW).

 

II.  Lösung

Mit der Bekanntgabe der Eckdaten zum Kreishaushalt 2009 am 17.10.2008 wurde das Beteiligungsverfahren der kreisangehörigen Städte und Gemeinden bei der Aufstellung der Haushaltssatzung eingeleitet. Nach der Einbringung in den Kreistag am 05.11.2008 wurde der Entwurf des Produkthaushaltes 2009 mit Schreiben vom 06.11.2008 den kreisangehörigen Städten und Gemeinden vorgelegt. Damit wurde ihnen Gelegenheit gegeben, zu allen Inhalten der Haushaltssatzung und ihren Anlagen, insbesondere zur vorgesehenen Höhe der Umlagesätze Stellung zu nehmen. 

Mit Schreiben vom 20.11.2008 hat die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld zu den Eckdaten und zum Entwurf des Produkthaushaltes 2009 Stellung genommen. Die Stellungnahme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.  Der Kreis Coesfeld hat vorab zu einigen Passagen in der Stellungnahme durch zusätzliche Erläuterungen bzw. Richtigstellungen mit Schreiben vom 02.12.2008 reagiert, das als Anlage beigefügt ist.  Eine weitere Stellungnahme der Bürgermeister unter Berücksichtigung dieser Erläuterungen ist nach Auskunft ihres Sprechers nicht beabsichtigt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Bearbeitung der Stellungnahme entstehen Personal- und Sachaufwendungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Kreistages ergibt sich aus § 26 Abs. 1 Buchstabe g) i.V.m. § 55 Abs. 2 KrO NRW

 

 

Anlagen:

 

-          Stellungnahme der Kreisangehörigen Städte und Gemeinden vom 20.11.2008 zum Entwurf des Produkthaushaltes 2009

-          Schreiben des Kreises Coesfeld an die Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 02.12.2008