Beschlussvorschlag:
Der Kindergartenbedarfsplan für das Kindergartenjahr 2009/10 lt. Anlage 1 wird beschlossen.
Dem Antrag der kath.
Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, im Kindergarten St. Urban
eine Gruppe des Typs II zum Kindergartenjahr 2009/10 zu berücksichtigen, wird
nicht entsprochen.
Begründung:
I. Problem
Das Kinderbildungsgesetz – KiBiz – setzt für die Finanzierung der Tageseinrichtungen für Kinder nach § 18 u.a. die Bedarfsfeststellung auf Grundlage der örtlichen Jugendhilfeplanung voraus. D.h. ein Anspruch auf eine Betriebskostenförderung für Kindertageseinrichtungen besteht nur dann, wenn diese im Kindergartenbedarfsplan mit dem jeweiligen Angebot (Gruppentyp, Platzzahl und Betreuungszeiten) vorgesehen sind.
Der aktuelle Kindergartenbedarfsplan gilt nur für das Kindergartenjahr 2008/09. Um den weiteren Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren voranzutreiben und auf den Rückgang der Kinderzahlen bei den 3- bis 6jährigen Kindern reagieren zu können, ist für 2009/10 eine neue Planung erforderlich.
Der Entwurf des Kindergartenbedarfsplanes für das Kindergartenjahr 2009/10 wurde am 22.01.2009 vom Jugendhilfeausschuss beschlossen. Nach Abschluss der Anmeldephase wurde die Entwurfsfassung mit den Anmeldedaten abgeglichen. Soweit erforderlich und möglich wurde unter Beteiligung von Trägern und Städten/Gemeinden (wg. der Finanzierung des Trägeranteils und der Umsetzung vor Ort) auf Abweichungen reagiert und die Entwurfsfassung den durch die Anmeldungen belegten Bedarf angepasst.
Neben dem Abgleich des Entwurfs mit den Anmeldedaten war die Ergänzung um die Daten für die Berücksichtigung von behinderungsbedingtem Mehraufwand erforderlich.
Zum Kindergartenbedarfsplan liegt zudem ein Änderungsantrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, vor (Anlage 2). Der Träger des kath. Kindergartens St. Urban beantragt darin die Einrichtung einer Gruppe des Typs II in Ottmarsbocholt zum 01.08.2009.
II. Lösung
Der als Anlage 1 beigefügte Kindergartenbedarfsplan für 2009/10 wird beschlossen.
Gegenüber 2008/09 wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Bei der Berücksichtigung von behinderungsbedingtem Mehraufwand ist eine Zuordnung von Plätzen zu den Einrichtungen aufgrund der Erfahrungen aus dem laufenden Kindergartenjahr entgegen der Intention des § 19 KiBiz und der dazugehörigen Anlage nur für die Plätze der Schwerpunkteinrichtungen in Ascheberg, Billerbeck, Lüdinghausen und Olfen sowie für die Kinder, für die bereits entsprechende Feststellungen durch das Landesjugendamt erfolgt sind, vorgenommen worden.
Nach § 19 ist eine Berücksichtigung auch von behinderungsbedingtem Mehraufwand bei der Planung je Tageseinrichtung vorgesehen. Häufig ist das Vorliegen eines behinderungsbedingten Mehraufwands für ein Kind bei der Anmeldung zur Kindertageseinrichtung noch nicht bekannt, so dass eine Planung dieser Plätze im Vorfeld kaum möglich ist. Dieses kann dazu führen, dass Einrichtungen behinderte bzw. von Behinderung bedrohte Kinder betreuen, aber keine Finanzierung des Mehraufwands nach dem KiBiz erhalten, weil dieses im Kindergartenbedarfsplan nicht vorgesehen ist. Dagegen erhalten andere Einrichtungen eine erhöhte Pauschale, obwohl ein zuvor beplanter behinderungsbedingter Mehraufwand sich im nachhinein nicht bestätigt hat. Um diese Schwachstelle des Gesetzes zu umgehen, erfolgt eine einrichtungsbezogene Beplanung im Kindergartenbedarfsplan 2009/10 nur für die „gesicherten“ Fälle. Für die übrigen gemeldeten Bedarfe wird ein Pool vorgehalten (auf Seite 47 des Planes), aus dem nach Bestätigung des behinderungsbedingten Mehrbedarfs eines Kindes durch das Landesjugendamt eine Bezuschussung der jeweiligen Einrichtung erfolgen kann.
- Im vergangenen Planungszeitraum wurden die Plätze, für die zum 01.02.2008 noch keine Anmeldung vorlag, als sog. „anteilige Plätze“ nach § 19 Abs. 1 KiBiz nur zu 50 % finanziert, da davon ausgegangen wurde, dass diese Plätze voraussichtlich im Laufe des Jahres belegt sein werden und die durchschnittliche Auslastung dabei 6 von 12 Monaten betragen wird. Dieses Verfahren ist auf Kritik bei den Trägern gestoßen, da Personal nach der Betriebserlaubnis, also für die Gesamtplatzzahl vorzuhalten war, während eine Finanzierung nur anteilig erfolgt. Eine Überprüfung der bisherigen Monatsmeldungen zur Belegung hat ergeben, dass sich die Vermutung, die anteiligen Plätze werden im Laufe des Kindergartenjahres zu 50 % ausgelastet, insgesamt bestätigt. Es gibt jedoch auch Ausnahmesituationen, in denen diese Plätze bereits seit Beginn des Kindergartenjahres vollständig belegt sind. Auch hat die Auswertung der Monatsmeldungen ergeben, dass mehrere Einrichtungen bereits kurz nach Beginn des Kindergartenjahres Mehraufnahmen getätigt haben. Es erscheint damit gerechtfertigt, den bei der Belegung geltenden Korridor von zwei zulässigen Mehraufnahmen je Gruppe auch als Abweichung „nach unten“ anzuwenden und eine förderungsunschädliche Abweichung von zwei Kindern je Gruppe ohne vorherige Reduzierung des Betriebskostenzuschusses zuzulassen. Dieses entspricht auch dem Gedanken des § 19 Abs. 3 KiBiz, wonach Über- und Unterschreitungen zwischen den Ergebnissen der Jugendhilfeplanung und der tatsächlichen Inanspruchnahme bei der Festsetzung der endgültigen Zahlungen nur zu berücksichtigen sind, wenn sie bezogen auf die Einrichtung über 10 v.H. der jeweiligen Fördersumme hinausgehen. Das Anmeldeverfahren hat zudem bestätigt, dass mit der Einrichtung weiterer Typ I-Gruppen insgesamt weniger Aufnahmen im laufenden Kindergartenjahr zu erwarten sind, d.h. dass die Plätze überwiegend bereits zum 01.08.09 belegt sein werden. Grund hierfür ist, dass für die Kinder, die bislang erst mit Vollendung des dritten Lebensjahres und Einsetzen des Rechtsanspruchs auf einen Kindergartenplatz auf Plätzen des Typs III betreut werden konnten, nun häufiger bereits als 2jährige ein Platz in einer Gruppe des Typs I zur Verfügung steht, so dass eine Betreuung schon zum 01.08. möglich ist.
- Zuordnung der 45-Stunden-Plätze soweit möglich zu Gruppentyp I (wurde bereits in SV-7-1250 erläutert)
Gegenüber der am 22.01.2009 beschlossenen Entwurfsfassung wurden die in der als Anlage 3 beiliegenden Übersicht aufgeführten Änderungen vorgenommen.
Zusammenfassend ergeben sich damit folgende Zahlen und Quoten (zum Vergleich sind die Werte aus 2008/09 und der Entwurfsfassung ebenfalls dargestellt):
|
Planung 2008/09 |
Entwurf 2009/10 |
Planung 2009/10* |
Platzzahl gesamt |
4.728 |
4.581 |
4.561 (4.551) |
Plätze für Kinder unter drei Jahren |
440 |
581 |
596 (586) |
Versorgungsquote U3 |
12,7 % (zum 01.08.08) |
17,3 % |
17,8 % (17,5 %) |
Anteil 25 Stunden-Plätze |
4,2 % |
5,26 % |
4,8 % (4,8 %) |
Anteil 35 Stunden-Plätze |
63,1 % |
68,85 % |
68,8 % (69,2 %) |
Anteil 45 Stunden-Plätze |
21,1 % |
25,89 % |
26,4 % (26,0 %) |
* In Lüdinghausen ist dabei eine Gruppe berücksichtigt, für die noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine Baumaßnahme noch im Kindergartenjahr 2009/10 fertiggestellt werden kann. In Klammern ist daher jeweils der Wert ohne die hiervon betroffenen Plätze zusätzlich angegeben.
Hinweise:
- Die ggü. der Sitzungsvorlage SV-7-1250 geänderte Versorgungsquote U3 zur Entwurffassung 2009/10 ergibt sich aus aktualisierten Kinderzahlen. Während aufgrund der Meldedaten aus August 2008 noch von 3.475 Kindern unter drei Jahren ausgegangen wurde, werden es nach den im Februar 2009 ermittelten Daten voraussichtlich nur noch rd. 3.350 Kinder sein.
- Zum 31.01.2009 wurden neben den o.a. beim Kindergartenjahr 2008/09 angegebenen 440 Kindern in Kindertageseinrichtungen 37 Kinder unter drei Jahren im Rahmen von durch den Kreis Coesfeld finanziell geförderter Kindertagespflege betreut. Für 2009/10 ist eine Steigerung auf 80 Plätze vorgesehen. Hierdurch erhöhen sich die Betreuungsquoten bei den Kindern unter drei Jahren auf für 2008/09 um 1 % auf 13,7 % und für 2009/10 um 2,4 % auf 20,2 bzw. 19,9 % (ohne Typ II-Gruppe im Stephanus-Kindergarten, Lüdinghausen).
-
Zu dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt, fand am 16.02.2009 ein persönliches Gespräch mit dem Pfarrer, Herrn Terlinden, der Leiterin des Kindergartens, Frau Hürländer, und Herrn Gilleßen, Gemeinde Senden, statt. Dabei wurden die Anmeldesituation und die Entwicklungsperspektiven für den kath. Kindergarten erörtert. Angesichts der vergleichsweise geringen Anmeldequote bei den 3- bis 6jährigen Kindern sowie beim sog. hineinwachsenden Jahrgang, sowohl im Vergleich zu anderen Städten und Gemeinden als auch im Vergleich zum Vorjahr, ist anzunehmen, dass einige Eltern in Ottmarsbocholt die Anmeldephase „verpasst“ haben. Seitens des Jugendamtes können daher 10 bis 15 „Nachzügler“ mit einem Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz nicht ausgeschlossen werden. Dieses hat zur Folge, dass bei der Umwandlung einer Typ III- zu einer Typ II-Gruppe und der damit verbundenen Platzreduzierung der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz möglicherweise nicht gewährleistet werden kann. Den Gesprächsteilnehmern wurde daher als Kompromiss die Umwandlung einer weiteren Gruppe zu einer Gruppe des Typs I vorgeschlagen. So können sowohl weitere jüngere Kinder zum jeweiligen 2. Geburtstag aufgenommen als die erwarteten Nachzügler bedient werden.
Seitens der Antragsteller stieß dieser Vorschlag auf Akzeptanz. Es wurde jedoch gebeten, dennoch über den vorliegenden Antrag zur Einrichtung einer Gruppe des Typs II zu entscheiden.
Im vorliegenden Planentwurf wurde aufgrund des Vorrangs, den Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für 3- bis 6jährige Kinder sicherstellen zu können, der Vorschlag des Jugendamtes, insgesamt drei Gruppen des Typs I für Ottmarsbocholt vorzusehen, berücksichtigt. Dieses entspricht auch der Absprache mit der Bürgermeisterin und den Bürgermeistern, bei der Planung vorrangig weitere Plätze für 2jährige Kinder anzubieten und Typ II-Gruppen nur zur Erlangung einer Grundversorgung mit allen drei Gruppentypen und im zuvor vereinbarten Umfang (16 Gruppen) vorzusehen.
Dem Antrag der kath. Kirchengemeinde, bereits zum Kindergartenjahr 2009/10 eine Gruppe des Typs II einzurichten, wird damit nicht entsprochen.
III. Alternativen
Beschluss über eine alternative Planung, z.B. unter Einbeziehung des Antrags der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Senden-Ottmarsbocholt.
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die finanziellen Auswirkungen – auch unter Berücksichtigung der Kontingentierung der Plätze für Kinder unter der Jahren durch das Land Nordrhein-Westfalen - wurden in der Sitzungsvorlage SV-7-1250 zur Entwurfsfassung des Planes bereits dargestellt. Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nordhrein-Westfalen wurde mit Schreiben vom 15.12.2008 um eine bedarfsgerechte Anpassung des Kontingents gebeten. Da eine Reaktion des Ministers zu diesem Schreiben bisher nicht vorliegt, wurde dieser in der 9. KW 2009 erinnert und nochmals um Co-Finanzierung sämtlicher Plätze für Kinder unter drei Jahren gebeten.
Gegenüber der Entwurfsfassung des Kindergartenbedarfsplanes ergeben sich folgende Änderungen:
|
Mehr-/Minderbelastung Kreis Coesfeld im Kindergartenjahr 2009/10 |
davon im Haushaltsjahr 2009 (5/12 des Gesamtbetrages) |
Änderungen Betreuungszeiten und Gruppentypen |
rd. 48.000 EUR Mehrkosten* |
rd. 20.000 EUR |
Plätze mit behinderungsbedingtem Mehraufwand |
330.000 EUR Mehrkosten |
rd. 137.500 EUR |
*kommt
die Typ II-Gruppe im Stephanus-Kindergarten, Lüdinghausen, nicht zustande,
reduziert sich der Betrag um 71.000 EUR, so dass ggü. der Planung aus der
Entwurfsversion eine Minderbelastung von rd. 23.000 zu verzeichnen wäre.
Aufgrund der geänderten Vorgehensweise bei der Zuweisung von Plätzen mit behinderungsbedingtem Mehraufwand (s.o.) wird seitens der Verwaltung erwartet, dass die nach der Planung ermittelten Mehrkosten für behinderungsbedingtem Mehraufwand in der Realität nicht wiederspiegeln werden. Von den Trägern wurden insgesamt 200 Plätze mit entsprechendem Mehraufwand als Bedarf für 2009/10 gemeldet. 75 Plätze wurden den Einrichtungen aufgrund bereits vorliegender Anerkennungsbescheide des Landesjugendamtes direkt zugeordnet. Die übrigen 125 Plätze wurden als nach Trägerarten getrennte Kontingente im Kindergartenbedarfsplan berücksichtigt und werden erst dann Einrichtungen zugewiesen und zur Auszahlung gelangen, wenn entsprechende Anerkennungsbescheide des Landesjugendamtes vorliegen. Im laufenden Kindergartenjahr 2008/09 wurde bislang bei 159 Kindern ein Mehrbedarf anerkannt. Es ist damit wahrscheinlich, dass von den bei der Planung – zur Sicherung der Co-Finanzierung des Landes - vorsorglich berücksichtigten 200 Plätzen etwa 1/5 nicht zur Auszahlung gelangen wird. Dieses würde die oben dargestellte Mehrbelastung des Kreishaushaltes um rd. 200.000 EUR reduzieren, so dass für 2009 ggü. der Entwurfsfassung des Bedarfsplanes noch eine Mehrbelastung von 5/12 (für die Monate August bis Dezember) von 330.000 EUR – 200.000 EUR, also von rd. 54.000 EUR bei den Plätzen mit behinderungsbedingtem Mehraufwand entstehen würde.
Hinweis: Mit dem Antrag der kath. Kirchengemeinde St. Urban, Ottmarsbocholt, sind keine nennenswerten Mehrkosten verbunden. Allerdings würden bei vergleichbaren Kosten fünf Plätze weniger zur Verfügung stehen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Entscheidung über den Kindergartenbedarfsplan gehört nach § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt zu den Aufgaben des Jugendhilfeausschusses. Wegen der besonderen Bedeutung der Kindergartenbedarfsplanung für die Entwicklung in den Städten und Gemeinden ist nach § 26 Abs. 1 KrO NRW eine Entscheidung durch den Kreistag erforderlich.