Betreff
Umsetzung des Konjunkturpaketes II - Ergänzende Erläuterungen und Angaben zur Gebäudesanierung
Vorlage
SV-7-1356
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- ohne -

Begründung:

I.   - V.

 

Zur Umsetzung des Konjunkturpaketes II beim Kreis Coesfeld wird zunächst auf die Sitzungsvorlage SV-7-1277 einschl. der Änderungsvorlagen 1 – 3 verwiesen.

 

Ausgehend von der als Anlage beigefügten Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN v. 01.04.2009 werden zur Umsetzung der Maßnahmen nachfolgend ergänzende Informationen und Erläuterungen gegeben:

 

zu Absatz 1 der Anfrage:

 

In den kreiseigenen Gebäuden werden die verbrauchsorientierten Energieausweise gemäß EnEV termingerecht zum 01.07.2009 an gut sichtbarer Stelle veröffentlicht. Ohne eine eingehende Prüfung der Gebäudesubstanz (Dach und Fach) lassen sich alleine aus den ausschließlich auf Verbrauchsdaten basierenden Energieausweisen unmittelbare Erkenntnisse auf Schwachstellen an der Gebäudehülle und daraus folgend notwendige energetische Sanierungen nicht ableiten. Im Übrigen wird auf die Ausführungen in der unter TOP 3 zur Kenntnis gegebenen Vorlage SV-7-1337 verwiesen.

 

Die energetischen Potentialanalysen sind Teil des zu erstellenden Klimaschutzkonzeptes, für das Ende letzten Jahres ein Antrag auf Förderung aus Bundesmitteln gestellt wurde. Mit der Maßnahme konnte bisher noch nicht begonnen werden, da der positive Förderbescheid des Projektträgers erst Ende April eingegangen ist. Insofern konnten hieraus keine Erkenntnisse für die kurzfristig umzusetzenden Maßnahmen des Konjunkturpaketes gewonnen werden. Zum aktuellen Sachstand hinsichtlich des Klimaschutzkonzeptes erfolgt in der Sitzung eine gesonderte Mitteilung. 

 

 

zu Absatz 2 der Anfrage:

 

Die gutachterliche Bestandsaufnahme zur energetischen Sanierung der kreiseigenen Gebäude erfolgt zum Teil durch Fremdvergabe an örtlich tätige Architekten- und Ingenieurbüros bzw. durch eigene Mitarbeiter der Abteilung 10. Die Zielsetzung ist dabei eine ganzheitliche energetische Betrachtung sämtlicher Gebäude.

 

Die Auswertungen werden zur Zeit - auch in Verbindung mit statischen Überlegungen und Nachweisen - erstellt, so dass detaillierte Angaben insbesondere zu den in der Anfrage aufgeführten Gebäuden noch nicht abschließend möglich sind.

 

Als Zwischenergebnis kann für das Richard-von-Weizsäcker-BK Lüdinghausen festgestellt werden, dass bei einer umfassenden Sanierung an Dach und Fach unter Einbeziehung der gebäudetechnischen Anlagen (z.B. Beleuchtung, Raumbe- und -entlüftung in Verbindung mit Wärmerückgewinnung, ggf. Einsatz von Photovoltaik- und Solartechnik) ein rechnerisches Einsparpotenzial von bis zu 53 % des heutigen Energieverbrauches möglich ist. Das rechnerisch mögliche Einsparpotenzial muss fachtechnisch und betriebswirtschaftlich noch detailliert ausgearbeitet werden.

 

Auf Basis der derzeitigen Rechtslage – ausschließlich energetische Maßnahmen an den Schulgebäuden – wurden beispielhaft die nachfolgenden Prüfungen und Machbarkeitsstudien beauftragt:

 

-           Flachdachsanierung und Auswechselung der Lichtbänder an der Sporthalle am Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg Dülmen;

-           FLD-San. der Sporthalle am Pictorius-Berufskolleg in Coesfeld;

-           FLD-San. und umfassende energetische Sanierung am R.-v.-Weizsäcker-Berufskolleg Lüdinghausen.

 

Seitens der Verwaltung erfolgt die Festlegung primär mit der Maßgabe, zunächst die Dächer zu sanieren, bevor die weiteren Gebäudeelemente aufgearbeitet werden. Die ganzheitliche Betrachtung wird dabei jedoch nicht vernachlässigt.

 

Die von der Verwaltung vorgeschlagenen und mit Kreistagsbeschluss vom 11.03.2009 bestätigten Einzelmaßnahmen werden ausschließlich aus Mitteln des Konjunkturpaketes II finanziert, da eine Beantragung weiterer öffentlicher Drittmittel nach den Förderrichtlinien ausgeschlossen ist.



zu Absatz 3 der Anfrage:

 

Für die in der Kreistagssitzung am 11.03.2009 beschlossenen energetischen Maßnahmen aus dem Bereich Bildung (vgl. Nr. 1 – 8  der Anlage 1 zur SV-7-1277) sind als Anlage die ermittelten Kennzahlen hinsichtlich des erwarteten Einsparpotentials tabellarisch aufgeführt. Zur Ermittlung der einzelnen Kennzahlen werden nachfolgend einige Erläuterungen gegeben:

 

Einsparung in %:

Es handelt sich hierbei um die geschätzte, realistisch zu erwartende prozentuale Energieeinsparung für die jeweilige Maßnahme.

 

Einsparung pro Jahr in kwh und €:

Diese Werte wurden auf Basis der tatsächlichen Verbrauchswerte und Energiekosten des Jahres 2008 durch Anwendung des prozentualen Einsparfaktors errechnet.

 

Einsparung CO2 pro Jahr:

Die jährliche CO2-Einsparung ergibt sich, indem man die in kwh ermittelte Einsparung pro Jahr mit einem vom jeweiligen Energieträger (Strom/Gas/Heizöl) abhängigen Faktor multipliziert, der die benötigte Primärenergie berücksichtigt.

 

Restnutzungsdauer (RND) und Gesamteinsparung über RND:

Die angegebene Restnutzungsdauer der Gebäude entspricht den Zeiträumen, die im Rahmen der NKF-Eröffnungsbilanz bei der Gebäudebewertung angesetzt wurden. Die Gesamteinsparung über den Zeitraum der RND ergibt sich durch Multiplikation der Restnutzungsjahre mit der errechneten Einsparung pro Jahr.

 

Bei den erwarteten Einsparungen ist allgemein darauf hinzuweisen, dass künftige Änderungen der Energiepreise nicht vorhergesehen werden können und daher in der Berechnung nicht berücksichtigt worden sind. Aufgrund dieser relativ großen Unwägbarkeiten und der Tatsache, dass auf lange Sicht eher mit steigenden Energiepreisen zu rechnen ist, wurde auf eine Abzinsung der Jahresbeträge verzichtet.

 

 

Kennzahlen für bisher nicht in der Prioritätenliste berücksichtigte Maßnahmen liegen nicht vor. Die Ermittlung von Einsparpotentialen weiterer Maßnahmen wird  jedoch Teil des zu erstellenden Klimaschutzkonzeptes sein (s. o.).