Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Förderung des Projektes "Netzwerk-Agentur: Senioren-Demenz-Begleitung im Kreis Coesfeld"
Vorlage
SV-8-0076
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

- wird in der Sitzung unterbreitet, vgl. Ziff. II - 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Kreis Coesfeld fördert seit 2006 das Projekt „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Betreuung“ im Kreis Coesfeld mit jährlich bisher je 11.000 €. Für 2010 wurde ein Zuschuss in Höhe von 10.000 € beantragt.

 

Die „Netzwerkagentur: Senioren-Demenz-Betreuung“ ist bei der Familien­bildungs­stätte Dülmen eingerichtet und vermittelt ehrenamtliche Senioren- oder Demenz-Begleiter an alte Menschen. Ziel ist es, pflegende Angehörige zumindest stundenweise zu entlasten.

 

Mit dem Projekt Netzwerkagentur werden folgende Ziele verfolgt:

  1. Beratung und Information der Angehörigen, Vermittlung von Betreuungen:
    In enger Zusammenarbeit mit der Pflegeberatung im Kreis Coesfeld und dem Bereich „Menschen und Pflege“ in den Kommunen haben Betroffene eine Anlaufstelle, um Informationen und Hilfen zu erhalten.

  2. Gewinnung, Ausbildung und Begleitung von ehrenamtlichen HelferInnen:
    Koordination und intensive persönliche Gespräche, um Erwartungen, Bedürfnisse und Wünsche zu vereinbaren und bei Konflikten oder Problemen zu vermitteln. Da es sich um ehrenamtliches Engagement handelt, ist ein kontinuierlicher persönlicher Ansprechpartner unbedingt erforderlich.
     
  3. Begleitung von zwei Demenzgruppen, Finden und Betreuung von geeigneten Demenzbegleitern sowie Öffentlichkeitsarbeit für diese Gruppen.

 

Andere Förderungen für das Projekt, z. B. aus Bundes- oder Landesmitteln, Sponsoring oder durch ein kostendeckendes Entgelt stehen nicht zur Verfügung.

 

Im Rahmen des Projektes kamen in den letzten Jahren folgende Vermittlungen zustande:

 

Jahr

Kontakte

Vermittlungen

2006

55

43

2007

72

63

2008

94

75

2009 (Jan.-Okt.)

65

58

Summe

286

239

 

Die Resonanz, die dieses Projekt im Kreis Coesfeld und auch bundesweit erfährt, ist überaus positiv. Inzwischen werden in ca. 50 Städten bundesweit BegleiterInnen für Demenzerkrankte und für Senioren nach dem Dülmener Modell ausgebildet und eingesetzt.

Wie häufig durch die Entlastung der pflegenden Angehörigen eine häusliche Pflege überhaupt ermöglicht wurde, kann nur geschätzt werden. Die Zahl der innerhalb von vier Jahren vermittelten 239 Begleiter spricht für einen deutlichen Entlastungsbedarf der pflegenden Angehörigen.

 

Würde die Unterstützung des Projektes von hier für 2010 eingestellt, könnten die Koordinations- und Betreuungsaufgaben nicht weitergeführt werden. Für eine sachgerechte Aufgabenerfüllung ist der bisherige Stundenumfang unbedingt erforderlich.

 

Im Antrag vom 11.12.09 (s. Anlage 1) werden verwandte Projekte, wie das Mehrgenerationenhaus als Leuchtturmhaus Demenz, sowie die überregionale Resonanz des „Dülmener Modells“ angesprochen. Eine Verknüpfung der unterschiedlichen Initiativen geschieht über die Familienbildungsstätte. Der Tätigkeitsbereich der geförderten Stelle für die Netzwerk-Koordination Senioren-Demenz-Begleitung wird hiervon nicht berührt. 

 

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld hat von 2006 bis 2009 dieses Projekt durch fast vollständige Übernahme der Personalkosten gefördert. Bei Initiierung des Projektes war zunächst von einer Anschubfinanzierung ausgegangen worden. Nach Anlauf sollte die Finanzierung durch Sponsoren und aus anderen Mitteln sichergestellt werden.

 

Zwischenzeitlich haben sich andere Anbieter gemeldet, die angeben, ein vergleichbares Angebot zu haben, ohne dass die öffentliche Hand die Koordinierung finanziert. Die Vergleichbarkeit mit dem Angebot der FBS Dülmen wird zurzeit geklärt. Über das Ergebnis wird in der Sitzung berichtet. Daher wird erst in der Sitzung ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

 

III. Alternativen

 

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Mittel stehen im Rahmen des Fördertopfes „ambulant vor stationär“ für 2010 zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie eingebracht beschlossen wird.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Entscheidung über die Vergabe von Mitteln aus dem Fördertopf ist der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit zuständig.

 

Anlagen:

Antrag der Familienbildungsstätte Dülmen

Förderschwerpunkte