Betreff
Sachstandsbericht zum Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW für den Abschlussstichtag 31.12.2010
Vorlage
SV-8-0191
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW für den Abschlussstichtag 31.12.2010 wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I. Problem

 

Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagement (NKF) haben die Kommunen auch einen Gesamtabschluss (Konzernabschluss) zu erstellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses soll einen vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden in den Kommunen und ihren Betrieben ermöglichen. Nach § 2 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz haben die Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31.12.2010 den ersten Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) aufzustellen, wenn die Kommunen dafür keinen früheren Termin wählen. Es existieren keine Befreiungstatbestände wie im Handelsrecht.

 

II. Lösung

 

Der erste Gesamtabschluss des Kreises Coesfeld soll zum Stichtag 31.12.2010 (spätester Termin) erstellt werden. Der erste Gesamtabschluss bedingt als Arbeitsgrundlage eine Gesamtabschlusseröffnungsbilanz bereits zum Stichtag 01.01.2010.

 

Im Rahmen der Evaluation des NKF ist eine Terminverschiebung für die Erstellung des ersten Gesamtabschlusses thematisiert und vielfach gefordert worden. Eine Umsetzung ist aber mittlerweile infolge des Zeitablaufs nicht mehr zu erwarten. Die Arbeiten für die Erstellung des ersten Gesamtabschlusses beim Kreis Coesfeld werden daher entsprechend intensiviert. 

 

Mit den ersten Arbeiten zur Erstellung eines Gesamtabschlusses wurde beim Kreis Coesfeld bereits in 2008 begonnen. Es wurde ein Projekt- und Aktivitätenplan erstellt. Ferner wurde im Juni 2008 eine Projektgruppe NKF-Gesamtabschluss unter der Leitung des Kämmerers gebildet. Vorbereitende Gespräche mit den voll zu konsolidierenden Betrieben (WBC und wfc) wurden bereits im November 2008 (Auftaktgespräch) sowie im Mai/Juni 2009 (Abstimmungsgespräche) geführt. Seit dieser Zeit werden einzelne Themen nach Bedarf erörtert. Mitarbeiter/innen der Abteilung Finanzen und der voll zu konsolidierenden Betriebe haben an Schulungsmaßnahmen zum Gesamtabschluss teilgenommen.

 

Der Beirat NKF wurde in seiner Sitzung am 13.01.2009 beteiligt.



Als weitere Arbeitsschritte zur Konsolidierung der Jahresabschlüsse der kommunalen Betriebe mit dem Jahresabschluss des Kreises Coesfeld sind in nächster Zeit u.a. folgende konzeptionelle Arbeiten vorgesehen:

 

-         Festlegung des Konsolidierungskreises

Für die Aufstellung/Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises ist der Entwurf einer Entscheidungsvorlage erstellt worden. Dieser Entwurf, der detaillierte Ausführungen zum Konsolidierungskreis enthält, ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.

 

-         Erarbeitung einer Gesamtabschlussrichtlinie

Die Gesamtabschlussrichtlinie ist eine Zusammenfassung aller schriftlichen "konzerninternen" Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses (Ansatz, Ausweis, Bewertung, Überleitungsrechnung, örtlicher Positionenplan). Ferner enthält sie Festlegungen zum organisatiorischen Ablauf und zu den örtlichen Zuständigkeiten. Diese soll dem Kreistag zu gegebener Zeit vorgelegt werden.

 

-         Aufstellung des örtlichen Positionenplans

Der Postitionenplan ist ein Instrument zur einheitlichen Erfassung der Bilanz- und Ergebnispositionen aller voll zu konsolidierender Betriebe und orientiert sich an den Positionenrahmen.

 

Vor dem Hintergrund, dass spätestens zum Stichtag 31.12.2010 von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, hat das Innenministerium NRW das Modellprojekt "NKF-Gesamtabschluss" initiiert. Im Rahmen des Projekts wurden Handlungsempfehlungen für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF herausgegeben. Der Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage von September 2009) sowie weitere Informationen zum Gesamtabschluss sind auf den Internetseiten unter "neues-kommunales-finanzmanagement.de oder www.nkf-gesamtabschluss.de“ zu finden. Dieser Praxisleitfaden enthält ab Seite 25 ff. weitere Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsschritten für die Erstellung eines NKF-Gesamtabschlusses.


Bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses wird der Kreis Coesfeld sich u.a. an die Vorgaben des vorgenannten Praxisleitfadens orientieren.

 

Die Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgt durch die begleitende Prüfung sowie im Rahmen der Vertretung der Rechnungsprüfung in der Projektgruppe „NKF-Gesamtabschluss“.


 

Um einen Gesamtabschluss erstellen zu können, müssen testierte Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der zu konsolidierenden Betriebe vorliegen.

 

Nach § 116 Abs. 5 GemHVO NRW ist der Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Im Rahmen der Evaluation des NKF wird die Verlängerung der vorgenannten Vorlagefrist auf zwölf Monate diskutiert.

 

 

III. Alternativen

 

keine

 

IV. Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Für die Erstellung des Gesamtabschlusses entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Prüfungen und Sitzungen.

 

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt  sich aus der Regelung der Befugnisses der Ausschüsse gemäß  Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).

 

Anlagen:    2