Beschlussvorschlag:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Gesamtabschluss gem. § 116 GO NRW für den Abschlussstichtag 31.12.2010 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen
Finanzmanagement (NKF) haben die Kommunen auch einen Gesamtabschluss
(Konzernabschluss) zu erstellen. Die Aufstellung des Gesamtabschlusses soll
einen vollständigen Überblick über Vermögen und Schulden in den Kommunen und
ihren Betrieben ermöglichen. Nach § 2 Abs. 1 NKF Einführungsgesetz haben die
Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens zum Stichtag 31.12.2010 den ersten
Gesamtabschluss nach § 116 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NRW) aufzustellen, wenn die Kommunen dafür keinen früheren Termin wählen. Es
existieren keine Befreiungstatbestände wie im Handelsrecht.
II.
Lösung
Der erste Gesamtabschluss des Kreises
Coesfeld soll zum Stichtag 31.12.2010 (spätester Termin) erstellt werden. Der
erste Gesamtabschluss bedingt als Arbeitsgrundlage eine
Gesamtabschlusseröffnungsbilanz bereits zum Stichtag 01.01.2010.
Im Rahmen der Evaluation des NKF ist eine
Terminverschiebung für die Erstellung des ersten Gesamtabschlusses thematisiert
und vielfach gefordert worden. Eine Umsetzung ist aber mittlerweile infolge des
Zeitablaufs nicht mehr zu erwarten. Die Arbeiten für die Erstellung des ersten
Gesamtabschlusses beim Kreis Coesfeld werden daher entsprechend
intensiviert.
Mit den ersten Arbeiten zur Erstellung
eines Gesamtabschlusses wurde beim Kreis Coesfeld bereits in 2008
begonnen. Es wurde ein Projekt- und Aktivitätenplan erstellt. Ferner wurde
im Juni 2008 eine Projektgruppe NKF-Gesamtabschluss unter der Leitung des
Kämmerers gebildet. Vorbereitende Gespräche mit den voll zu
konsolidierenden Betrieben (WBC und wfc) wurden bereits im November 2008
(Auftaktgespräch) sowie im Mai/Juni 2009 (Abstimmungsgespräche) geführt. Seit
dieser Zeit werden einzelne Themen nach Bedarf erörtert. Mitarbeiter/innen der
Abteilung Finanzen und der voll zu konsolidierenden Betriebe haben an
Schulungsmaßnahmen zum Gesamtabschluss teilgenommen.
Der Beirat NKF wurde in seiner Sitzung am
13.01.2009 beteiligt.
Als weitere
Arbeitsschritte zur Konsolidierung der Jahresabschlüsse der kommunalen Betriebe
mit dem Jahresabschluss des Kreises Coesfeld sind in nächster Zeit
u.a. folgende konzeptionelle Arbeiten vorgesehen:
-
Festlegung des Konsolidierungskreises
Für die
Aufstellung/Abgrenzung des örtlichen Konsolidierungskreises ist der
Entwurf einer Entscheidungsvorlage erstellt worden. Dieser Entwurf, der
detaillierte Ausführungen zum Konsolidierungskreis enthält, ist dieser
Sitzungsvorlage als Anlage 1 beigefügt.
-
Erarbeitung einer Gesamtabschlussrichtlinie
Die
Gesamtabschlussrichtlinie ist eine Zusammenfassung aller schriftlichen
"konzerninternen" Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses
(Ansatz, Ausweis, Bewertung, Überleitungsrechnung, örtlicher Positionenplan).
Ferner enthält sie Festlegungen zum organisatiorischen Ablauf und zu den örtlichen
Zuständigkeiten. Diese soll dem Kreistag zu gegebener Zeit vorgelegt
werden.
-
Aufstellung des örtlichen Positionenplans
Der
Postitionenplan ist ein Instrument zur einheitlichen Erfassung der Bilanz- und
Ergebnispositionen aller voll zu konsolidierender Betriebe und orientiert
sich an den Positionenrahmen.
Vor dem Hintergrund, dass spätestens zum Stichtag 31.12.2010 von jeder Kommune ein Gesamtabschluss aufzustellen ist, hat das Innenministerium NRW das Modellprojekt "NKF-Gesamtabschluss" initiiert. Im Rahmen des Projekts wurden Handlungsempfehlungen für die Aufstellung eines Gesamtabschlusses im NKF herausgegeben. Der Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-Gesamtabschlusses (4. Auflage von September 2009) sowie weitere Informationen zum Gesamtabschluss sind auf den Internetseiten unter "neues-kommunales-finanzmanagement.de oder www.nkf-gesamtabschluss.de“ zu finden. Dieser Praxisleitfaden enthält ab Seite 25 ff. weitere Ausführungen zu den einzelnen Arbeitsschritten für die Erstellung eines NKF-Gesamtabschlusses.
Bei der Erstellung des ersten Gesamtabschlusses wird der Kreis Coesfeld
sich u.a. an die Vorgaben des vorgenannten Praxisleitfadens orientieren.
Die Einbindung der örtlichen Rechnungsprüfung erfolgt durch die begleitende Prüfung sowie im Rahmen der Vertretung der Rechnungsprüfung in der Projektgruppe „NKF-Gesamtabschluss“.
Um einen Gesamtabschluss erstellen zu
können, müssen testierte Jahresabschlüsse der Kernverwaltung und der zu
konsolidierenden Betriebe vorliegen.
Nach § 116 Abs. 5 GemHVO NRW ist der
Gesamtabschluss innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag
aufzustellen. Im Rahmen der Evaluation des NKF wird die Verlängerung der
vorgenannten Vorlagefrist auf zwölf Monate diskutiert.
III.
Alternativen
keine
IV.
Auswirkungen/Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Für die Erstellung des Gesamtabschlusses entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für Prüfungen und Sitzungen.
V.
Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Regelung der Befugnisses der Ausschüsse gemäß Kreistagsbeschluss vom 11.11.2009 (SV-8-0016).
Anlagen:
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