Betreff
Investitionskostenförderung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren
Vorlage
SV-8-0242
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Bericht wird zu Kenntnis genommen.

I. – V.

Das durch das Kinderförderungsgesetz Ende 2008 geänderte SGB VIII sieht in § 24 für Kinder nach Vollendung des ersten Lebensjahres ab dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege vor. Auch für Kinder unter einem Jahr sind Betreuungsplätze vorzuhalten.

 

Zur angestrebten Betreuungsquote wurde im Gesetzesentwurf zum Kinderförderungsgesetz eine Betreuungsquote für 35 % der Kinder unter drei Jahren im Bundesschnitt angenommen. Aufgrund erster Erfahrungen hinsichtlich der Entwicklung des Nachfrageverhaltens bei steigendem Betreuungsangebot für Kinder unter drei Jahren ist auch das Kreisjugendamt Coesfeld von einem Bedarf für rund 35 % der Kinder unter drei Jahren ausgegangen.

 

Durch Zugrundelegung von Durchschnittswerten aus den letzten drei Geburtsjahren wurden die voraussichtlich benötigten Platzbedarfe in den einzelnen Orten berechnet und mit Sitzungsvorlage (SV-8-0073) vom 17.02.2010 bekannt gegeben. Insgesamt ergibt sich zum 01.08.2013 ein voraussichtlicher Bedarf von 1132 U3-Plätzen.

 

Da die noch relativ konstante Kinderzahl in den Jahren vor Einführung des Kinderbildungsgesetzes – KiBiz (01.08.2008) eine Umwandlung von Gruppen für die Zielgruppe der U3-Kinder nicht erlaubte und das Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder in Nordrhein-Westfalen – GTK (gültig bis 31.07.2008) lediglich einen kostenneutralen Ausbau zuließ, war der Anteil von U3-Plätzen im Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld mit 35 Plätzen sehr gering.

Bereits die Schaffung von Plätzen für Kinder ab drei Jahren war seinerzeit nur durch Schaffung neuer Gruppen möglich und mit großen Kosten verbunden.

In anderen Regionen des Landes war aufgrund deutlich rückläufiger Kinderzahlen häufig bereits ein Ausbau von U3-Angeboten möglich.

 

Aufgrund des im Kreis Coesfeld zu einem großen Teil vorhandenen älteren Gebäudebestandes aus den 60er und 70er Jahren und der aktuellen Raumvorgaben des Landesjugendamtes sind in fast allen Kindertageseinrichtungen An- bzw. Umbaumaßnahmen zur Schaffung entsprechender Ruhe- und Wickelmöglichkeiten, zum Teil auch Gruppennebenräumen für Gruppen von Kindern unter drei Jahren erforderlich um langfristig die Betriebserlaubnis auch für U3-Plätze zu erhalten.

 

Im Jahr 2008 hat das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zum Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren aufgestellt. Mit diesem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008 – 2013 des Bundes und des Landes können Maßnahmen aus dem Zeitraum 18.10.2007 bis 31.12.2013 zur Schaffung neuer Plätze für Kinder unter drei Jahren gefördert werden. Insgesamt steht für dieses Programm ein Fördervolumen von rund 510 Millionen EUR zur Verfügung.  Mit dem Förderprogramm können neue U3-Plätze wie folgt gefördert werden:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anteilsfinanzierung

 

Höchstbetrag der zuwendungsfähigen Ausgaben je U3-Platz

90    % Förderung

Höchstbetrag der Zuwendung je U3-Platz

10 % Trägeranteil

Höchstbetrag des Eigenanteils je U3-Platz

Neubaumaßnahmen incl. Ersteinrichtung

20.000 EUR

18.000 EUR

2.000 EUR

Aus- und Umbaumaßnahmen

12.000 EUR

10.800 EUR

1.200 EUR

Ausstattungsmaßnahmen

3.500 EUR

3.150 EUR

350 EUR

 

 

Festbetragsfinanzierung    

 

je U3-Kind

Höchstbetrag

Pauschale für Kindertagespflege

500 EUR

2.500 EUR

 

 

Auf der Basis dieses Förderprogramms haben viele Träger bereits entsprechende Um- und Anbauplanungen zur Schaffung von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorgenommen bzw. möchten diese noch angehen.

 

Aufgrund einer Abfrage seitens des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW hatten alle Jugendämter im Februar 2009 den voraussichtlich zu erwartenden Förderbedarf bis 31.12.2013 zu melden. Das Kreisjugendamt Coesfeld hatte zu diesem Zeitpunkt mit 18,12 Millionen EUR gerechnet und diesen Bedarf entsprechend gemeldet (s. Anlagen 1 und 2).

 

Mit Erlass vom 22.06.2010 meldete das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes NRW plötzlich, dass bereits mehr als die Hälfte  der insgesamt zur Verfügung stehenden Fördermittel aus dem Investitionsprogramm bewilligt wurden und sich regionale Unterschiede hinsichtlich der Beantragung und Verteilung der Fördermittel ergeben haben. Aus diesem Grund wurden mit Erlass vom 22.06.2010 Steuerungskriterien aufgesetzt. Nach diesen fördert das Land in den nächsten drei Monaten vorrangig Anträge von jenen Jugendämtern, in denen bislang unterdurchschnittlich wenig Plätze für Kinder unter drei Jahren gefördert wurden. Kommunen in der Haushaltssicherung werden dabei besonders berücksichtigt.

 

Seitens des Landesjugendamtes erhielt das Kreisjugendamt Anfang Juli 2010 die Auskunft, dass das Kreisjugendamt Coesfeld entsprechend dieser neuen Verteilkriterien bereits ca. 92 bis 93 % der zustehenden Investitionsmittel erhalten und maximal noch eine Summe von 600.000 bis 700.000 EUR bis 2013 zu erwarten habe.

 

Da ohne entsprechende Fördermittel ein weiterer U3-Ausbau für den Kreis Coesfeld nicht mehr möglich schien, hat das Kreisjugendamt Coesfeld mit Schreiben vom 12.07.2010 gegenüber dem Ministerium die durch den Erlass vom 22.06.2010 hervorgerufenen Probleme aufgezeigt und um Lösungsmöglichkeiten gebeten. Träger, Bürgermeister, Kreistagsfraktionen und Jugendhilfeausschussmitglieder wurden über die neuen Verteilkriterien und über das Schreiben an das Ministerium informiert.

 

Ein Antwortschreiben des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalens liegt mit Schreiben vom 17.08.2010 zwischenzeitlich vor (Anlage 3).

Dieses wurde mit Schreiben vom 23.08.2010 auch an die Träger der Kindertageseinrichtungen zur Information weitergeleitet.

 

Durch den ministeriellen Erlass vom 22.06.2010 ergaben sich für zwei Einrichtungen in Havixbeck und Darup besondere Probleme. Durch telefonische Zusagen seitens des Landesjugendamtes hatten die Träger bereits mit den geplanten Baumaßnahmen vorzeitig begonnen, so dass aufgrund ausbleibender Fördermittel die begonnenen Maßnahmen vom Träger stillgelegt wurden.  Zwischenzeitlich konnten für die betroffenen Maßnahmen jedoch entsprechende Förderbescheide erlassen werden, so dass die Baumaßnahmen fortgesetzt werden.

 

Aufgrund der auf Ebene der Jugendämter und Träger mit Erlass vom 22.06.2010 verbundenen Schwierigkeiten hat das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport NRW mit Erlass vom 03.08.2010 die Landesjugendämter ermächtigt, im Rahmen eines Betrages in Höhe von 3 Millionen EUR je Landschaftsverband in folgenden Fällen Bewilligungen auszusprechen:

 

-          Die Umsetzung der Maßnahme ist erforderlich, da die neuen U3-Plätze bereits in der Jugendhilfeplanung für das Kindergartenjahr 2010/11 berücksichtigt wurden und zum 15. März 2010 gegenüber dem Land gemeldet worden sind.

-          Für eine Maßnahme wurden bereits Mittel aus dem Konjunkturpaket II bewilligt und die Maßnahme kann nur als Gesamtmaßnahme durchgeführt werden.

Alle in Betracht kommenden Maßnahmen waren von den Jugendämtern bis zum 11.08.2010 an das Landesjugendamt zu melden.

 

Da nach Prüfung der vorliegenden Förderanträge in allen Fällen bereits U3-Plätze in der Kindergartenbedarfsplanung 2010/11 eingeplant wurden und zum 15. März 2010 gegenüber dem Land gemeldet worden sind, wurden alle beantragten Förderanträge (mit Ausnahme eines Antrages, der in der beantragten Form tatsächlich nicht ausgeführt werden soll) gemeldet.

Davon wurden insgesamt drei Anträge als besonders dringlich gemeldet.

 

Träger, Bürgermeister, Kreistagsfraktionen und Jugendhilfeausschussmitglieder wurden mit Rundschreiben vom 13.08.2010 entsprechend informiert.

 

Mit ministeriellem Erlass vom 03.08.2010 wurde zudem die Durchführung einer Bestandsaufnahme zu den in den Jugendämtern beschlossenen Ausbauplanungen bis 2013 angekündigt. Näheres zu der Abfrage ist dem Kreisjugendamt noch nicht bekannt.

Das Kreisjugendamt Coesfeld wird diesbezüglich auf seine Ausbauplanung aus der Sitzungsvorlage (SV-8-0073) zurückgreifen.

 

Entsprechend der Ausbauplanung des Kreisjugendamtes Coesfeld (SV-8-0073) sind für ein Betreuungsangebot für 35 % der Kinder unter drei Jahren im Kreisjugendamtsbezirk bis zum 01.08.2013 voraussichtlich 1.132 Plätze für Kinder unter drei Jahren zu schaffen.

 

Ausgehend von insgesamt 1.132 U3-Plätzen sind für 445 U3-Plätze noch Förderanträge möglich bzw. zu erwarten.  Dabei ist fraglich, inwiefern für diese günstigere Umbaumaßnahmen bzw. andere Finanzierungsmöglichkeiten (z.B. Investorenmodelle) in Betracht kommen.   Hinsichtlich möglicher Umbaumaßnahmen ist davon auszugehen, dass der Großteil bereits bewilligt bzw. beantragt ist. Nur noch wenige Einrichtungen werden durch Umbaumaßnahmen Schlaf- und Wickelräume schaffen können.

 

Geht man davon aus, dass für alle 445 Plätze an- bzw. neugebaut werden muss und die Maximalförderung von 18.000 EUR je U3-Platz (90 % von 20.000 EUR) ausgeschöpft wird, so sind nach Abzug der im Vorgriff bereits bewilligten Ausstattungsmaßnahmen in Höhe von 202.677 EUR noch Förderanträge von rund 7,8 Millionen EUR zu erwarten.

 

Hinsichtlich der Investitionskostenförderung stellt sich der bisherige und zu erwartende Ausbau zusammengefasst wie folgt dar:

 

U3-Plätze

Verfahrensstand

Fördersumme

35

vor dem 01.08.2008 bereits vorhanden und nicht förderfähig

0 EUR

270

(Anlage 4)

Zuwendungsbescheide für An- und Umbaumaßnahmen zuzüglich zuvor bewilligter Ausstattungsmaßnahmen

(bewilligt)

4.139.819 EUR

382

(Anlage 5)

noch nicht bewilligte Förderanträge für An- und Umbaumaßnahmen

(beantragt)

5.020.529 EUR

445

noch mögliche bzw. zu erwartende Förderanträge, abzüglich bereits bewilligter Ausstattungsmaßnahmen

(Maximalförderung nach Abzug Trägeranteil)

7.807.323 EUR

1.132

 

16.967.671 EUR

 

Für U3-Plätze in der Kindertagespflege wurden bislang Zuwendungen in Höhe von insgesamt 11.971 € bewilligt. Weitere Anträge über 11.500 EUR sind noch offen. Hier wird die Anfang 2009 prognostizierte Planungshöhe von 110.000 EUR voraussichtlich ebenfalls nicht erreicht. Mit Blick auf die bisherige Beantragung von 27.000 EUR in zwei Jahren sind hier voraussichtlich 80.000 EUR ausreichend.

 

Es zeigt sich somit, dass der Anfang 2009 an das Ministerium gemeldete Gesamtförderbedarf von rund 18,12 Millionen EUR nicht erreicht wird und sich auf maximal 17,05 Millionen EUR reduziert.

 

Sollten auf Dauer keine weiteren bzw. ausreichenden U3-Zuwendungsmittel in den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld fließen, so ist ein weiterer Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren nicht mehr möglich und die Sicherstellung des Rechtsanspruchs für Kinder ab einem Jahr zum 01.08.2013 wird mit Sicherheit nicht gewährleistet werden können.

 

Darüber hinaus wäre die zurzeit schon erreichte Versorgungsquote für Kinder unter drei Jahren gefährdet. Viele der Plätze für Kinder unter drei Jahren wurden in Provisorien geschaffen und müssten, um eine dauerhafte Betriebserlaubnis zu erhalten, zurückgefahren werden, da die erforderlichen räumlichen Voraussetzungen aus finanziellen Gründen nicht mehr geschaffen werden könnten.