Beschlussvorschlag:
Der Baubeschluss zur Abwicklung von Straßenbaumaßnahmen wird wie folgt geändert:
zu Buchstabe a)
Der Ausbauabschnitt K 13/K 38 in Billerbeck wird um ca. 0,8 km bis zur Einmündung in die L 555 in Darfeld-Höpingen verlängert.
zu Buchstabe b)
Der Baubeschluss wird aufgehoben; die Maßnahme ist bei der Aufstellung des Haushalts 2011 zu berücksichtigen.
Begründung:
I. Problem und II. Lösung
Im Mai/Juni 2010 ist davon
ausgegangen worden, dass die für die Bauausführung der für den Durchgangsverkehr gesperrten
Streckenabschnitte K 13/K 38 in Billerbeck-Aulendorf und K 42/AN 3 in
Billerbeck-Lutum notwendigen Planungsunterlagen im September 2010 vorliegen.
Der Zeitplan kann nicht
eingehalten werden. Der Arbeitsaufwand für die topografischen Aufnahmen vor Ort
und die Umsetzung in eine Ausbauplanung mit eigenem Personal übersteigt die
bisherigen Einschätzungen, so dass bislang nur die Ausbauplanung für den
Streckenzug K 13/K 38 im Bereich Billerbeck-Aulendorf erstellt werden konnte.
Für den Bereich K 42 in Billerbeck-Lutum werden zzt. die topgrafischen
Aufnahmen vor Ort durchgeführt. Frühestens Ende 2010/Anfang 2011 wird eine
Ausbauplanung vorliegen, auf deren Grundlage eine Ausschreibung erfolgen kann.
Somit wird unter Berücksichtigung der Zeitvorgabe für ein
Ausschreibungsverfahren eine Auftragsvergabe erst im Frühjahr 2011 möglich
sein.
Bekanntlich musste der
Ausbaubereich der K 13/K 38 aus haushaltsrechtlichen Gründen räumlich
eingeschränkt werden. Nach der derzeitigen Beschlusslage müssten die
Materialtransporte zur Baustelle über geschädigte und für den Durchgangsverkehr
gesperrte Bereiche erfolgen. Bei den dadurch auftretenden Belastungen ist davon
auszugehen, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht zur Aufrechterhaltung des
Anliegerverkehrs zwangsläufig Indstandsetzungsmaßnahmen notwendig werden. Um
dies zu vermeiden, wird vorgeschlagen, den Großteil der freiwerdenden Mittel
für die K 42 (700.000 – 750.000 €) für eine Verlängerung der Ausbaustrecke der
K 38/Abschnitt 3 um rd. 0,8 km bis zur Einmündung in die L 555 einzusetzen. In
den Ausschreibungsunterlagen könnten dann Regelungen aufgenommen werden, die
Baustellentransporte nur über den Einmündungsbereich L 555/K 38 zulassen. Die
Verlängerung der Ausbaustrecke würde nach überschlägigen Berechnungen einen
Mehraufwand von rd. 450.000 – 500.000 € erfordern.
III. Alternativen
Keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Gegenüber der Darstellung
in der ursprünglichen Sitzungsvorlage ergeben sich aufgrund der
Kostenschätzungen Verbesserungen von 200.000 – 250.000 €. Aufgrund der
Unwägbarkeiten einer Kostenschätzung wird vorgeschlagen, über die weitere
Verwendung der freiwerdenden Mittel erst nach der Auftragsvergabe K 13/K 38 zu
entscheiden. Nach heutigem Kenntnisstand wird von einer Auftragsvergabe im
November 2010 ausgegangen.
Bei einer Besprechung mit
den betroffenen Grundstückseigentümern am 19.08.2010 wurde einer Verbreiterung
auf das übliche Mindestmaß für Kreisstraßen von 5,50 m grundsätzlich zugestimmt. Damit kann davon
ausgegangenen werden, dass für die für 2011 erwartete Aufnahme ins
Förderprogramm des Landes eine Bewilligung mit einem Fördersatz von 60 %
erfolgt. Bei den überschlägig ermittelten Gesamtkosten von rd. 2,0 Mio. € hätte
der Kreis demnach Landeszuwendungen von rd. 1,2 Mio. € zu erwarten. Der
Differenzbetrag müsste aus Eigenmitteln des Kreises finanziert werden.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Nach der geänderten
Fassung des § 13 Abs. 1 der Hauptsatzung hat der Kreisausschuss einen Beschluss
zur Durchführung der vorgesehenen Maßnahmen zu treffen (Baubeschluss). Wegen
der vorgeschlagenen Abweichungen bei den Einzelprojekten sollte angesichts der
Bedeutung der Kreistag in der Angelegenheit entscheiden. Die Abwicklung obliegt
dem Landrat nach Maßgabe der ergänzenden Vorgaben des § 13 (1) Buchstabe
a).