Betreff
Berufswahlorientierungsprojekt in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12
Antrag der FDP-Fraktion vom 27.10.2010
Vorlage
SV-8-0232/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag der FDP-Kreistagsfraktion:

 

 

 

ohne

Begründung:

 

I. Problem

In der Sitzung am 29.09.2010 hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:

 

1.      In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.

2.      Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld soll die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.

3.      Den Schulen, die wie bisher den geva-Test durchführen wollen, werden anteilig Kreismittel zur Verfügung gestellt, wobei ausfallende Drittmittel nicht den Kreisanteil erhöhen.

4.      Der Sperrvermerk auf  die  im Haushalt  2010 eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird in einen Mittelumfang von 120.000 € aufgehoben,  sobald die bereits in Aussicht gestellte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist. 

5.      Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Projektumsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen und darauf hinzuwirken, dass die „Optimierung  der Schnittstelle zwischen den schulischen Aktivitäten und der Einzelfallberatung  der Arbeitsagentur“ im Regionalen Bildungsnetzwerk behandelt wird.

 

In den Vorberatungen des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (20.09.2010) und des Kreisausschusses (22.09.2010) war keine Beschlussempfehlung abgegeben worden. Grund war ein Schreiben der Kanzlei Harder und Därr in Vertretung für das Geva-Institut, in dem rechtliche Bedenken an einer freihändigen Vergabe des Berufswahlorientierungsprojektes an die Berufsnavigator GmbH geäußert wurden. In der Kreistags-Sitzung am 29.09.2010 wurde  von der Verwaltung hierzu wie folgt vorgetragen (Auszüge aus dem Protokoll):

 

FBL Schütt führt aus, dass bereits in der Schulausschusssitzung über die Einlassungen der Rechtsanwaltskanzlei Harder/Därr diskutiert worden sei. Eine inzwischen durchgeführte Prüfung habe ergeben, dass die im Schreiben der Rechtsanwaltskanzlei angeführten Bedenken nicht berechtigt seien. Grundsätzlich sei von einer Ausschreibungsverpflichtung auszugehen. Die davon abweichende Möglichkeit der freihändigen Vergabe an die Berufsnavigator GmbH ergebe sich aus „Alleinstellungsmerkmalen“, die zum einen in der Förderkonstellation und zum anderen in der Einzigartigkeit des Verfahrens und dessen Umsetzung im Kreis Coesfeld begründet seien. Darüber hinaus sei die von Maßnahmejahr zu Maßnahmejahr erfolgte gemeinsame Optimierung und Regionalisierung des Berufsnavigator-Verfahrens zu nennen. Hier seien, neben zahlreichen kleinen Verbesserungen, besonders die Anpassung der Berufsvorschlagslisten an den regionalen Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der Arbeitsagentur, die Optimierung der elektronischen Datenweitergabe im Beratungsprozess (vom Verfahren zur Berufsberatung der Arbeitsagentur) und die Vorbereitung einer schrittweisen Einbindung regionaler Beratungskräfte ins Verfahren zu nennen. Weiter seien die besonderen Erfahrungen und der Mehrwert der am Berufsnavigator-Verfahren geknüpften Unterstützung durch die Rotary-Clubs bzw. durch Herrn Theisen als verantwortlichen Projektorganisator anzuführen.“

 

„FBL Schütt führt aus, dass es mit der Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld Gespräche gegeben habe, in denen die inhaltliche Begründung für die Bindung der Fördermittel an das Berufsnavigator-Verfahren geliefert worden seien. Danach werde die bewusste Auswahl des Berufsnavigator-Systems insbesondere mit der Weiterentwicklung unter maßgeblicher Mitwirkung der Arbeitsagentur Coesfeld begründet. Ein Systemwechsel wäre nach Aussagen der Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld ein Rückschritt.

Auch gebe es deutliche Ansatzpunkte für die Kopplung der Volksbank-Förderung an das Berufsnavigator-Verfahren. Zu nennen seien hier Veröffentlichungen der Genossenschaftsbanken auf Bundesebene und eine hierzu vorliegende Marketingpartnerschaft der Banken mit der Berufsnavigator GmbH. Auch hätten die Vertreter der ansässigen Volksbanken die in der Sitzungsvorlage auf Seite 4 vorgenommene Formulierung auf Anfrage mündlich bestätigt.“ (Anmerkung: Die dortige Formulierung lautet „Die bisher gewährte und auch für das nächste Schuljahr in Aussicht stehende Förderung der Volksbanken wird ebenfalls mit der Erwartung des Berufsnavigator-Einsatzes verbunden sein.“)

 

Mit Schreiben vom 27.10.2010 beantragt die FDP-Fraktion, die Thematik als Tagesordnungspunkt aufgrund aktueller Gesichtspunkte im Kreistag neu anzusetzen (Anlage 1). Dies wird begründet mit der Ansicht, dass – entgegen des Vortrages der Verwaltung im Kreistag am 29.09.2010 - eine Kopplung der Förderung durch die Volksbanken und durch die Arbeitsagentur Coesfeld an das Berufsnavigator-Verfahren nicht gegeben sei. Als Quellen werden ein WN-Presseartikel vom 27.10.2010 (zur AfA-Förderpolitik) und ein Telefonat mit Herrn Dirk Spanderen  (Sprecher der Volksbanken im Kreis Coesfeld/Münster) genannt.

 

 

II.  Lösung

Ausgehend von den im Raum stehenden Aussagen hat die Verwaltung nochmals Kontakt zur Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld – Frau Barbara Ossyra – und bezüglich der Volksbanken zu Herrn Dirk Spanderen als Sprecher der Volksbanken aufgenommen. Daraufhin bestätigen beide Projektpartner schriftlich die von der Verwaltung am 29.09.2010 vorgetragenen Förderpräferenzen hinsichtlich des Berufsnavigators (Anlagen 2 und 3).

 

Darüber hinaus führt Frau Ossyra aus: „Der GEVA-Test ist nach meiner Kenntnis nicht identisch mit dem Berufsnavigator. Aus diesem Grund ist der Rückschluss, dass bei einer Förderung des Berufsnavigators auch der GEVA-Test automatisch förderbar ist nicht richtig.  Bei der Entscheidung und Überlegung der zu fördernden Projekte sind Qualitätsstandards zu beachten. Hierzu gehören u.a. ein bzw. mehrere Kofinanzierer, eine tragfähige und breite Vernetzung der Projekte zum Thema Berufsorientierung, die Nachhaltigkeit von Maßnahmen und eine sinnvolle Einbindung der Projekte in die regionale Strategie zur vertieften Berufsorientierung.

 

Die Auffassung der FDP-Fraktion, dass über die Umsetzung des Berufswahlprojektes aufgrund aktueller Gesichtspunkte neu beraten werden muss, ist daher nicht zutreffend und die Begründung für die bestehende Beschlusslage wird nochmals bestätigt.      

 

Für die weitere Umsetzung des Kreistags-Beschlusses vom 29.09.2010 sind seitens der Kreisverwaltung  bisher keine Verpflichtungen eingegangen bzw. Aufträge erteilt worden. Bisher ist lediglich an alle Schulen eine Ankündigung der Projektumsetzung im Schuljahr 2010/11 gegangen, um dies in den schulischen Planungen noch rechtzeitig  berücksichtigen zu können.

 

 

III. .Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Mit dem Beschluss vom 29.09.2010 wird der Sperrvermerk auf die im Haushalt 2010 eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) in einem Mittelumfang von 120.000 Euro aufgehoben, sobald die bereits in Aussicht gestellte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist. In der Summe enthalten ist ein Kreisanteil von 45.000 € und folgende Einnahmen

 

·         Der Anteil der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 €

§         Anteil des Kreises Coesfeld in Höhe von 45.000 €.

§         Spendenmittel der Volksbanken  in Höhe von insgesamt 30.000 €.

 

III. Alternativen

Der Beschluss des Kreistages vom 29.09.2010 wird aufgehoben.

 

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.

Der FDP-Antrag greift diesen Kreistags-Beschluss auf.

Anlagen:

1.      Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2010

2.      Stellungnahme der Arbeitsagentur Coesfeld vom 02.11.2010

3.      Stellungnahmen der Volksbanken vom 04.11.2010