Antrag der FDP-Fraktion vom 27.10.2010
Beschlussvorschlag
der FDP-Kreistagsfraktion:
ohne
Begründung:
I. Problem
In der Sitzung am
29.09.2010 hat der Kreistag folgenden Beschluss gefasst:
1. In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
2. Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld soll die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.
3. Den Schulen, die wie bisher den geva-Test durchführen wollen, werden anteilig Kreismittel zur Verfügung gestellt, wobei ausfallende Drittmittel nicht den Kreisanteil erhöhen.
4.
Der Sperrvermerk
auf die
im Haushalt 2010 eingestellten
und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan
Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen)
wird in einen Mittelumfang von 120.000 € aufgehoben, sobald die bereits in Aussicht gestellte
Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist.
5.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die für die Projektumsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen
und darauf hinzuwirken, dass die „Optimierung
der Schnittstelle zwischen den schulischen Aktivitäten und der
Einzelfallberatung der Arbeitsagentur“
im Regionalen Bildungsnetzwerk behandelt wird.
In den Vorberatungen des Ausschusses für Schule, Kultur und Sport (20.09.2010)
und des Kreisausschusses (22.09.2010) war keine Beschlussempfehlung abgegeben
worden. Grund war ein Schreiben der Kanzlei Harder und Därr in Vertretung für
das Geva-Institut, in dem rechtliche Bedenken an einer freihändigen Vergabe des
Berufswahlorientierungsprojektes an die Berufsnavigator GmbH geäußert wurden. In
der Kreistags-Sitzung am 29.09.2010 wurde von der Verwaltung hierzu wie folgt
vorgetragen (Auszüge aus dem Protokoll):
„FBL Schütt führt aus, dass bereits in der Schulausschusssitzung über
die Einlassungen der Rechtsanwaltskanzlei Harder/Därr diskutiert worden sei.
Eine inzwischen durchgeführte Prüfung habe ergeben, dass die im Schreiben der
Rechtsanwaltskanzlei angeführten Bedenken nicht berechtigt seien. Grundsätzlich
sei von einer Ausschreibungsverpflichtung auszugehen. Die davon abweichende
Möglichkeit der freihändigen Vergabe an die Berufsnavigator GmbH ergebe sich
aus „Alleinstellungsmerkmalen“, die zum einen in der Förderkonstellation und
zum anderen in der Einzigartigkeit des Verfahrens und dessen Umsetzung im Kreis
Coesfeld begründet seien. Darüber hinaus sei die von Maßnahmejahr zu
Maßnahmejahr erfolgte gemeinsame Optimierung und Regionalisierung des
Berufsnavigator-Verfahrens zu nennen. Hier seien, neben zahlreichen kleinen
Verbesserungen, besonders die Anpassung der Berufsvorschlagslisten an den
regionalen Arbeitsmarkt unter Einbeziehung der Arbeitsagentur, die Optimierung
der elektronischen Datenweitergabe im Beratungsprozess (vom Verfahren zur
Berufsberatung der Arbeitsagentur) und die Vorbereitung einer schrittweisen
Einbindung regionaler Beratungskräfte ins Verfahren zu nennen. Weiter seien die
besonderen Erfahrungen und der Mehrwert der am Berufsnavigator-Verfahren
geknüpften Unterstützung durch die Rotary-Clubs bzw. durch Herrn Theisen als
verantwortlichen Projektorganisator anzuführen.“
„FBL Schütt führt aus, dass es mit der Leitung der Arbeitsagentur
Coesfeld Gespräche gegeben habe, in denen die inhaltliche Begründung für die
Bindung der Fördermittel an das Berufsnavigator-Verfahren geliefert worden
seien. Danach werde die bewusste Auswahl des Berufsnavigator-Systems
insbesondere mit der Weiterentwicklung unter maßgeblicher Mitwirkung der
Arbeitsagentur Coesfeld begründet. Ein Systemwechsel wäre nach Aussagen der
Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld ein Rückschritt.
Auch gebe es deutliche Ansatzpunkte für die Kopplung der
Volksbank-Förderung an das Berufsnavigator-Verfahren. Zu nennen seien hier
Veröffentlichungen der Genossenschaftsbanken auf Bundesebene und eine hierzu
vorliegende Marketingpartnerschaft der Banken mit der Berufsnavigator GmbH.
Auch hätten die Vertreter der ansässigen Volksbanken die in der Sitzungsvorlage
auf Seite 4 vorgenommene Formulierung auf Anfrage mündlich bestätigt.“ (Anmerkung:
Die dortige Formulierung lautet „Die
bisher gewährte und auch für das nächste Schuljahr in Aussicht stehende Förderung
der Volksbanken wird ebenfalls mit der Erwartung des Berufsnavigator-Einsatzes
verbunden sein.“)
Mit Schreiben vom 27.10.2010 beantragt die FDP-Fraktion, die Thematik als Tagesordnungspunkt aufgrund aktueller Gesichtspunkte im Kreistag neu anzusetzen (Anlage 1). Dies wird begründet mit der Ansicht, dass – entgegen des Vortrages der Verwaltung im Kreistag am 29.09.2010 - eine Kopplung der Förderung durch die Volksbanken und durch die Arbeitsagentur Coesfeld an das Berufsnavigator-Verfahren nicht gegeben sei. Als Quellen werden ein WN-Presseartikel vom 27.10.2010 (zur AfA-Förderpolitik) und ein Telefonat mit Herrn Dirk Spanderen (Sprecher der Volksbanken im Kreis Coesfeld/Münster) genannt.
II. Lösung
Ausgehend von den im Raum stehenden Aussagen hat die Verwaltung
nochmals Kontakt zur Leitung der Arbeitsagentur Coesfeld – Frau Barbara Ossyra
– und bezüglich der Volksbanken zu Herrn Dirk Spanderen als Sprecher der
Volksbanken aufgenommen. Daraufhin bestätigen beide Projektpartner schriftlich
die von der Verwaltung am 29.09.2010 vorgetragenen Förderpräferenzen
hinsichtlich des Berufsnavigators (Anlagen 2 und 3).
Darüber hinaus
führt Frau Ossyra aus: „Der GEVA-Test ist
nach meiner Kenntnis nicht identisch mit dem Berufsnavigator. Aus diesem Grund
ist der Rückschluss, dass bei einer Förderung des Berufsnavigators auch der
GEVA-Test automatisch förderbar ist nicht richtig. Bei der Entscheidung und Überlegung der zu
fördernden Projekte sind Qualitätsstandards zu beachten. Hierzu gehören u.a.
ein bzw. mehrere Kofinanzierer, eine tragfähige und breite Vernetzung der
Projekte zum Thema Berufsorientierung, die Nachhaltigkeit von Maßnahmen und
eine sinnvolle Einbindung der Projekte in die regionale Strategie zur
vertieften Berufsorientierung.“
Die Auffassung der FDP-Fraktion, dass über die Umsetzung des
Berufswahlprojektes aufgrund aktueller Gesichtspunkte neu beraten werden muss,
ist daher nicht zutreffend und die Begründung für die bestehende Beschlusslage
wird nochmals bestätigt.
Für die weitere Umsetzung des Kreistags-Beschlusses vom 29.09.2010 sind
seitens der Kreisverwaltung bisher keine
Verpflichtungen eingegangen bzw. Aufträge erteilt worden. Bisher ist lediglich
an alle Schulen eine Ankündigung der Projektumsetzung im Schuljahr 2010/11
gegangen, um dies in den schulischen Planungen noch rechtzeitig berücksichtigen zu können.
III. .Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Mit dem Beschluss vom 29.09.2010 wird der Sperrvermerk auf die im Haushalt 2010
eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe
40.03 Serviceleistungen) in einem Mittelumfang von 120.000 Euro aufgehoben,
sobald die bereits in Aussicht gestellte Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld
bewilligt ist. In der Summe enthalten ist ein Kreisanteil von 45.000 € und
folgende Einnahmen
· Der Anteil der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 €
§ Anteil des Kreises Coesfeld in Höhe von 45.000 €.
§ Spendenmittel der Volksbanken in Höhe von insgesamt 30.000 €.
III. Alternativen
Der Beschluss des
Kreistages vom 29.09.2010 wird aufgehoben.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.
Der FDP-Antrag greift diesen Kreistags-Beschluss auf.
Anlagen:
1. Antrag der FDP-Kreistagsfraktion vom 27.10.2010
2. Stellungnahme der Arbeitsagentur Coesfeld vom 02.11.2010
3. Stellungnahmen der Volksbanken vom 04.11.2010