Beschlussvorschlag:
- In den Schuljahren 2010/2011 und 2011/2012 wird das Berufswahlorientierungsprojekt „Berufsnavigator“ in Trägerschaft des Kreises Coesfeld durchgeführt.
- Allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld soll die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.
- Der Sperrvermerk auf die
im Haushalt 2010
eingestellten und nun notwendigen Finanzmittel (Teilergebnisplan Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen) wird
in einen Mittelumfang von 120.000 € aufgehoben, sobald die bereits in Aussicht gestellte
Förderung der Arbeitsagentur Coesfeld bewilligt ist.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die für die
Projektumsetzung notwendigen Schritte zu veranlassen und darauf
hinzuwirken, dass die „Optimierung der
Schnittstelle zwischen den schulischen Aktivitäten und der Einzelfallberatung der Arbeitsagentur“ im Regionalen
Bildungsnetzwerk behandelt wird.
Begründung:
I. Problem
Es wird verwiesen
auf den Beschluss des Kreistages am 07.10.2009 (SV-7-1407/1) und auf
Mitteilungen in den Sitzungen des Ausschusses für Schule Kultur und Sport am 16.02.2010
und 15.06.2010.
Bereits in den
Schuljahren 2007/08 bis 2009/10 wurde an ausgesuchten Schulstandorten eine
Berufswahlorientierung in Form des Berufsnavigators durchgeführt:
·
In
2007/08 erfolgte die Umsetzung unter Federführung des Rotary Clubs
Coesfeld-Baumberge an ausgewählten Schulstandorten der Kreise Coesfeld (11
Schulen) und Borken (2 Schulen). Die Finanzierung erfolgte anteilig aus
Spendenmitteln des Rotary Clubs und einer Eigenbeteilung der Schüler.
·
Im
Schuljahr 2008/09 wurde das Projekt in
Trägerschaft des Kreises auf Grundlage
eines Vertrages zwischen dem Kreis Coesfeld als Auftraggeber, der
Berufsnavigator GmbH als Auftragnehmer und
den Rotary Clubs Coesfeld-Baumberge, Coesfeld und Lüdinghausen als
Projektorganisator durchgeführt. Es nahmen 20 Schulen mit insgesamt 1.564 Schüler teil. Die Finanzierung der Kosten von insgesamt
etwa 85.000 € erfolgte anteilig durch den Kreis Coesfeld (33%), die
Arbeitsagentur (33 %), Spendenmittel von Volksbanken (22 %), Teilnehmerbeiträge
und Fördervereine (12%).
·
In
2009/10 erfolgte die Umsetzung in einem flächendeckenden Ansatz, d.h.
o
Allen 32
Haupt-, Real- und Gesamtschulen und Gymnasien im Kreis Coesfeld wurde die
Teilnahme am Projekt angeboten. Die Wahl des Instrumentes (BN oder geva-Test)
war freigestellt.
o
Am
Gesamtprojekt beteiligten sich 27 Schulen mit rd. 1.900 Schülerinnen und
Schülern.
o
23
Schulen mit rd. 1.700 Schülern entschieden sich
für den BN.
o
An 4
Schulen mit rd. 200 Schülerinnen und Schülern wurde der – als Pilotprojekt sehr
kostengünstige - geva-Test durchgeführt.
Im Rahmen des
Ausführungsbeschlusses für die Maßnahme im Schuljahr 2009/10 in der Sitzung am 07.10.2009 hat der Kreistag
auch Folgendes beschlossen:
„Nach Evaluation
des nächsten Durchgangs insbesondere unter Prüfung der Einbeziehung anderer
Projektanbieter sind auch für die Folgeschuljahre die benötigten Mittel für ein
flächendeckendes Angebot in den Haushalt einzustellen.“
Im Haushalt 2010 ist
im Teilergebnisplan der Produktgruppe 40.03 Serviceleistungen (Zeilen 02 und 15
und „Erläuterungen“) für die Umsetzung
des Berufswahlorientierungsprojektes im Schuljahr 2010/11 ein Aufwand von 137.500
€ vorgesehen. Der Ansatz ist im Hinblick auf die eingeplante aber nicht
gesicherte Beteiligung der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 € mit einem
Sperrvermerk versehen worden. Zudem sind Erträge durch Spendenmittel in Höhe
von 30.000 € eingeplant.
Seitens der Arbeitsagentur Coesfeld ist inzwischen eine Förderung für
das BN-Projekt in der bisherigen Höhe (45.000 €) für die folgenden Schuljahre
2010/11 und 2011/12 verbindlich in
Aussicht gestellt worden. Hierbei geht man von folgenden Voraussetzungen
aus:
·
Sicherstellung
des mindestens gleich hohen Finanzierungsanteils durch den Kreis Coesfeld in
Höhe von 45.000 € pro Schuljahr.
·
Eine
ausschließliche - wie bisher im Rahmen der SGB-III-Förderung erfolgte -
Projektumsetzung durch das Berufsnavigator-Verfahren.
II. Lösung
1.
„Evaluation des Durchgangs im Schuljahr 2009/10“
Am 14.08.2010 hat das Institut für
Erziehungswissenschaften der
Westfälischen Wilhelmsuniversität
(IfE) die „Expertise der Maßnahmen zur
Unterstützung der schulischen Studien- und Berufswahlorientierung im Kreis
Coesfeld 2010“ vorgelegt.
Diese Untersuchung basiert auf folgenden
Grundlagen:
·
Die
Auswertung der einschlägigen Forschungsliteratur,
·
Analyse der von der Berufsnavigator GmbH und der geva
GmbH zur Verfügung gestellten Dokumente und der von beiden Unternehmen
generierten Feedbackdaten,
·
einem
Gutachten von Prof. Sander (IfE) zum ersten Berufsnavigator-Projekt aus
dem Jahr 2008,
·
Teilnehmende Beobachtungen der Gutachter an ausgewählten
Schulen im Kreis Coesfeld,
·
Die Auswertung der schriftlichen Stellungnahmen der
Schulen, an denen die Instrumente zum Einsatz kamen, und ergänzend versandter
Fragebögen,
·
Die Ergebnisse des am 17. Mai 2010 im Kreishaus mit
den Studien- und Berufswahlkoordinatoren der Schulen und Vertretern der
Beratungs- und Vermittlungsdienste der Agentur für Arbeit durchgeführten
Workshops.
Die Kapitel „1.
Kurzzusammenfassung“, „3.3. Bewertung der Studien- und
Berufswahlorientierung im Kreis Coesfeld“ und „
4. Empfehlungen und „Entwicklungsperspektiven“ sind als Anlage
1 beigefügt (Der vollständige Text ist über die Internetseite des Kreises
Coesfeld abrufbar – www.kreis-coesfeld.de > Politik >
Sitzungsdienst für Bürger).
Die Untersuchung beinhaltet folgende zentrale Aussagen:
·
„Mit der
Gewährleistung eines flächendeckenden Angebots zweier Mess- und
Beratungsinstrumente zur Studien- und Berufsorientierung ordnet sich der Kreis
Coesfeld positiv in den Reigen der Kreise und Kommunen ein, die durch den
Aufbau eines kommunalen Übergangsmanagements aktiv gestaltend auf den
demographischen Wandel, die Expansion des so genannten Übergangssystems, den
Fachkräftemangel und hohe Quoten an Ausbildungs- und Studienabbrüchen
reagieren. Das Engagement des Kreises Coesfeld in der Studien- und
Berufsorientierung ist angesichts
des demographischen Wandels, des sich
abzeichnenden Fachkräftemangels, der Expansion berufsvorbereitender Maßnahmen
im sogenannten Übergangssystem und hoher Quoten an Ausbildungs- und
Studienabbrüchen grundsätzlich sinnvoll.“
·
„Eine
verbindliche Entscheidung zugunsten eines der beiden Instrumente ist dabei
sachlich nicht zu begründen. Auf eine zentrale Vorgabe, welches der beiden
Instrumente an den Schulen eingesetzt wird, sollte verzichtet werden.“
·
Es wird von den Gutachtern empfohlen, das
Unterstützungsangebot zunächst für die nächsten zwei Jahre zu sichern und den
Einsatz mit Blick auf die Nachhaltigkeit weiter zu untersuchen.
·
Als wesentlicher Gesichtspunkt und Hauptaufgabe
wird die Optimierungsnotwendigkeit der Aktivitäten an der Schnittstelle
zwischen den schulischen Aktivitäten und
der Einzelfallberatung der
Arbeitsagentur gesehen.
2.
Künftige Umsetzung
Ausgangssituation:
·
Inhaltlich muss aufgrund des wissenschaftlichen
Gutachtens keinem der beiden eingesetzten Instrumente ein Vorzug eingeräumt
werden.
·
Bezüglich der seitens der Arbeitsagentur Coesfeld in Aussicht gestellten
Förderoption ergibt sich die notwendige Festlegung auf das
Berufsnavigator-Verfahren. Die im Haushalt 2010 angesetzten Kreismittel (62.500
€) sind damit überwiegend als hierfür notwendiger Co-Finanzierungsanteil
gebunden. Verbleibende Kreismittel im Haushaltsansatz (17.500 €) könnten für
die Sicherstellung einer geva-Test-Option alleinig genutzt werden. Das Ergebnis widerspräche der bisherigen Philosophie
einer gleichmäßigen Verteilung der Finanzlasten auf die Projektpartner.
·
Die bisher gewährte und auch für das nächste
Schuljahr in Aussicht stehende Förderung der Volksbanken wird ebenfalls mit der
Erwartung des Berufsnavigator-Einsatzes verbunden sein.
·
Für die Umsetzung der von den Wissenschaftlern
empfohlenen Wahloption fehlen damit maßgebliche Grundlagen.
·
Sowohl die Optimierung der Schnittstelle
„Schulische Orientierung - Berufsberatung“, wie auch die weitere Verbesserung
der Methodik auf Grundlage der wissenschaftlichen Empfehlungen sind bei der künftigen
Umsetzung in den Focus zu nehmen. Hieraus ergibt sich für das – seit dem
02.08.2010 gestartete - Regionale
Bildungsnetzwerk und dem dazugehörigen Bildungsbüro im Rahmen des vereinbarten Handlungsfeldes
„Übergang – Schule – Beruf“ bereits eine konkrete Aufgabe, die es umzusetzen
gilt.
Umsetzung des Berufwahlorientierungs-Projektes in den Schuljahren
2010/11 und 2011/12:
·
Das
Berufswahlorientierungsprojekt soll auch in den Schuljahren 2010/11 und 2011/12 in Trägerschaft des Kreises durchgeführt
werden. Dabei soll weiterhin allen interessierten Haupt-, Gesamt-, Realschulen
und Gymnasien im Kreis Coesfeld die Teilnahme am Projekt ermöglicht werden.
·
Wie
bisher soll mit der Durchführung die Berufsnavigator GmbH beauftragt werden. Als
Grundlage für die Durchführung werden wieder Verträge zwischen dem Kreis
Coesfeld als Auftraggeber und der
Berufsnavigator GmbH als Auftragnehmer abgeschlossen.
·
Das
Angebot der Förderung eines alternativen Verfahrens in Form des Geva-Testes kann auf Grund der
dargestellten Rahmenbedingungen nicht erfolgen. Mit der Teilnahmeerklärung der Schulen
ist die Festlegung auf das Verfahren Berufsnavigator verbunden.
·
Form, Inhalt und mögliche weitere Unterstützung der
Rotary-Clubs Coesfeld-Baumberge, Coesfeld und Lüdinghausen ist noch mit den
Verantwortlichen zu klären. Grundsätzlich gilt die Empfehlung im Gutachten des
IfE-WWU, dass sich die Rotary-Clubs „um
die Berufswahlvorbereitung der Jugendlichen sehr verdient gemacht“ haben und es
zu wünschen wäre, „dass sie dieses Engagement fortsetzen, um die erkennbaren
Erfolge zu sichern“.
· Die Projektorganisation sollte weiterhin im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung extern übernommen werden. Die kreisseitige Koordinierung wird durch das seit dem 01.08.2010 eingerichtete Regionale Bildungsnetzwerk wahrgenommen.
Teilnehmerzahl 2010/11
Es ist davon auszugehen, dass die Teilnehmerzahl gegenüber. dem abgelaufenen Schuljahr zunehmen wird, da Schulen aufgrund des späten Projektbeginns im Schuljahr 2009/2010 von der Möglichkeit zur Teilnahme abgesehen haben.
Außerdem ist davon auszugehen, dass das Interesse am Verfahren seitens der Schulen und besonders seitens der Schüler weiter zunehmen wird.
Bei einer Zielgruppe, deren Grundgesamtheit etwa 2500 Schüler/innen ausmacht, und einer tatsächlichen Teilnehmerzahl von ca. 1.900 Schüler/innen im Jahr 2009/10 wird nun mit einer Teilnehmerzahl von 2.300 Schüler/innen kalkuliert.
Aufhebung des
Sperrvermerks
Mit Bewilligung der in Aussicht gestellten Förderung der Agentur für
Arbeit in Höhe von 45.000 € wird der Sperrvermerk im Umfang von 120.000 €
aufgehoben.
Eine Freigabe des Gesamtbetrages (137.500 €) ist im Hinblick auf die
unter III. dargestellte Finanzierungsplanung nicht erforderlich.
III. .Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Kosten:
Für die Umsetzung der Maßnahme im Schuljahr 2010/11 wird von Kosten in Höhe von 131.500 € ausgegangen. Die Kalkulation der Kosten erfolgte auf Grundlage folgender Annahmen:
- Erwartete Teilnehmerzahl von 2.300 Schüler/innen.
- Für die Testkosten, die je nach Version und Anzahl je Schule variieren können, wird ein Durchschnittswert von 55 € Brutto angenommen.
- Für die Projektorganisation werden 5.000 € veranschlagt.
Kostenkalkulation BN 3 |
|
Testkosten
Pro Schüler |
55,00 € |
Schüler |
2.300 |
Summe
Testkosten |
124.200 € |
Projektorganisation |
5.000 € |
Gesamt |
131.500 € |
Finanzierung
Die Kalkulation der Gesamtfinanzierung ergibt sich aus folgenden Komponenten:
§ Der in Aussicht stehende – den Regelungen des § 33 SGB III entsprechender – Anteil der Agentur für Arbeit in Höhe von 45.000 €
§ Anteil des Kreises Coesfeld in Höhe von 45.000 €.
§ Eigenbeteiligung der Schüler von 5 €, d.h. in der Summe 11.500 €.
§ Zu erwartende Spendenmittel in Höhe von insgesamt 30.000 €.
Projektbudget BN 3 |
|
Finanzierungsanteil
Kreis Coesfeld |
45.000 € |
Finanzierungsanteil
BA nach § 33 SGB III |
45.000 € |
Spenden
(Volksbanken) |
30.000 € |
Eigenbeteiligung
der Schüler |
11.500 € |
Summe |
131.500 € |
Der freizugebende Ausgabeansatz könnte von geplanten 137.500 € auf 120.000 € (131.500 € ./. 11.500 € Eigenbeteiligung der Schüler) gesenkt werden.
Sollten die Kosten aufgrund
geringerer Teilnehmerzahlen sinken, wird die Verringerung der öffentlichen
Finanzierungsanteile mit der Agentur für Arbeit abgestimmt.
Die Summe der Spendenbeträge ist bislang eine kalkulatorische Größe, die noch nicht zugesichert wurde. Nach einem deutlichen Signal des Kreises und der Arbeitsagentur für die vorgeschlagene Projektdurchführung ist jedoch mit Zusagen im erwarteten Umfang zu rechnen.
Auch im Folgeschuljahr 2011/12 soll das Berufswahlorientierungsprojekt als flächendeckendes Angebot für die Sekundarstufen I und II durchgeführt werden. Hierfür werden Aufwendungen und Erträge in der Höhe wie für das Schuljahr 2010/11 in den Entwurf des Produkthaushaltes 2011 eingestellt.
IV. Alternativen
Die Aufhebung des Sperrvermerks erfolgt nicht.
Der Sperrvermerk wird in einem Umfang von 137.500 € aufgehoben. Damit stünde ein Betrag in Höhe von 17.500 € zur Verfügung, um einen Finanzierungsbeitrag für die Durchführung des geva-Tests an einzelnen Schulen – ohne Förderung der Agentur für Arbeit und ohne Einsatz von Spendenmitteln der Volksbanken – zu leisten.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Laut Sperrvermerk entscheidet der Kreistag über die Bereitstellung der Mittel im Rahmen eines Durchführungsbeschlusses.
Anlagen:
Anlage 1: Auszug aus der Expertise der WWU Münster