Betreff
Produkthaushalt des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
SV-8-0360
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

1.      Die im vorliegenden Entwurf des Produkthaushaltes 2011 in den einzelnen Produktgruppen ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen im Produktbereich 51

 

Produktgruppen

 

51.01  - Familienunterstützende Maßnahmen                                          Seite 181 – 188

51.02  - Hilfen in Erziehungsangelegenheiten                                          Seite 189 - 195

51.03  - Weitere Unterstützungen und Hilfen /

        Leistungen nach dem BEEG                                                      Seite 196 - 201

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.      Die sich in der Sitzung ergebenden produktgruppenbezogenen Änderungen einschließlich der daraus resultierenden finanziellen Konsequenzen für das Budget 02 – Arbeit und Soziales, Schule und Kultur, Jugend und Gesundheit, Produktbereich 51 – Jugendamt, werden in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes 2011 ist am 15.12.2010 in den Kreistag eingebracht und zur weiteren Beratung an die Fachausschüsse verwiesen worden. In den sich daran anschließenden Beratungen erarbeiten die jeweiligen Fachausschüsse Beschlussempfehlungen, deren Auswirkungen auf die jeweiligen Sachkonten zu verteilen sind.

 

Der Entwurf des Produkthaushaltes ist allen Kreistagsabgeordneten zugegangen. Die sachkundigen Bürger haben den Vorbericht zum Entwurf des Produkthaushaltes und den Entwurf des Produkthaushaltes (Auszug Jugendamt) erhalten.

 

Nach dem Entwurf des Produkthaushaltes 2011 – Teilergebnisplan – schließt der Produktbereich 51 – Jugendamt mit einem Zuschussbedarf in Höhe von insgesamt 27.775.766 € ab. Der Zuschussbedarf teilt sich wie folgt auf die einzelnen Produktgruppen auf:

 

 

 

vorläufiges

Ergebnis

2009

 

Ansatz

2010

 

Ansatz

2011

Produktgruppe

Jahresergebnis (Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Jahresergebnis
(Zeile 26 Teil-ergebnisplan)

Produktbereich

 

51.01 – Familienunterstützende

             Maßnahmen

-11.682.639 €

-12.940.260 €

-14.286.886 €

51.02 – Hilfen in Erziehungs-

             angelegenheiten

-14.275.505 €

-13.092.505 €

-12.220.687 €

   51.03 – Weitere Unterstützungen und

                Hilfen /

                Leistungen nach dem BEEG

-987.205 €

-1.243.151 €

-1.268.194 €

 

 

In der Produktgruppe 51.01 sind Zuweisungen / Zuschüsse des Landes (Erträge) sowie laufende Zuweisungen / Zuschüsse an Träger für investive Maßnahmen im Bereich der Tagesbetreuung von Kindern und der Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit (Aufwendungen) enthalten. Hierbei handelt es sich um Erträge und Aufwendungen für in der Vergangenheit geförderte investive Maßnahmen, die aufgrund noch nicht abgelaufener Zweckbindungsfristen im Ergebnisplan zu berücksichtigen sind. Es handelt sich somit um die buchhalterische Abwicklung von in der Vergangenheit erfolgten Zahlungsvorgängen im Zusammenhang mit Investitionskostenförderungen.

 

Die veranschlagten Erträge und Aufwendungen sind unter Berücksichtigung aller bekannten Daten und Fakten sowie der Ausgabe- und Einnahmeentwicklung im Haushaltsjahr 2010 ermittelt worden.

 

In diesem Zusammenhang ist insbesondere auf die Schwierigkeit, Erträge und Aufwendungen im Bereich der Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten exakt im Voraus zu ermitteln, hinzuweisen.

 

Bei den nachfolgend aufgeführten Produkten ergeben sich im Vergleich zum Haushaltsjahr 2010 wesentliche Abweichungen:

 

 

1.        Produktgruppe 51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

 

·         Produkt 51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

·         Produkt 51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

·         Produkt 51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Insgesamt ergibt sich in der Produktgruppe 51.01 im Vergleich zum Ansatz für das Haushaltsjahr 2010 eine Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 1.346.626 €. Diese Erhöhung verteilt sich auf die folgenden Produkte:

 

51.01.01 – Abwendung Kindeswohlgefährdung

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 428.000 € und sinkt damit im Vergleich zum Vorjahr (475.300 €) um 47.300 €. Dies resultiert im Wesentlichen auf einer veränderten Abbildung der Transferleistungen an die Erziehungsberatungsstellen; diese erwirtschaften 20 % der Kosten der Beratung durch hilfeplangesteuerte Leistungen. Diese werden in der Produktgruppe 51.02 abgebildet.

 

 

51.01.02 – Kinder-, Jugend- und Familienförderung / -sozialarbeit

 

Verringerung des Zuschussbedarfs um 27.500 €. Für die Maßnahme BOS des Havixbecker Modells wurde für die Jahre 2010/2011 bereits die Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit bewilligt. Somit konnte die Förderung in Höhe von 30.000 € im Unterschied zum Vorjahr als Ertrag mit eingeplant werden.

 

 

51.01.03 – Tagesbetreuung von Kindern

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 11.920.000 € und erhöht sich somit im Vergleich zum Vorjahr (10.513.280 €) um 1.406.720 € (+13,38 %).

 

Aufgrund des noch nicht abgeschlossenen Verfahrens zur Kindergartenbedarfsplanung für das Kindergartenjahr 2011/2012 war und ist eine gesicherte Ansatzermittlung unter Berücksichtigung der gesetzlichen Rahmenbedingungen derzeit noch nicht abschließend möglich. Das Auseinanderfallen des Zeitrahmens der Kindergartenfinanzierung (Kindergartenjahr 01.08 –31.07.) und des Kalender- bzw. Haushaltsjahres führt zwangsläufig zu Unsicherheiten.

 

Der Kindergartenbedarfsplan wird in der Sitzung des Kreistages vom 02.03.2010 beschlossen. Die Auswirkungen auf den Haushalt 2011 sind der Sitzungsvorlage SV-8-0355 zu entnehmen.

 

Hinsichtlich der weiteren Erläuterung zur Erhöhung des Zuschussbedarfes bei dem Produkt 51.01.03 verweise ich auf die Seiten 182 - 183 des Entwurfs des Produkthaushaltes 2011.


 

2.    Produktgruppe 51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

 

  • Produkt 51.02.01 –      Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses
  • Produkt 51.02.02 –      Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses
  • Produkt 51.02.03 –      Hilfen für junge Volljährige
  • Produkt 51.02.04 –      Eingliederungshilfen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Es ergibt sich insgesamt eine Verringerung des Zuschussbedarfes um 871.818 €. Die Verringerung des Zuschussbedarfs verteilt sich dabei im Wesentlichen wie folgt auf die Produkte:

 

 

51.02.01 - Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 3.182.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr (3.464.000 €) um 282.000 € (-8,14%). Dies resultiert im Wesentlichen auf sinkende Fallzahlen bei den ambulanten Hilfen.

 

 

51.02.02 – Erzieherische Hilfen außerhalb des Elternhauses

 

Der Zuschussbedarf (ohne Abschreibungen, Personal- und Sachkosten) liegt hier bei 6.800.000 € und sinkt somit im Vergleich zum Vorjahr um 552.000 € (-7,51 %).  Aufgrund der Beschlüsse des KT zur Steigerung der Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität wurden im Bereich der erzieherischen Hilfen gegensteuernde Maßnahmen in Form von Fallrevisionen und Anwendung von Reintegrationsmaßnahmen eingeleitet. Diese führen inzwischen zu einer Senkung der Fallzahlen bei der Heimerziehung.

 

 

51.02.03 – Hilfen für junge Volljährige

 

Erhöhung des Zuschussbedarfes um rd. 218.000 € auf 870.000 € (+33,44 %). Der Ansatz für 2010 wurde zu gering angesetzt, da bei der Planung davon ausgegangen wurde, dass aufgrund der seit 2009 laufenden Fallrevision in diesem Bereich höhere Einsparungen erzielt werden könnten. Daher war der Ansatz für 2011 zu erhöhen.

 

 

51.02.04 – Eingliederungshilfe nach § 35 a

 

Verringerung des Zuschussbedarfes um rd. 62.000 € auf 610.000 € (-9,23 %). Im Haushaltsjahr 2010 war festzustellen, dass stationäre Maßnahmen im Bereich der Eingliederungshilfe in deutlich geringeren Umfang als angenommen beansprucht wurden. Des Weiten konnten kostenintensive Fälle zuständigkeitshalber an den Landschaftsverband Westfalen-Lippe abgegeben werden. Im Bereich der ambulanten Maßnahmen wurde jedoch eine verstärkte Inanspruchnahme der Hilfe festgestellt. Zurückzuführen ist dies insbesondere auf den vermehrten Einsatz von Integrationshelfern im schulischen Bereich. Insgesamt ist der Ansatz aber für 2011 zu verringern.

 

 

 

3.   Anträge zum Haushalt 2011

 

a. Antrag des Vereins „Der Bunte Kreis“ vom 14.09.2010 (Anlage 1)

 

Dem Kreisjugendamt liegt ein Antrag des Vereins „Der Bunte Kreis“ auf Mitfinanzierung des Projektes „Guter Start“ als Clearing- und Koordinierungsstelle an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin der Christopherus Kliniken vom 14.09.2010 vor, der in der heutigen Sitzung zur Beratung und Entscheidung vorgelegt wird. Die jährlichen Kosten für den Kreis Coesfeld würden 15.621,84 € betragen.

 

Die begehrte Förderung ist als zusätzliche Leistung zu bewerten. Eine Bewilligung würde dem Selbstbindungsbeschluss, keine neuen Leistungen ohne gesetzliche Verpflichtung zu installieren, widersprechen. Die Notwendigkeit und Sinnhaftigkeit des Projekts wird fachlich nicht in Frage gestellt. Allerdings knüpft der Ansatz des Projektes „Guter Start“ an die Systematik der Frühen Hilfe im Kreis Coesfeld an. Es sind hohe inhaltliche Schnittmengen mit dem konzeptionellen Ansatz der Frühen Hilfen im Kreis Coesfeld und insbesondere mit dem Kooperationsprojekt „Hebammen im Familieneinsatz“, ein Baustein im Gesamtprojekt des Kreisjugendamtes, erkennbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Förderung des Projektes abzulehnen.

 

 

b. Antrag der Gemeinde Rosendahl vom 8.09.2010 (Anlage 2)

 

Mit Schreiben vom 08. Sept. 2010 beantragt die Gemeinde Rosendahl eine Erhöhung des Kreiszuschusses im Rahmen der Betriebskostenförderung von Angeboten, Diensten und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit gemäß den Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan.

 

Zurzeit werden diese Angebote, Dienste und Einrichtungen mit einem Zuschuss in Höhe von 50% der anrechenbaren Betriebskosten mit Landes- und Kreismittel gefördert. Die verbleibenden Betriebskosten werden i.d.R. von der jeweiligen Kommune getragen; Eigenmittel der freien Träger stehen meistens nicht mehr zur Verfügung.

 

Die Gemeinde Rosendahl befindet sich seit dem 01.01.2010 in der Haushaltssicherung. Sie ist nicht mehr in der Lage diese freiwillige Aufgabe in der Höhe bzw. entsprechend der alljährlichen Kostensteigerungen zusätzlich zu finanzieren.

 

Sie beantragt daher, den Zuwendungsanteil bestehend aus Landes- und Kreismittel von 50% auf zukünftig 60% der anrechenbaren Betriebskosten zum 01. Jan. 2011 anzuheben. Für das Haushaltsjahr 2011 sind Haushaltsmittel für die Förderung entsprechende Angebote, Dienste und Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 720.000,00 EUR eingeplant. Eine Veränderung der Zuschussanteile von 50% auf 60% bedeutet im Haushaltsjahr 2011 eine Mehrbelastung von ca. 140.000,00 Euro.

 

Diese Mehrbelastung ist im Entwurf des Haushaltsplanes nicht berücksichtigt. Eine entsprechende Erhöhung des Ansatzes hätte die Anhebung der Kreisjugendamtsumlage zur Folge. Augrund der derzeitig angespannten Haushaltslage der Kommunen insgesamt, ist eine weitere Belastung nicht zumutbar. Eine Erhöhung ist daher auszuschließen.

 

 

c. Anträge der Vereine „Zartbitter Münster“ und „frauen e.V.“ vom 21.09.2010 und vom 17.11.2010

 

Die Antragsanliegen greifen zurück auf die Initiative des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld. Nach Bestandserhebung bestehender Angebote und Bedarfsabschätzung empfehlen die Mitglieder des Runden Tisches, ein ortsnahes Beratungsangebot für Minderjährige und Frauen einzurichten (Anlage 4: Schreiben des Runden Tisches vom 22.11.2010).

 

Die vorliegenden Anträge richten ihr Angebot an bestimmte Zielgruppen, der Verein frauen e.V. an Mädchen ab dem 14. Lebensjahr und Zartbitter Münster e.V. an Kinder bis zum 14. Lebensjahr.

 

 

Zielgruppendifferenzierung

 

Die Zielgruppe des Angebotes für Minderjährige und Frauen ist aus Sicht der Verwaltung und der unterschiedlichen Zugänge zu Beratungs- und Hilfsangeboten Kinder, Jugendlicher und Frauen weiter zu differenzieren. Folgende Zielgruppen lassen sich differenzieren:

 

  • Mädchen und Jungen bis zum 12. Lebensjahr

 

Bis zur Volljährigkeit ist bei sexuellem Mißbrauch die originäre Zuständigkeit der Jugendhilfe gegeben. Sexueller Mißbrauch ist eine Kindeswohlgefährdung und zur Abwendung dieser ist das Jugendamt verpflichtet (§ 8a SGB VIII). Zur Abwendung der Risiken haben die Jugendämter Angebote und Handlungsroutinen mit differenzierten Risikoeinschätzungen unter Beteiligung des medizinischen und psychistrischen Versorgungssystems (Kinderärzte, Fachkliniken, DRK Kinderschutzambulanz, etc.) entwickelt. Anonyme Beratungen sozialer Infrastruktureinrichtungen des Jugendamtes (insbesondere Tageseinrichtungen für Kinder, Schulen, freie Träger der Jugendhilfe) nehmen deutlich zu. Als Kinderschutzfachkräfte sind die Jugendämter zur Beratung und die Einrichtungen zur Inanspruchnahme dieser immer dann verpflichtet, wenn die Gefährdung mit eigenen Mitteln nicht abgewendet werden kann. Die Jugendämter beziehen in die Beratung und zur Risikoabschätzung bei sexuellem Mißbrauchsverdacht externe Fachkräfte (vorwiegend der DRK Kinderschutzambulanz Münster) mit ein. Die steigende Inanspruchnahme konzentriert sich auf Kinder bis Vollendung des 12. Lebensjahres, die sich in erster Linie vertrauten Personen (Erzieherin, Lehrer) anvertrauen.

 

  • Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit

 

Mit Vollendung des 12. Lebensjahres und beginnender Pubertät nutzen Kinder und Jugendliche weitere Zugänge anonymer Beratung (Sorgentelefon, Peergroups, Internet) aufgrund beginnender Verselbstständigung und zunehmender Fähigkeit zur Selbstreflektion (Persönlichkeitsentwicklung) bis hin zur Inobhutnahme auf eigene Veranlassung. Die originäre Zuständigkeit des Jugendamtes bei Kindeswohlgefährdung und zur Abwendung dieser bleibt bestehen.

 

  • Erwachsene Frauen und Männer

 

Die Angebote, Interventionsmöglichkeiten und Zuständigkeiten der Jugendhilfe enden mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für volljährige Frauen und Männer liegen die Zuständigkeiten und Finanzierungsmöglichen im Förderbereich sozialer Leistungen. Als rechtliche Grundlage bieten die Sozialgesetzbücher I, V und XII sowie das Gewaltschutzgesetz Grundlagen einer Finanzierung von Angeboten. Zu berücksichtigen bleibt ferner, dass der Verein frauen e.V. ein kreisweites und anteilig finanziertes Angebot an Beratungsleistungen für Frauen vorhält.

 

Empfehlung

 

Entsprechend der beschriebenen Differenzierung der Zielgruppe werden für die Angebots-entwicklung für Kinder und Jugendliche  folgende Empfehlungen gegeben:

 

  • Für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr bleiben die Jugendämter aufgrund ihrer originären Zuständigkeit, ihrem Auftrag im Kinderschutz, der vernetzten Zugänge zum Betreuungs- und Bildungssystemen für Kinder  und der zunehmendern Inanspruchnahme anonymer Fallberatung für Dritte und steigender Mitteilungen von Kindeswohlgefährdungen aus der Bevölkerung zuständig. Zur weiteren Qualifizierung der Beratung und Risikoeinschätzung nehmen die Jugendämter weiterhin Fachberatungsleistungen der DRK Kinderschutzambulanz Münster und zukünftig auch des Vereins Zartbitter Münster wahlweise in Anspruch. Die Leistungen werden (wie bisher) einzelfallbezogen finanziert.

 

  • Für Mädchen und Jungen nach Vollendung des 12. Lebensjahres (beginnende Pubertät) und bis zur Volljährigkeit wird ein direkt zugängliches, zentrales Beratungsangebot mit telefonischem und elektronischem Zugang im Kreis vorgehalten. Bei dem Wunsch persönlicher Beratung wird an einem öffentlich zugänglichen Ort persönlich beraten. Die Beratung ist immer anonym und wird offensiv und öffentlich beworben. Die Beratung wird durch einen Träger für die Zielgruppe erbracht. Telefonische Präsenzzeiten sollen in den Geschäftszeiten des Beratungsanbieters möglich sein. Persönliche Beratungsleistungen darüber hinaus werden dokumentiert und über Fallpauschalen (tatsächliche Inanspruchnahme) finanziert.

 

  • Für erwachsene Frauen könnte der Verein frauen e.V. mit seinem bestehenden Angebot im Kreis zuständig werden. Männer können an die Beratungsstelle des Vereins Zartbitter Münster e.V. vermittelt werden, der Aufwand fallbezogen dokumentiert und aus Mitteln sozialer Sicherung (SGB XII) finanziert werden. Eine entsprechende Beratung und Beschlussfassung erfolgt im Sozialausschuss.

 

Aus Sicht der Verwaltung kann ein Beratungsangebot entsprechend der dargelegten Zielgruppendifferenzierung in die Angebotsstrukturen im Kreis integriert werden. Die Jugendämter bleiben in ihrer Zuständigkeit, Kindeswohlgefährdung abzuwenden, hiervon unberührt. Durch Vereinbarung nach § 8a Absatz 2 SGB VIII ist die Zusammenarbeit zwischen dem Beratungsanbieter und den Jugendämtern zur wirksamen Abwendung von Gefährdungsrisiken zu regeln.

 

Die Finanzierung des Angebotes kann durch veranschlagte Haushaltsmittel zur Abwendung von Gefährdungsrisiken in den Produktgruppen 51.01 Familienunterstützende Maßnahmen - Produkt Abwendung Kindeswohlgefährdung und 51.02 Hilfe in Erziehungsangelegenheiten – Produkt Erzieherische Hilfen innerhalb des Elternhauses einzelfallbezogen erfolgen. Die bislang erfolgte alleinige  Inanspruchnahme der DRK Kinderschutzambulanz (Fachberatung bei sexuellem Mißbrauch) durch die Jugendämter wird abgelöst von einer zukünftig verstärkten  Inanspruchnahme der Beratungsanbieter vor Ort.

 

 

II. Lösung

 

Der Jugendhilfeausschuss ist zuständig für die Vorberatung der Produkte innerhalb der Produktgruppen:

 

51.01 – Familienunterstützende Maßnahmen

51.02 – Hilfen in Erziehungsangelegenheiten

51.03 – Weitere Unterstützungen und Hilfen

 

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die ausgewiesenen Zuschussbedarfe für den Produktbereich 51 – Jugendamt einschließlich der vorgetragenen Änderungen an.

 

III. Alternativen

 

Keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

 

Änderungen von Standards haben Auswirkungen auf den Zuschuss des Produktbereiches 51 – Jugendamt und möglicherweise auf den Hebesatz der Kreisumlage-Mehrbelastung.

 

Hierüber ist im weiteren Beratungsverfahren durch den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung bzw. im Kreisausschuss zu beraten.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Die Zuständigkeit des Jugendhilfeausschusses ergibt sich aus § 5 Abs. 2 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld.

 

Anlagen: