Betreff
Stärkung des Grundsatzes "ambulant vor stationär"
hier: Förderung des Projektes "Selbstständig leben im Alter vor dem Pflegeanspruch: Ohne engagierte Kümmerer geht gar nichts!"
Vorlage
SV-8-0422
Aktenzeichen
50.2.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen, Kreisgruppe Kreis Coesfeld erhält für das Projekt „Selbstständig leben im Alter vor dem Pflegeanspruch: Ohne engagierte Kümmerer geht gar nichts!“ für den Projektzeitraum 01.09.2011 bis voraussichtlich 31.08.2012 eine einmalige Förderung in Höhe von 8.475,00 € für die Umsetzung des Projektes an drei Standorten im Kreis Coesfeld entsprechend dem vorgelegten Konzept.

 

Die Finanzierung erfolgt aus dem Fördertopf.

 

Der Beschluss über die Förderung steht unter dem Vorbehalt, dass die im Haushalt 2011 veranschlagten Fördertopf-Mittel in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen.

 

Begründung:

 

I.   Problem

Der Deutsche Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Nordrhein-Westfalen e. V., Kreisgruppe Kreis Coesfeld, hat am 31.03.2011 eine Förderung aus dem Fördertopf „ambulant vor stationär“ beantragt. Das vorgestellte Projekt „Selbstständig leben im Alter vor dem Pflegeanspruch: Ohne engagierte Kümmerer geht gar nichts!“ soll das Umfeld der unterstützungsbedürftigen, aber noch nicht pflegebedürftigen Senioren als Zielgruppe erreichen. Grundgedanke ist, dass bereits lange vor Eintreten der Pflegebedürftigkeit der alte Mensch im Alltag Unterstützung benötigt, die entsprechend der Lebenssituation ganz individuell und auch unterschiedlich intensiv ist. Ziel ist es, Angehörige, Nachbarn oder andere Personen aus dem Umfeld der Senioren zu ermutigen und zu unterstützen, dieses „Kümmern“ zu übernehmen. Konkret setzt sich das Projekt aus zwei Elementen zusammen:

Veranstaltungsreihe
Die Veranstaltungsreihe umfasst je 3 Vorträge zur Einführung in das Thema mit anschließender moderierter Diskussion. Grundsätzlich sollen die Vorträge offen für alle sein, die eigentliche Zielgruppe setzt sich zusammen aus Angehörigen/Ehrenamtlichen in der sogenannten Vorpflegephase sowie aus professionell Tätigen im Gesamtbereich Senioren und Pflege. Ziel ist es, auf ein wichtiges gesellschaftliches Thema aufmerksam zu machen und gleichzeitig wesentliche Informationen zu geben. Mit Zeit für Gespräche sollen die Veranstaltungen ausklingen.           
Es wird je eine Veranstaltung in Coesfeld, Dülmen und Lüdinghausen angeboten.

Initiative zur Gründung von Gruppen       
Aus den Veranstaltungen und Gesprächen heraus sollen sich Selbsthilfegruppen bilden. Bei der Initiierung und den ersten drei Treffen der Gruppe übernimmt der Träger die Moderation und Leitung. Nach drei weiteren freien Treffen soll erneut eine Unterstützung der Gruppe in Form von zwei weiteren begleiteten Treffen angeboten werden.      

Nach Angaben des Antragstellers greift die Idee, die hinter dem Angebot steht, einen Bedarf auf, der insbesondere in der Altersgruppe der über 50-Jährigen verstärkt auftritt. Er geht davon aus, dass die damit verbundenen Probleme, Fragen und Lösungswünsche bisher kaum berücksichtigt wurden. Aus Sicht des Antragstellers kann das Angebot als ein neues innovatives Element einer bedarfsgerechten und vernetzten Altenpolitik im Kreis besondere Be­deu­tung erlangen.

 

Zu Recht weist der Antragsteller darauf hin, dass für die Angehörigen der Noch-Nicht-Pflegebedürftigen, also der alten Menschen in der Vorpflegephase, bisher keine Angebote bestehen. Der Bedarf an kleinen Hilfestellungen und des „sich kümmerns“ gerade vor Eintritt einer erheblichen Pflegebedürftigkeit mit ihren weitreichenden Konsequenzen ist für das tägliche Leben – auch unter dem Blickwinkel der Förderung ambulanten Wohnens – von erheblicher Bedeutung.          
Hilfestellungen unterschiedlicher Art – auch als Unterstützung der sorgenden Angehörigen – erleichtern eine spätere ambulante Versorgung und können eine stationäre Pflege verzögern.        

Ein relativ gutes Angebot (s. Anlage 3)  besteht derzeit im Kreis Coesfeld für die Angehörigen von Pflegebedürftigen, z. B. in Trägerschaft der Alzheimer-Gesellschaft. Hier wurde bei einem vergleichbaren Projekt in 2009 festgestellt, dass der Personenkreis schwer zu erreichen und zu motivieren war. Es ist problematisch einzuschätzen, ob sich Angehörige bereits im Vorfeld einer sich abzeichnenden Hilfebedürftigkeit mit dieser Thematik auseinandersetzen und eine Selbsthilfegruppe tragen und nutzen wollen. Der Antragsteller ist aufgrund langjähriger Erfahrungen davon überzeugt.

 

Ehrenamtliches Engagement und Selbsthilfe sind grundsätzlich positiv und bereichern in jedem Fall die Pflege-Infrastruktur, so dass eine Unterstützung prinzipiell sinnvoll ist.

Ob der im Konzept (siehe Anlage 1) beantragte Rahmen dazu erforderlich ist, ist jedoch fraglich. Im Gespräch mit dem Antragsteller betonte Frau Markerth als Regional­geschäfts­führerin, dass Positionen, wie Bewirtung, aus Kostengründen entfallen könnten und man nach Alternativen suchen werde, um Räumlichkeiten kostenfrei nutzen zu können. Ebenso sei es möglich, die Projektlaufzeit auf 12 Monate zu verkürzen, ohne den Erfolg zu gefährden. Allerdings sei der Stellenanteil des Mitarbeiters, der bisher bereits in Coesfeld mit 5 Wochenstunden die vorhandenen ca. 100 Selbsthilfegruppen betreut, mit weiteren 5 Stunden im Durchschnitt für dieses Projekt erforderlich. 

 

 

II.  Lösung

Der Kreis Coesfeld fördert im beantragten Umfang („abgespeckte“ Version) die Durchführung des Projektes an drei Standorten. Diese Variante wurde mit Frau Markerth erörtert und findet ihr Einverständnis.         
In diesem Fall ist mit folgendem Zuschussbedarf zu rechnen:        

Vortragsreihe

Referent                                                    714,00 €

Sachkosten                                               200,00 €

Raummiete                                               200,00 €    (nach Alternativen wird gesucht)

Summe                                                   1.114,00 €   pro Standort

insgesamt                                               3.342,00 €

 

 

Gruppentermine

Personalkosten                                    7.125,00 €      bei Verkürzung des Projektes auf 12

                                                                                    Monate

Regiekosten                                            215,00 €      (Planung, Konzept, Kontakte (3%))

Sachkosten                                          1.425,00 €      (20 % der Personalkosten)

Summe                                                 8.765,00 €

 

Gesamtkosten der Projektes

in der beantragten Form:                      12.107,00 €
davon Eigenanteil 30 %                          3.632,00 €

 

Zuschussbedarf                                   8.475,00 €

 

 

 

III. Alternativen

Die Erfolgsaussichten des Projektes können zurzeit nur schwer eingeschätzt werden, da diese Zielgruppe „Angehörige von Personen mit leichtem Hilfebedarf“ bisher nicht angesprochen wurde. Andererseits erfüllt das Projekt die Förderkriterien (siehe Anlage 2) und kann sich durchaus sehr positiv entwickeln.

 

Variante 1:

Dem Antrag wird in vollem Umfang entsprochen. Der Förderbetrag würde sich dann – wie im Antrag angegeben – auf 18.280,00 € belaufen.

 

Variante 2:

Das Projekt wird in dem oben dargestellten, leicht reduzierten Umfang gefördert. Die Förderung würde in diesem Fall 8.475,00 € betragen.

 

Variante 3:

Als Alternative wird vorgeschlagen, das Konzept zunächst versuchsweise an einem Standort umzusetzen. Wenn dort die gewünschte Resonanz erreicht werden kann, würde über eine Erweiterung des Projektes neu entschieden.

 

Für einen Standort würde sich der Zuschussbedarf wie folgt darstellen:

Veranstaltung                                          1.114,00 €
Gruppentermine (1/3)                             2.922,00 €
Summe                                                   4.036,00 €

Eigenanteil (30 %)                                  1.210,00 €

Zuschussbedarf                                      2.826,00 €

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Da bisher nur ein Projekt aus dem Fördertopf finanziert wird und noch keine weiteren Anträge vorliegen, stehen für jede der Alternativen ausreichende Mittel im Fördertopf „ambulant vor stationär“ zur Verfügung, wenn der Haushalt in diesem Punkt wie verabschiedet in Kraft tritt.           

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Für die Vergabe der Mittel aus dem Fördertopf ist die Zuständigkeit des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit gegeben.