Betreff
Weiterentwicklung von Tageseinrichtungen für Kinder zu Familienzentren - Ausbauverfahren 2011/2012
Vorlage
SV-8-0430
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Für die Verteilung zu erwartender Kontingente aus der fünften Ausbaustufe des Landesprojekts „Familienzentrum“ im Kindergartenjahr 2011/12 wird folgende Rangfolge bestimmt:

 

  1. DRK-Kindergarten „Traumland“, Eckernkamp 21b, Olfen
  2. DRK-Kindergarten „Johann Heermann“, Ludgeristraße 41, Billerbeck
  3. DRK-Kindergarten „Zwergenland“, Zum Wiedel 78, Rosendahl und DRK-Kindergarten „Haus Holtwick“, Parkstraße, Rosendahl als Verbund
  4. Kommunaler Kindergarten „Flothfeld“, Dionysiusstraße 23, Havixbeck

Begründung:

 

I.   Problem

Mit ministeriellem Erlass vom 05.02.2007 sind bislang für den Kreisjugendamtsbezirk Coesfeld bis 2012 insgesamt 29 Familienzentren vorgesehen. Es ist davon auszugehen, dass auch für das Kindergartenjahr 2011/12 weitere Tageseinrichtungen auszuwählen sind, die sich zu Familienzentren weiterentwickeln. Bereits in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.02.2011 wurde der Unterausschuss Jugendhilfeplanung mit der Beratung zur Auswahl neuer Familienzentren beauftragt (SV-8-0351).

 

Informationen zu Anzahl und Verfahren sind leider bis heute nicht bekannt. Auch Rückfragen beim Landesjugendamt haben keine neuen Informationen ergeben.

 

II.  Lösung

Da damit zu rechnen ist, dass noch vor den Sommerferien eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss zu treffen ist, wurde nach vorheriger schriftlicher Absprache mit den Mitgliedern des Unterausschusses Jugendhilfeplanung, das Bewerbungsverfahren durchgeführt.

Hinsichtlich der Verteilkriterien wurde Folgendes abgestimmt:

 

Festhalten an der in 2008 festgelegten Proporzverteilung der bis 2012 zu erwartenden 29 Familienzentren, so dass sich folgender aktueller Versorgungsstand ergibt:

 

 

Ort

bisherige Anzahl FamZ 2009/10

vorgesehene Anzahl FamZ bis 2012

noch zu vergebende FamZ bis 2012

Lüdinghausen

3

5

2

Senden

4

4

0

Nottuln

2

4

2

Billerbeck

2

3

1

Ascheberg

3

3

0

Havixbeck

2

3

1

Rosendahl

2

3

1

Olfen

1

2

1

Nordkirchen

1

2

1

Gesamt

20

29

9

 

 

Wie im vergangenen Jahr werden vorrangig Bewerber aus Orten mit dem bislang größten Versorgungsdefizit (auf Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder mit Geb.-Datum 01.09.2004 bis 31.12.2010) berücksichtigt werden. Dabei ergibt sich folgende Rangfolge:

 

  1. Nottuln
  2. Lüdinghausen
  3. Olfen
  4. Nordkirchen
  5. Billerbeck
  6. Rosendahl
  7. Havixbeck

 

Auch diesmal soll jeder Ort maximal ein weiteres Familienzentrum erhalten.

 

Hinsichtlich der Auswahl innerhalb des jeweiligen Ortes werden folgende Kriterien herangezogen:

 

1.      Vorrangig Bewerber aus Ortsteilen mit dem größten Versorgungsdefizit (auf Grundlage der durchschnittlich nicht versorgten Kinder mit Geb.-Datum 01.09.04 – 31.12.10).

2.      Innerhalb des Ortsteiles Trägervielfalt (am Ort schon vertreten?), das Platzangebot (Kiga-Bedarfsplan zum 01.08.11) und die soziale Komponente (Anteil Kinder Deutsch als Zweitsprache und Anteil Kinder allein erziehender Personen zum Stand 15.03.2011) als gleichrangige Kriterien.

 

Mit diesem Verfahren konnte im vergangenen Jahr möglichst große Transparenz erzielt werden.

 

Als Bewerbungsunterlage wurde wie bisher ein Fragenkatalog in Ankreuzform zu den verschiedenen Gütesiegelkriterien (angepasste Version an die zum Kindergartenjahr 2010/11 geänderten Gütesiegelkriterien), sowie zu Angaben hinsichtlich der sozialen Komponente herangezogen. Mit Hilfe dieses Fragenkataloges konnte jeder Bewerber die mögliche Erreichung der Gütesiegelkriterien dokumentieren.

 

Das Bewerbungsverfahren endete am 26.04.2011. Dem Kreisjugendamt Coesfeld liegen insgesamt fünf Einzelbewerbungen vor. Eine Liste aller Bewerbungen ist als Anlage 1 beigefügt.

Nach Prüfung der eingegangenen Bewerbungen durch die Verwaltung, wurde festgestellt, dass mit den dokumentierten Planungen alle Bewerber die Gütesiegelkriterien voraussichtlich erreichen werden.

 

Aus den Orten Nottuln und Lüdinghausen, die jeweils noch zwei Familienzentren erhalten sollen, wurden keine Bewerbungen vorgelegt. Darüber hinaus wurde aus Nordkirchen eine Absichtserklärung zu einer Bewerbung für Folgejahre (frühestens zum Kindergartenjahr 2012/13) vorgelegt.

 

Für die Orte Olfen, Billerbeck, Rosendahl und Havixbeck, die jeweils noch ein Familienzentrum erhalten sollen, liegt jeweils nur eine Bewerbung vor, so dass bei der Vergabe lediglich die Rangfolge nach Orten zu berücksichtigen ist.

 

Obwohl aus Ascheberg eine Bewerbung des Kath. Kindergartens St. Anna Davensberg vorliegt, aber das für Ascheberg vorgesehene Kontingent mit drei Familienzentren ausgeschöpft ist, kann derzeit die Vergabe eines Familienzentrums nicht erfolgen. Eine Berücksichtigung wäre unter Umständen erst möglich, wenn der Verteilungsschlüssel geändert würde bzw. andere Träger auf ihre Möglichkeiten verzichten würden.

 

III. Alternativen

Auswahl und Benennung anderer Tageseinrichtungen nach in der Sitzung festzulegenden Kriterien.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Eine Finanzierung der Aufgaben der Familienzentren erfolgt durch eine Landesförderung in Höhe von 12.000 EUR je Familienzentrum und Jahr. Diese wird voraussichtlich im Rahmen der Novellierung des Kinderbildungsgesetzes auf jährlich 13.000 EUR angehoben.

Eine Förderung durch Kreismittel erfolgt nicht.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die ministeriellen Erlasse der letzten drei Jahre sahen eine Auswahlentscheidung durch den Jugendhilfeausschuss vor. Es ist zu erwarten, dass an dieser Praxis festgehalten wird.