Beschlussvorschlag:
1. Die im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse und -fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen
10.01 Organisation und GPO Seite
253 ff.
10.03 Zentraler Service Seite
269 ff.
10.04 EDV Seite
277 ff.
10.05 Kommunikation Seite
286 ff.
11.01 Personalwirtschaft Seite
295 ff.
20.01 Haushalt Seite
311 ff.
20.02 Geschäftsbuchhaltung und
Zahlungsabwicklung Seite
319 ff.
20.03 Vollstreckung und Zentrale
Forderungsabwicklung Seite
323 ff.
20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling Seite
329 ff.
20.05 Liegenschaftsverwaltung Seite
332 ff.
30.01 Recht Seite
339 ff.
30.02 Kommunalaufsicht Seite
342 ff.
30.03 Kreistagsbüro Seite
345 ff.
im Budget 4
Produktgruppen
00.01 Verwaltungsleitung Seite
415 ff.
01.01 Büro des Landrats Seite
419 ff.
01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung Seite 422
ff.
01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv Seite
429 ff.
02.01 Gleichstellung Seite
435 ff.
08.01 Personalrat Seite
443 ff.
14.01 Rechnungsprüfung Seite
449 ff.
31.01 Polizeiverwaltung Seite
457 ff.
im Budget 5
Produktgruppe
21.00 Zentrale Finanzwirtschaft und
Haushaltsausgleich Seite
467 ff.
inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2012) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den
Kreisausschuss/Kreistag:
1. Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltes 2012 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 467 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
2. Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.
Anmerkung:
Die sich in der
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung
ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem
Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Begründung:
I. Problem
Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.
II. Lösung
Der Entwurf der Haushaltssatzung
2012 wurde vom Kämmerer am 04.11.2011 aufgestellt und vom Landrat am gleichen
Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2011
finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen vom 21.11.2011 -
28.11.2011 statt. Die Beschlussfassung
durch den Kreistag ist für den 14.12.2011 vorgesehen.
Der Haushalt 2012 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 475 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.
Haushalt 2012
Der Ausschuss
für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom
Kreistag in der Sitzung am 11.11.2009 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen
(SV-8-0016) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten
Produktgruppen zuständig.
In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse aus Zeile 26 der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2012 enthaltenen Ausführungen verwiesen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
10.01 - Organisation, GPO |
- 44.367 € |
- 60.094 € |
-79.444 € |
10.02 - Gebäude In der Zuständigkeit des Ausschus- ses f. Straßen- und Hochbau, Ver- messung und Personennahverkehr |
-4.595.476 € |
-3.698.537 € |
-3.698.537 € |
10.03 - Zentraler Service |
-1.134.569 € |
-1.230.269 € |
-1.242.333 € |
10.04 - EDV bis 2010 PG
16.01 |
-706.510 € |
-808.810 € |
-820.451 € |
10.05 - Kommunikation
(bis 2010 PG 16.02) |
-248.998 € |
-239.850 € |
-212.227 € |
10.06 - Kreisarchiv nur 2011 im PB 10 |
|
-
45.239 € |
|
10 - Organisation, GPO, Zentraler Service |
-6.729.920 € |
-6.084.480 € |
-6.043.753 € |
Entsprechend einer Organisationsverfügung
des Landrates sind die Produktbereiche 10 und 16 ab dem 04.01.2010 zu einem
Produktbereich 10 zusammengefasst worden. Die Produktgruppe 10.06 Kreisarchiv
wurde dem Produktbereich 01 zugeordnet.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
11.01 -
Personalwirtschaft |
-8.351.919 € |
-8.024.890 € |
-8.458.521 € |
11 - Personal |
-8.351.919 € |
-8.024.890 € |
-8.458.521 € |
Der in diesem Produktbereich veranschlagte Personalaufwand setzt sich zusammen aus dem Aufwand für die Stellen(anteile) der Beschäftigten dieser Produktgruppe – die Beschäftigten der Abt. 11 sowie die in der Ausbildung befindlichen Nachwuchskräfte der Verwaltungsberufe - und Aufwendungen für die Gesamtverwaltung. Die Personalaufwendungen für die Gesamtverwaltung werden in diesem Produktbereich zentral veranschlagt, weil sie ansonsten nur rechnerisch - über festzulegende Verteilerschlüssel - auf die anderen Produkte/Produktgruppen des Haushaltes zu verteilen wären. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurde aber auf eine Verrechnung verzichtet. Die Bewirtschaftung dieser Positionen erfolgt durch die Abt. 11.
Im Einzelnen handelt es sich um folgende Positionen:
- Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und die Beamten (400.000 €)
- Beihilfen für die aktiven Beamten (670.000 €)
- Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten (2.040.048 €). Diesem
Betrag stehen die Erträge aus der Auflösung von Pensionsrückstellungen für Versorgungs-
empfänger in Höhe von 552.780 € in Zeile 7 des Teilergebnisplanes gegenüber.
- Personalaufwand für die Auszubildenden der Verwaltungsberufe.
Außerdem werden in dieser Produktgruppe die Versorgungsaufwendungen für alle Beamten der Kreisverwaltung Coesfeld ausgewiesen. Zugunsten der Transparenz und Übersichtlichkeit wird auch hier bewusst auf eine (rechnerische) Verteilung auf die einzelnen Produktgruppen verzichtet. Für Zwecke der Kostenrechnung (Gebührenkalkulation) erfolgte die Berücksichtigung der entsprechenden Anteile.
Im Einzelnen werden hier folgende Aufwendungen veranschlagt:
- Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge
(3.550.000 €)
- Beihilfen für die Versorgungsempfänger (830.500 €).
Auszahlung für Investitionen
In Höhe des Netto-Betrages, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2012 lt. Berechnung der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse (2.086.628 €) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
20.01 - Haushalt |
-321.083€ |
-368.415 € |
-327.233 € |
20.02 - Geschäftsbuchhaltung
und Zahlungsabwicklung |
-334.869€ |
-315.816 € |
- 400.190 € |
20.03 - Vollstreckung und
Zentrale Forderungsabwicklung |
- 46.997 € |
-73.878 € |
-1.051 € |
20.04 - Finanzberichte u. Finanzcontrolling |
-25.452 € |
- 50.973 € |
- 59.322 € |
20.05 - Liegenschaftsverwaltung |
- € |
- 195.411 € |
- 224.007 € |
20 - Finanzen |
- 728.401 €
|
- 1.004.493
€ |
- 1.011.801
€ |
Ab dem 01.01.2012 wird der Rhein-Sieg-Kreis die Durchführung des Lastenausgleichs wahrnehmen. Die Verwaltungskosten werden vom Land NRW getragen. Hieraus ergibt sich eine Einsparung in der Produktgruppe 20.01 von 40.000 €.
In den Produktgruppen 20.02 und 20.03 führen Stellenverschiebungen zu entsprechenden Veränderungen bei den Personalaufwendungen.
Der Produktgruppe 20.04 wurden IT-Kosten für das Berichtsmodul in Höhe von 6.000 € zugeordnet. Die Aufwendungen waren bisher in der Produktgruppe 20.01 nachgewiesen.
Die Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung wurde im Haushaltsplan 2011 dem Produktbereich 20 zugeordnet. In dieser Produktgruppe werden Erträge und Aufwendungen aus Vermietung und Verpachtung und Grundstücksaufwendungen nachgewiesen. Bis zum Haushaltsjahr 2010 wurden die Erträge und Aufwendungen im Produktbereich 10 in der Produktgruppe 10.02 erfasst und ausgewiesen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
30.01 - Recht |
- 62.573 € |
- 72.264 € |
- 54.979 € |
30.02 - Kommunalaufsicht |
- 65.764 € |
- 65.758 € |
- 31.252 € |
30.03 - Kreistagsbüro |
- 570.767 € |
- 593.757 € |
- 583.941 € |
30 - Recht und
Kommunalaufsicht, Kreistagsbüro |
- 699.103 €
|
- 731.779 €
|
- 670.171 €
|
In der Produktgruppe 30.01 werden Aufwendungen für die Betreuung von Rechtsstreitigkeiten nachgewiesen.
In der Produktgruppe 30.02 werden die Aufwendungen für die Durchführung der Rechts- und Finanzaufsicht über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dargestellt.
In der Produktgruppe 30.03 werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung von Wahlen und die Entschädigungszahlungen an die Kreistagsabgeordneten bzw. sachkundigen Bürgerinnen und Bürger, die Aufwendungen für die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Beiträge an Vereine und Verbände nachgewiesen.
Die Verringerung der Aufwendungen im Produktbereich 30 ist durch Reduzierung der Personalaufwendungen begründet.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
00.01 -
Verwaltungsleitung |
- 573.054,00 € |
- 585.331,00 € |
- 531.802,00 € |
00 - Verwaltungsleitung |
-
573.054,00 € |
-
585.331,00 € |
-
531.802,00 € |
In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen für die Verwaltungsleitung (Landrat, Kreisdirektor, Fachbereichsleiter) nachgewiesen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
01.01 - Büro des Landrats |
-169.539 € |
-175.378 € |
-109.577 € |
01.02 - Kreisentwicklung,
Wirtschaftsförderung |
-1.029.689 € |
-1.055.546 € |
-898.449 € |
01.03 -
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisar- chiv (bis 2011 in den Produkt- gruppen 10.05 und 10.06 ent halten) |
- € |
- € |
- 184.103 € |
01 - Büro des Landrats, Kreisentwick- lung, Öffentlichkeitsarbeit |
- 1.199.228
€ |
- 1.230.924
€ |
- 1.192.129
€ |
In der Produktgruppe 01.02 sind die Transferaufwendungen und die sonstigen ordentlichen Aufwendungen dominant. In den Transferaufwendungen sind Umlagebeiträge und Zuschüsse für verschiedene Maßnahmen und Projekte enthalten.
Umlagebeitrag wfc
Die Höhe des Umlagebeitrages an die wfc beträgt ab 2012 jährlich 260.000 €. Der Betrag wurde gegenüber den Vorjahren aufgrund inflationsbedingter Kostensteigerungen und Personalkostenerhöhungen um 20.000 € erhöht.
Für die Arbeiten der Regionale 2016 Agentur GmbH ist für das Jahr 2012 ein Betrag in Höhe von 28.000 € vorgesehen. Weitere für die Entwicklung von Regionale 2016-Projekten zu erwartende Kosten können weitestgehend aus noch nicht verausgabten Finanzmitteln des Haushaltsjahres 2011 gedeckt werden.
Zuschusserhöhung
Münsterland e.V.
Grundlage für die
Zahlungen zum Verlustausgleich (Zahlung des Zuschusses) bildet die Vereinbarung
zwischen dem Münsterland e.V. und den Münsterlandkreisen Borken, Coesfeld,
Steinfurt und Warendorf sowie der Stadt Münster vom 21.10.2008. Diese
Vereinbarung soll gemäß Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2011 geändert
werden: Der Verlustausgleich soll in 2012 von 0,45 € je Einwohner auf 0,55 € je
Einwohner und ab 2013 auf 0,65 € je Einwohner erhöht werden.
In der
Landrätekonferenz am 16.09.2011 haben sich die Landräte der Münsterlandkreise
und der Oberbürgermeister der Stadt Münster für die jetzt vorgesehene Erhöhung
des Zuschusses in zwei Schritten ausgesprochen.
Kreisanteil
Regionalagentur Münsterland
Die Regionalagenturen sind in der Vergangenheit vom Land NRW aus EFS-Mitteln mit 80 % der Personal- und Sachkosten gefördert worden. Die Münsterlandkreise und die Stadt Münster haben den verbleibenden Finanzierungsanteil von 20 % der Personal- und Sachkosten, maximal 80.000 €, nach einem an der Einwohnerzahl orientiertem Schlüssel (Kreis Coesfeld: rd. 9.000 € p.a.) übernommen.
Die Regionalagenturen können auf der Grundlage eines entsprechenden Förderangebots des Landes (MAIS) ab dem IV. Quartal 2011 um eine halbe Stelle aufgestockt werden und ab dem Jahr 2012 ein erhöhtes Sachkostenbudget in Anspruch nehmen, wenn durch die Region die Kofinanzierung sichergestellt wird (20 % der Personalkosten und 50 % der Sachkosten). Von der zusätzlichen halben Stelle soll insbesondere die Koordination und Betreuung der aus dem „Handlungsplan Fachkräftesicherung“ beantragten Projekte wahrgenommen werden.
In der Landrätekonferenz am 16.09.2011 haben sich die Landräte der Münsterlandkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Münster darauf verständigt, eine zusätzliche halbe Stelle bei der Regionalagentur Münsterland einzurichten und der Regionalagentur ein Sachkostenbudget für die Öffentlichkeitsarbeit in Höhe von 20.000 € (ESF: 10.000 €; Kofinanzierung: 10.000 €) zur Verfügung zu stellen.
Für den Kreis Coesfeld wird sich der Kofinanzierungsanteil von derzeit rd. 9.000 € ab dem Jahr um rd. 2.000 € auf rd. 11.000 € erhöhen.
Beteilung an dem
INTERREG IV A Projekt „EUREGIO-Klimaenergie 2020“
Mit Schreiben vom 20.10.2011 hat der Geschäftsführer der EUREGIO, Herr Krebs, die Landräte und Oberbürgermeister in der EUREGIO über das INTERREG IV A Projekt „EUREGIO-Klimaenergie 2020“ (Planungsprojekt für eine integrierte grenzüberschreitende Energienutzung) vorgestellt und darum gebeten, die regionale Kofinanzierung in Höhe von insgesamt 59.000 € bereitzustellen. Projektziele sind - neben der Vorbereitung auf die zukünftige Strukturfondsperiode - u.a.:
Stimulierung und Koordinierung „unbekannter“ Themen und vernachlässigter Bereiche (smart grids, Speichertechnologien, Energieeffizienz etc.)
Austausch- und Entwicklungsplattform sowie Begleitung und Weiterentwicklung ausgewählter Praxisprojekte durch die beteiligten Hochschulen etc.
Euregionale Kompetenzlandkarte für den Bereich Energie und Klimaschutz (Inventarisierung von Projekten zum Thema „Energie und Klimaschutz“, Darstellung von Verbrauchs- und Potenzialdaten, von Unternehmen, die im EE-Bereich tätig sind etc.).
Nach dem Vorschlag zur Aufteilung der regionalen Kofinanzierung auf die sechs Kreise und die beiden kreisfreien Städte sind vom Kreis Coesfeld insgesamt rd. 7.500 € aufzubringen, verteilt auf die Haushaltsjahre 2012 bis 2014.
Nach Auffassung der Verwaltung wird das Projekt in der vorgelegten Form negativ beurteilt (Kosten zu hoch, Partnerstruktur unzureichend, Nutzen der Vorhaben „Kompetenzlandkarte“ und „Wissenspool Energieeffizienz“ undeutlich). Der Anteil des Kreises Coesfeld von je 2.500 EUR für die Jahre 2012, 2013 und 2014 ist im Haushaltsentwurf nicht enthalten. Sofern eine Beteiligung des Kreises Coesfeld an der Ko-Finanzierung des vorhabens dem Kreistag vorgeschlagen wird, ist eine Aufnahme in die Änderungsliste erforderlich.
Die Produktgruppe 01.03 wurde neu eingerichtet. Die Bereiche Öffentlichkeitsarbeit und Kreisarchiv waren bisher in den Produktgruppen 10.05 und 10.06 ausgewiesen.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
02.01 Gleichstellung |
- 63.448 € |
- 98.660 € |
- 63.664 € |
02 -
Gleichstellungsbeauftragte |
- 63.448 € |
- 98.660 € |
- 63.664 € |
Im Ansatz 2012 reduzieren sich die Personalaufwendungen durch Personalwechsel (Teilzeitbeschäftigung).
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
08.01 - Personalrat |
-101.497 € |
-107.275 € |
-108.381 € |
08 - Personalrat |
-101.497 € |
-107.275 € |
-108.381 € |
Die Aufwendungen für den Personalrat weisen keine erheblichen Veränderungen aus.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
14.01 - Rechnungsprüfung |
-163.200 € |
-161.222 € |
-160.817 € |
14 - Rechnungsprüfung |
-163.200 € |
-161.222 € |
-160.817 € |
In der Produktgruppe "Rechnungsprüfung" werden Erträge und Aufwendungen für die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen gem. § 53 Abs. 1 Kreisordnung NRW (KrO NRW) in Verbindung mit § 103 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) sowie die für die gem. § 103 Abs. 2 und 3 GO NRW aufgrund von Einzelbeschlüssen des Kreistages oder aufgrund von Sonderaufträgen des Landrates übertragenen Aufgaben ausgewiesen. Die Veränderung bei den Erträgen und Aufwendungen sind nur geringfügig.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
31.01 - Polizeiverwaltung |
- 255.642 € |
- 261.557 € |
- 326.449 € |
31 - Kreispolizeibehörde |
- 255.642 € |
- 261.557 € |
- 326.449 € |
Die Veränderungen im Produktbereich 31 -
Kreispolizeibehörde sind in den Personalaufwendungen begründet.
|
Ergebnis 2010 |
Ansatz 2011 |
Ansatz 2012 |
Produktgruppe |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Jahresergebnis (Zeile 26 Teilergebnisplan) |
Produktbereich |
|||
|
|||
21.00 - Zentrale
Finanzwirtschaft u. Haushaltsausgleich |
93.002.823 € |
91.725.306 € |
94.602.898 € |
21 - Zentrale
Finanzwirtschaft |
93.002.823 € |
91.725.306 € |
94.602.898 € |
In diesem Produktbereich werden die zentralen
Erträge/Einzahlungen und Aufwendungen/Auszahlungen dargestellt. Hierbei handelt
es sich insbesondere um die Erträge aus dem gemeindlichen Finanzausgleich und
der Jagdsteuer. Ebenso werden hier die Aufwendungen für die Landschaftsumlage,
Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen
nachgewiesen. Im Haushaltsjahr 2012 wurden für mögliche Erstattungsansprüche
des Landes NRW aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz 150.000 € veranschlagt.
Mittlerweile liegt der Abrechnungsbescheid für das Haushaltsjahr 2009 vor.
Hiernach werden Erstattungsansprüche in Höhe von 186.301,34 € geltend gemacht. Eine
Erhöhung der Aufwendungen soll daher über die Änderungsliste erfolgen.
Leitlinien
der Budgetierung
Da der Gesamthaushalt 2012 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO NRW) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Auszahlungen, die Verwendung von Mehrerträgen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Diese Regelungen sind in den Leitlinien der Budgetierung enthalten. Sie müssen wieder als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.
Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)
Im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung 2012 und den Haushaltsplan 2012 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten und zu beschließen.
Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 1/2012) kann erst nach der Sitzung des ,Ausschusses für Schule, Kultur und Sport am 28.11.2011 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.
III. Alternativen
keine
IV Kosten-Folgekosten-Finanzierung
Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.