Betreff
Entwurf Haushalt 2012
Vorlage
SV-8-0570/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 02/2012) der Zuschussbedarfe aller im Entwurf des Haushaltes 2012 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans 2012 im Budget 05 "Zentrale Finanzwirtschaft" (Haushaltsplan Seite 467 ff.) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreistag:

                                                                                                  

1.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2012 mit dem Haushaltsplan und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen beschlossen.

 

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Kreisausschuasses ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Nach § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 270), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.05.2011 (GV. NRW. S. 271) ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushalts erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

 

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2012 wurde vom Kämmerer am 04.11.2011 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 09.11.2011 fanden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen vom 21.11.2011 - 01.12.2011 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für den 14.12.2011 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2012 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 475 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

 

 

Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratungen über die Haushaltssatzung 2012 und den Haushaltsplan 2012 hat der Kreisausschuss auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den Produktgruppen des Haushalts zu beraten und zu beschließen.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 2/2012) ist als Anlage beigefügt.

 

III. Alternativen

keine

 

IV Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachaufwendungen sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.