Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung werden im Jahre 2012 wie folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt:
I. Eingliederungsleistungen aus dem Vermittlungsbudget: |
225.000,00 € |
6,03 % |
II.
Maßnahmen zur
Aktivierung und berufl. Eingliederung: |
1.470.000,00 € |
39,38 % |
III.
Leistungen zur
beruflichen Eingliederung: |
1.097.820,00 € |
29,41 % |
IV.
Bildungsgutscheine: |
350.000,00 € |
9,38 % |
V. JobPerspektive § 16e SGB II: |
340.000,00 € |
9,11 % |
VI.
Sonderprogramm
Perspektive 50plus: |
200.000,00 € |
5,36 % |
VII.
Freie Förderung: |
25.000,00 € |
0,67 % |
VIII.
Erstattungen aus
Vorjahren: |
25.000,00 € |
0,67 % |
Summe: |
3.732.820,00 € |
100,00 % |
Eine Anpassung der Teilbudgets durch die Verwaltung ist nach Beratung im „örtlichen Beirat“ möglich.
Begründung:
I. Problem
Die Finanzierung der Kosten für die berufliche Eingliederung von SGB II - Leistungsberechtigten obliegt gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuches - Zweites Buch (SGB II) ausschließlich dem Bund. Hierzu stellt der Bund den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende, so auch dem Kreis Coesfeld, jährlich ein an der Zahl der zu betreuenden erwerbsfähigen Bezieher von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende orientiertes Eingliederungsbudget zur Verfügung.
Mit Erlass vom Oktober 2011 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Eckdaten der Eingliederungsmittel-Verordnung 2012 bekanntgegeben.
Hiernach wird der Kreis Coesfeld für die berufliche Eingliederung der SGB II - Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld im Jahr 2012 nur noch 4.132.820,00 € erhalten.
Hiervon entfallen
· auf das klassische Eingliederungsbudget: 3.529.470,00 €
· auf das Sonderprogramm § 16e SGB II „Job-Perspektive“: 378.350,00 €
· auf das Sonderprogramm 50plus „Beschäftigungspakt für Ältere“: 200.000,00 €
·
und auf Erstattungen aus den Vorjahren: 25.000,00 €
Summe Eingliederungsmittel in 2012: 4.132.820,00 €
Von dieser Summe ist jedoch noch ein Betrag in Höhe von 400.000 € zur Verstärkung des Verwaltungsbudgets in Abzug zu bringen. Diese Umschichtung ist erforderlich, um die neuen Betreuungsschlüssel zur Umsetzung des SGB II in den kreisangehörigen Städten und Gemeinden für die Bereiche Fallmanagement und Leistungssachbearbeitung auch in 2012 ganzjährig zu gewährleisten.
Insgesamt stehen in 2012 somit für die berufliche Eingliederung tatsächliche Mittel in Höhe von 3.732.820,00 € zur Verfügung. Dieses sind ca. 1,0 Mio. € oder 22 % weniger als im Vorjahr.
Dieser deutliche Rückgang der Mittel zur beruflichen Eingliederung der SGB II - Leistungsberechtigten aus dem Kreis Coesfeld erfordert eine entsprechende Reduzierung der Ausgaben in den einzelnen Teilbudgets.
Zudem ist bei der Bildung der Teilbudgets darauf zu achten, dass die mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAIS) vereinbarten Ziele erreicht werden.
Im Rahmen dieser Zielvereinbarung wurden u.a. folgende Ziele zwischen dem Kreis Coesfeld und dem MAIS vereinbart:
1.
Verringerung
der Hilfebedürftigkeit
Die Erreichung dieses Ziels wird durch ein Monitoring beobachtet.
2. Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit
Das Ziel ist
im Jahr 2012 erreicht, wenn sich die Integrationsquote des Jobcenters des Kreises Coesfeld im
Durchschnitt um insgesamt 4,4 % im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
3. Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug
Das Ziel ist im Jahr 2012 erreicht, wenn der durchschnittliche Bestand an Langzeitleistungsbeziehern des Jobcenters des Kreises Coesfeld gegenüber dem Vorjahr um insgesamt 2,0 % sinkt.
Zusätzlich wurden folgende lokalspezifischen Schwerpunkte zwischen dem Kreis Coesfeld und dem MAIS vereinbart:
a)
Verbesserung der Integration von Jugendlichen in
den Arbeitsmarkt (Aus- und Fortbildung)
b)
Erhöhung der Frauenerwerbsquote
c)
Analyse großer Bedarfsgemeinschaften
d)
Entwicklung öffentlich geförderter Beschäftigung
e)
Erhöhung der Integrationsquote von Migrantinnen und
Migranten
II. Lösung
Der für 2012 vorgesehene Einsatz der SGB II - Eingliederungsmittel sowie die Aufteilung auf Teilbudgets ist der beigefügten Übersicht (Anlage 1 / Stand: 23.01.2012) zu entnehmen.
Zur besseren Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr sind in der beigefügten Übersicht neben der nachrichtlichen Ausweisung der Hochrechnung 2011 die Planwerte 2012 sowie die bereits gebundenen Mittel für die jeweiligen Teilbudgets und Kostenstellen ausgewiesen.
Wie dort ersichtlich, sind durch im Vorjahr bzw. laufenden Jahr bewilligte Maßnahmen und Förderangebote bereits Eingliederungsmittel in Höhe von ca. 2,0 Mio. € (ca. 53 %) gebunden worden und stehen somit für neue Angebote nicht zur Verfügung.
Hinweise zu den Teilbudgets:
1.) Eingliederungsleistungen
aus dem Vermittlungsbudget
Um im Zuge der anziehenden Wirtschaft die Vermittlungsaktivitäten nicht einzuschränken, wurden in diesem Teilbudget nur geringfügige Budgetverschiebungen in den Bereichen Darlehen zur Erhöhung der Mobilität, Kinderbetreuung und Arbeitsmittel vorgenommen. Die anderen Kostenstellen sowie die Gesamthöhe des Teilbudgets bleiben mit 225.000,00 € gegenüber dem Vorjahr unverändert.
2.) Maßnahmen
zur Aktivierung und zur beruflichen Eingliederung
In diesem
finanzstärksten Teilbudget der Gruppen- und Einzelangebote zur Aktivierung und
beruflichen Eingliederung ist mit einer Reduzierung der Eingliederungsmittel von ca. 0,775 Mio. € im Jahr 2012 der stärkste Einschnitt
zu verzeichnen, wobei schon die Ist-Ausgabe in 2011 den Ansatz um ca.
250.000,00 € unterschritt.
Während bei den nunmehr ausschließlich erfolgsabhängigen Vermittlungsmaßnahmen bereits ein Rückgang um 25 % oder 50.000,00 € zu verzeichnen ist, beträgt die Mittelreduzierung bei den Gruppenmaßnahmen zur Feststellung und Aktivierung 42 % oder 650.000,00 €. Die Einsparungen werden hierbei überwiegend durch den Wegfall der sehr personal- und kostenintensiven Beschäftigungsprojekte „Projekt-ARBEIT“ sowie den Einsatz der neuen Aktivierungsgutscheine ab April 2012 erreicht.
Bei den Beschäftigungsangeboten „ProjektARBEIT“ handelte es sich um ein 2009 initiiertes recht niedrigschwelliges Aktivierungs- und Beschäftigungsangebot an zwei Standorten („Beachvolleyballfeld Nottuln-Appelhülsen“; „Rat und Tat Nordkirchen“) mit einem kleinen Teilnehmerfeld und einem hohen Betreuungsschlüssel. Aufgrund der hohen Kosten je Teilnehmerin / Teilnehmer ist eine Fortsetzung dieser nicht schwerpunktmäßig vermittlungsorientierten Angebote derzeit nicht geplant.
Die Aktivierungsgutscheine, ermöglichen auch nicht qualifizierende Angebote zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in einem Gutscheinverfahren umzusetzen. Ein Träger kann hierbei für mehrere Jobcenter entsprechende Angebote vorhalten.
Zusätzlich wird es zu einer Angebotseinschränkung bzw. Angebotsverdichtung oder Standortverdichtung bei den arbeitsmarktferneren Maßnahmen kommen. In diesem Bereich sollen ferner zusätzliche Finanzmittel durch die Teilnahme an Bundes- und Landesprogrammen, Förderinitiativen des Europäischen Sozialfonds oder weiteren von Dritten geförderten Pilotprojekten eingeworben werden. Ein besonderes Augenmerk liegt hierbei auf den Angeboten für Frauen und Alleinerziehende.
Bei den speziellen Angeboten für die Zielgruppe der unter 25-Jährigen werden aufgrund der lokalspezifischen Vereinbarung mit dem MAIS keine Veränderungen gegenüber dem Vorjahr vorgenommen. Flankiert werden diese U25 - Angebote weiterhin mit Bundes- und Landesprogrammen, so bspw. den Landesprogrammen „Jugend in Arbeit“ und „Werkstattjahr“.
Die
nierigschwelligen Aktivierungsangebote mit verbundener aufsuchender
Sozialarbeit (Maßnahme A-01 / Aktiv in Arbeit)
gemäß der §§ 16 SGB II / 46 SGB III werden 2012 in Abstimmung mit den
beauftragten Maßnahmeträgern nicht fortgeführt, da die dort vorgesehene
Aktivierung sehr arbeitsmarktferner Zielgruppen nicht im gewünschten Maße
umgesetzt werden konnte.
Für das Jahr 2012 wird ein weiterer Rückgang der klassischen Rehabilitationsmaßnahmen (überbetriebliche Ausbildungen / Umschulungen) zu Gunsten betrieblicher Umschulungen und Qualifizierungen im Wege der Förderung der beruflichen Weiterbildung erwartet. Hierdurch kommt es voraussichtlich sowohl zu einem Ausgabenrückgang, als auch zu stärkeren Teilverlagerungen von Ausgaben in das Teilbudget IV - Bildungsgutscheine, so dass hier Einsparungen in Höhe von 40 % eingeplant wurden.
Im Bereich der leistungsorientierten Drittvermittlung ist aufgrund der Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt von einem leichten Rückgang auszugehen, sodass hier eine anteilige Mittelreduzierung um 25.000,00 € oder 8,5 % vorgenommen wurde.
3.) Leistungen
zur beruflichen Eingliederung
Damit auch künftig Integrationschancen für SGB II - Leistungsberechtigte aus dem Kreis Coesfeld verbessert werden können, erfolgt hier nur eine Reduzierung im Bereich der Eingliederungszuschüsse (EGZ) in Höhe von bisher 1,0 Mio. € auf nunmehr ca. 0,77 Mio. €. Hierbei fand Berücksichtigung, dass zum einen ab 2012 die Sonderregelungen für EGZ für unter 25-Jährige wegfallen und ferner unter bestimmten Gesichtspunkten EGZ für Personen über 50 Jahren, die im Zuge der Perspektive 50 plus betreut werden, über diese Sonderbudget abgerechnet werden können.
Beim Einstiegsgeld erfolgt eine Anpassung an die Ausgabenentwicklung in 2011. Bei den weiteren Teilbereichen Förderung der Selbständigkeit, Einstiegsqualifizierung / Jugend in Arbeit und den Plus-Jobs sind keine Budgetänderungen vorgesehen.
4.) Bildungsgutscheine
Aufgrund der weiterhin bestehenden Nachfrage nach qualifizierten Arbeitskräften ist auch in 2012 mit einem Qualifizierungsbedarf bei den SGB II - Leistungsberechtigten (inkl. Rehabilitation) zu rechnen. Da dieser Bereich im direkten Zusammenhang mit einer anschließenden Arbeitsaufnahme steht, ist hier keine Budgetreduzierung vorgesehen.
5.) JobPerspektive § 16e SGB II
Das Jobcenter fördert derzeit 23 Fälle nach § 16e SGB II im Rahmen einer unbefristeten Dauerförderung. Hierfür werden in 2012 Ausgaben in Höhe von 340.000,00 € erwartet.
6.) Perspektive
50plus
Der Kreis Coesfeld ist zum 01.01.2010 dem Kompetenznetzwerk 50plus des Hochsauerlandkreises zur Umsetzung des Bundesprogramms „Perspektive 50plus“ beigetreten und führt mit den Partnern Hochsauerlandkreis und Nordfriesland das Sonderprogramm auch in der dritten Förderphase bis 2015 gemeinsam weiter.
Zur Umsetzung dieses Sonderprogramms erhält der Kreis Coesfeld spezielle Bundesmittel in Höhe von aktuell 200.000,00 €, die für diesen Bereich zweckgebunden sind. Aus dem zweckgebundenen Sonderbudget werden neben den Coachinggebühren auch Vermittlungsprämien sowie Eingliederungszuschüsse abgegolten, die durch Aktivitäten im Zuge der Perspektive 50plus angefallen sind. Dieses führt zu einer entsprechenden Entlastung des klassischen Eingliederungsbudgets.
7.) Freie
Förderung
Der Kreis Coesfeld hat die Möglichkeit, unter Beachtung der Bestimmungen des § 16f SGB II sowie der übrigen Regelungen des SGB II und SGB III, insbesondere des Aufstockungs- und Umgehungsverbotes, alternative Angebote und Projekte zur Arbeitsmarktaktivierung und -integration zu fördern.
Unter Berücksichtigung der Ausgabenentwicklung in 2011 wurde hier gegenüber dem Ansatz 2011 eine entsprechende Budgetanpassung vorgenommen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Die Ausführung der o. a. Maßnahmen erfolgt ausschließlich aus hierfür zur Verfügung gestellten Mitteln des Bundes.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Entscheidung ist der Kreistag zuständig (§ 26 Abs. 1 KrO).