Betreff
Förderung von Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt
Vorlage
SV-8-0677
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345 Stunden, Zartbitter Münster mit 529 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

 

Am 6.02.2012 hat die Verwaltung dem Jugendhilfeausschuss über die Annahme und Akzeptanz der Beratungsangebote der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und Zartbitter Münster e.V. berichtet (Vorlage 08/613 aus 2012 „Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt“).

 

Die Angebotsentwicklung in Zusammenarbeit mit den Vereinen „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter Münster e.V.“ erfolgte mit dem Ziel, ein ortsnah erreichbares und fachlich qualifiziertes Angebot vorzuhalten. Dieses Ziel wird aus Sicht der Verwaltung erreicht. Die Beratungsstellen bestätigen diese Annahme.

 

Die Laufzeiten der Verträge mit den Vereinen enden am 14.07.2012. Über die Fortführung der Angebote ist neu zu beraten und zu entscheiden.

 

Mit Schreiben vom 24.04.2012 appeliert der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld an Politik und Verwaltung, finanzielle Mittel bereitzustellen und die Verträge über den 15.07.2012 hinaus zu verlängern (Anlage 1).

 

II.  Lösung

 

Die hohe Akzeptanz und Inanspruchnahme der Beratungsleistungen bei sexualiiserter Gewalt für Mädchen und Jungen im Alter von 14 bis 18 Jahren begründen aus Sicht der Verwaltung eine Fortführung der Angebote. Es handelt sich um eine Pflichleistung des Jugendamtes nach § 8 Absatz 3 SGB VIII (Rechtsanspruch Kinder und Jugendlicher auf Beratung aufgrund einer Not- und Konfliktlage). Die Beratungsangebote sind Bestandteil der örtlichen Hilfestrukturen, die Zusammenarbeit mit den Jugendämtern ist gut ausgeprägt.

 

Aufgrund der anhaltend hohen Inanspruchnahme überschreitet der Verein „Zartbitter Münster e.V.“ das vereinbarte Stundenkontingent deutlich. Während der Verein „frauen e.V. Coesfeld“ mit 122,5 Std. das für ein Jahr vereinbarte Stundenkontingent von 250 Stunden voraussichtlich erreicht, überschreitet der Verein Zartbitter Münster e.V. mit 624 Stunden das vereinbarte Kontingent von 410 Stunden voraussichtlich deutlich. Hochgerechnet auf die Laufzeit von einem Jahr wird der Stundenaufwand bei rd. 874 Stunden liegen (2,4 Stunden/Tag).

 

Nach gemeinsamer Erörterung der Städte Coesfeld und Dülmen und des Kreises Coesfeld vom 3.05.2012 wurde als gemeinsame Lösung die Beteiligung aller drei öffentlichen Jugendhilfeträger an den Beratungsangeboten der Vereine erörtert. Ziel soll es sein, ein kreisweit einheitliches Angebot zur Verfügung zu stellen. Die Städte Coesfeld und Dülmen hatten sich bislang an der Finanzierung des Vereins „frauen e.V. Coesfeld“ nicht beteiligt.

 

Zukünftig besteht ein kreisweit einheitliches Angebot. Die Beratungsleistungen von „Zartbitter Münster e.V.“ und von „frauen e.V. Coesfeld“ werden von allen Städten und Gemeinden im Kreis Coesfeld in Anspruch genommen.

 

Die Beratungsleistungen sollen in Relation der bisherigen Verteilung der Inanspruchnahme auf die Vereine neu aufgeteilt werden. Bei 874 Stunden insgesamt entfallen zukünftig auf den Verein „frauen e.V. Coesfeld“ 345 Stunden (40 Prozent) und auf den Verein „Zartbitter Münster e.V.“ 529 Stunden (60 Prozent). Die Finanzierung erfolgt nach den bislang vereinbarten Stundensätzen. Darüber hinausgehende Beratungsleistungen werden nicht finanziert (Deckelung). Prozessbegleitungen können nach Zustimmung der Jugendämter aus den Stundenkontingenten finanziert werden.

 

Beim Kreis verbleiben 636 zu finanzierende Beratungsstunden. Davon entfallen auf den Verein „Zartbitter Münster e.V.“ 386 Stunden zu einem Entgelt von 34,45 Euro (13.298 Euro) und für den Verein „frauen e.V. Coesfeld“ 250 Stunden zu einem Entgelt von 25,20 Euro (6.300 Euro). Bislang waren 23.347 Euro Aufwendungen kalkuliert, durch die Mitfinanzierung der Städte Dülmen und Coesfeld und die Deckelung der Stundenkontingente sinken die Aufwendungen.

 

Nach Besprechung der Jugenddezernenten der Städte Coefeld und Dülmen sowie des Kreises Coesfeld mit dem Verein Zartbitter Münster e.V. vom 29.05.2012 und nach Rücksprache mit dem Verein „frauen e.V. Coesfeld“ besteht Einigkeit über die Finanzierungsmodalitäten.

 

Ferner Einigkeit erzielt wurde darüber, dass die Teilnahme an den Sitzungen des Runden Tisches zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld für den Verein Zartbitter Münster e.V. der notwendigen Vernetzung der Angebote im Kreis dient und aus dem vereinbarten Stundenkontingent mit bis zu 50 Stunden im Jahr geleistet werden kann.

 

Der Verein „frauen e.V. Coesfeld“ wird für die Leistungen der Vernetzung aus Zuwendungen des Landes „Förderung von Frauenberatungsstellen“ finanziert.

 

III. Alternativen

 

Mit Schreiben vom 24.02.2012 regt der Runde Tisch zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Kinder im Kreis Coesfeld an, das Angebot für Kinder unter 14 Jahren zu erweitern und für Erwachsene über 18 Jahren zu öffnen.

 

Für Kinder unter 14 Jahren nehmen die Jugendämter die Beratungsleistungen der Kinderschutzambulanz des DRK Kreisverband Münster (KSA) in Anspruch. Sexualisierte Gewalt gegenüber Kindern ist jugendhilferechtlich immer eine Gefährdung des Kindeswohls, die unmittelbar abzuwenden ist. Die Zusammenarbeit mit der KSA hat sich seit Jahren bewährt. Die vom Runden Tisch bemängelten Wartezeiten bei der KSA gibt es in der Zusammenarbeit bei Gefährdungslagen nicht. Die Fachkräfte der KSA stehen dann unmittelbar und zeitnah zur Verfügung.

 

Frauen über 18 Jahren berät im Kreis Coesfeld der Verein „frauen e.V. Coesfeld“, der vom Land NRW als anerkannte Frauenberatungsstelle und aus Mitteln des Gewaltschutzgesetzes für diesen Beratungszweck gefördert wird. Männer über 18 Jahren steht der Sozialpsychiatrische Dienst des Kreises Coesfeld für Beratungen zur Verfügung.

 

Alternativen zur dargelegten Lösung zur Fortführung des Beratungsangebotes ergeben sich Sicht der Verwaltung nicht.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Für Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt sind rd. 19.600 Euro im Jahr zu finanzieren. Haushaltsmittel zur Finanzierung des Angebotes stehen bei der Produktgruppe 51.01 „Abwendung Kindeswohlgefährdung“ zur Verfügung.

 

V.  Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Kreistag