Betreff
Förderung von Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt
Vorlage
SV-8-0677/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

  1. Die Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt der Vereine „frauen e.V. Coesfeld“ und „Zartbitter e.V. Münster“ für Jungen und Mädchen im Alter von 14 bis 18 Jahren werden im Umfang der zu vereinbarenden Stundenkontingente (frauen e.V. Coesfeld mit 345  Stunden, Zartbitter Münster mit 479 Stunden) nach zunehmender Inanspruchnahme und Akzeptanz im Kreis fortgeführt. Darüber hinausgehende Leistungen werden nicht finanziert (Deckelung).
  2. Die Verwaltung wird beauftragt, durch öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit den Vereinen das Beratungsangebot vom 15.07.2012 bis zum 31.12.2013 abzusichern. Rechtzeitig vor Ablauf des Vereinbarungszeitraums ist dem Kreistag ein Bericht zur Inanspruchnahme und Akzeptanz des Angebotes und zur Notwendigkeit der Fortführung vorzulegen.
  3. Soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sind, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, wird der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall ist die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.

 

 

 

 

 

Begründung:

 

I.      – V.

 

In der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 13.06.2012 wurde die Sitzungsvorlage SV-8-0677 ausführlich diskutiert. Einer der Hauptdiskussionspunkte dabei war, dass der Träger „Zartbitter e.V. Münster“ als einer der beiden Anbieter von Beratungsleistungen bei sexualisierter Gewalt im Kreis Coesfeld nicht über einen Beratungsstandort innerhalb des Kreises Coesfeld verfügt, so dass Beratungsbedürftige nach Münster fahren müssen, um Beratungsleistungen dieses Trägers in Anspruch zu nehmen.

 

Im Rahmen der Evaluierung der bisherigen Beratungen sollen die Klienten auch dazu befragt werden, ob sie es als Belastung wahrgenommen haben, dass die Beratungen in Münster und nicht an einem Standort innerhalb des Kreises Coesfeld stattgefunden haben, so dass sie gezwungen waren, nach Münster zu fahren. Die Ergebnisse dieser Evaluierung sollen gegen Ende 2012 vorliegen.

 

Die Frage, ob trotzdem eine Vertragsverlängerung bis Ende 2013 beschlossen werden soll und erst danach auf das Ergebnis der Evaluierung reagiert werden kann, wurde kontrovers diskutiert.

 

Der s.B. Neumann schlug daraufhin vor, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um einen dritten Punkt zu ergänzen. Soweit aus der Vorlage der Berichterstattungen des Vereins „Zartbitter e.V. Münster“ objektive Daten ersichtlich sein sollten, dass eine Vor-Ort-Beratung erforderlich ist, solle der Kreistag erneut beraten und beschließen. In diesem Fall solle die Verwaltung des Jugendamtes aufgefordert sein, mit dem Träger „Zartbitter e.V. Münster“ unverzüglich in Gespräche zu einer Erweiterung des Angebotes einzutreten, die Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Vor-Ort-Beratung zu prüfen und zur Entscheidung zu bringen.

 

Diesem Beschlussvorschlag hat sich der Ausschuss mehrheitlich angeschlossen.