Beschlussvorschlag: ohne
Der Bericht der Verwaltung über den aktuellen Stand der Umsetzung des Kreistagsbeschlusses vom 02.03.2011 wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. Problem
Die
Bischöfliche Stiftung Haus Hall Gescher plant bekanntlich, für das grundlegend
sanierungsbedürftige Schulgebäude ihrer Förderschule mit dem Schwerpunkt Geistige
Entwicklung einen Ersatzbau zu errichten. Die Angelegenheit wurde bereits im
Ausschuss für Schule, Kultur und Sport am 15.02.2011, im Kreisausschuss am
23.02.2011 sowie im Kreistag am 02.03.2011 beraten. Hinsichtlich der näheren Hintergründe
darf ich auf die seinerzeitige Sitzungsvorlage Nr. SV-8-0339 verweisen. Der
Kreis Coesfeld beteiligt sich gemäß der einstimmigen Beschlussfassung des
Kreistags vom 02.03.2011 anteilig an der Abdeckung der Kapitaldienste für den
Schulneubau. Der Kreistag hat den Landrat beauftragt, mit der Bischöflichen
Stiftung Haus Hall einen Vertrag über die Kostenbeteiligung des Kreises
Coesfeld zu schließen. Die in der Sitzungsvorlage angenommenen Grundlagen zum
Finanzierungskonzept konnten in der Zwischenzeit weiter geklärt werden.
Mit
Bescheid vom 02.11.2011 hat die Bezirksregierung Münster die Richtsatzkosten
auf 7.633.000 Euro festgesetzt (vorher: 6.716.000 Euro). Damit erhöht sich auch
der Betrag, für den das Land im Rahmen der Ersatzschulfinanzierung für die
Dauer von zehn Jahren die Darlehenszinsen berücksichtigt, von 3.358.000 Euro
auf 3.816.500 Euro (50 % der Richtsatzkosten).
Konkret
tragen die Kreise Borken und Coesfeld und der LWL den Kapitaldienst (Zins- und
Tilgungsleistungen) für ein Darlehensvolumen in Höhe von 8.100.000 Euro. Die
Verteilung erfolgt nach Schüleranteilen. Für die anteilige Darlehenshöhe von
3.816.500 Euro (Darlehen A) übernimmt das Land NRW die Zinsbelastungen über
einen Zeitraum von 10 Jahren zu 98%. Diese Finanzierungsbeteiligung wird
zugunsten der Kreise und des LWL eingerechnet. Ein Bewilligungsbescheid der Bezirksregierung
Münster liegt der Bischöflichen Stiftung Haus Hall bereits vor. Der
Kreistagsbeschluss sah des Weiteren vor, die erforderlichen Finanzmittel
bereits ab dem Haushaltsjahr 2012 und in den folgenden Haushaltsjahren zur
Verfügung zu stellen. Aufgrund von Verzögerungen in der Bauplanungsphase wurde
ein Beginn der baulichen Maßnahmen jedoch ins zweite Halbjahr 2012 verschoben.
Es wird mit einer Bauzeit von 18 bis 20 Monaten gerechnet, so dass mit einer
Inbetriebnahme der Gebäude ungefähr Mitte 2014 zu rechnen ist.
Die
Einzelheiten der Finanzierung wurden in den letzten Wochen zwischen der
Bischöflichen Stiftung Haus Hall, den Kreisen Borken und Coesfeld sowie der
Bezirksregierung Münster weitgehend abgestimmt. Der aktuelle Stand und die
Modifikationen gegenüber der seinerzeitigen Sachdarstellung stellen sich
nunmehr wie folgt dar:
Die
Bischöfliche Stiftung Haus Hall tritt gegenüber dem Kreditinstitut als Darlehensnehmer
auf. Um die derzeit günstige Zinssituation nutzen zu können, hat in den
vergangenen Wochen die Bischöfliche Stiftung Haus Hall Finanzierungsangebote
von drei Kreditinstituten - Sparkasse Westmünsterland, Darlehenskasse Münster
eG sowie Bank für Sozialwirtschaft - eingeholt. Wesentliche Eckpunkte der
Finanzierungsanfragen wurden im Vorfeld mit den Kreisen Borken und Coesfeld abgestimmt.
Hierbei haben die beiden Kreise besonderes Augenmerk auf ein möglichst geringes
Zinsrisiko durch eine langfristige Zinsbindung bei zwanzigjähriger Laufzeit
gelegt.
Nach
Prüfung der eingereichten Finanzierungsangebote beabsichtigt die Bischöfliche
Stiftung Haus Hall, kurzfristig ein Finanzierungsangebot über 8,1 Mio. EUR der
Sparkasse Westmünsterland anzunehmen. Das durch die Sparkasse Westmünsterland
unterbreitete Angebot bietet zum einen ein Darlehen von 3.816.500 Euro (Darlehen
A) mit einem Zinssatz von z.Z. 2,972% p.a. und zum anderen ein Darlehen von
4.283.500 Euro (Darlehen B) mit einem Zinssatz von z.Z. 2,429% p.a. bei
zwanzigjähriger fester Zinsbindung an. Der hierdurch eröffneten Minimierung
marktlicher Zinsrisiken für die gesamte Laufzeit kommt aufgrund der gegenwärtig
unabsehbaren mittel- und langfristigen Entwicklung an den Finanzmärkten besondere
Bedeutung zu. Dies schafft weitreichende haushaltsbezogene Planungssicherheit
für die Kreise Borken und Coesfeld, da die jährlichen Schuldendienste bereits
zum heutigen Zeitpunkt weitgehend fixiert werden. In Anbetracht des hohen
Finanzierungsvolumens ist die Zinssicherheit von zentraler Relevanz.
Demgegenüber bieten die anderen Kreditinstitute keine günstigeren
Zinskonditionen und insbesondere keine derart lange Zinsbindung.
Die
Finanzierung soll wegen der günstigen Zinssituation bereits zum 01.01.2013 mit
einer Laufzeit von 20 Jahren beginnen. Das Land NRW wird für das Darlehen A die
Zinszahlungen für die ersten zehn Jahre zu 98% übernehmen. Da die Finanzierung
bereits vor Abschluss der Baumaßnahmen beginnt, wird die Bischöfliche Stiftung
Haus Hall für das Darlehen B in den ersten beiden Jahren der Laufzeit bis zur
endgültigen Bauabnahme die Zinsleistungen übernehmen. Somit werden die Kreise
Borken und Coesfeld ab dem Haushaltsjahr 2013 die Tilgungsleistungen erbringen,
aber erst ab dem dritten Laufzeitjahr die Zinszahlungen für Darlehen B und ab
dem elften Laufzeitjahr die Zinszahlungen für Darlehen A tragen. In den Jahren
2013 und 2014 ergeben sich durch die Zinsübernahme durch die Bischöfliche
Stiftung Haus Hall voraussichtlich Aufwendungen über jährlich rund 130.000
Euro. Die Belastungen in späteren Jahren ist der beigefügten Aufstellung zu
entnehmen, die unter Zugrundelegung der aktuellen Situation hinsichtlich der
Schülerzahlen vorläufig berechnet wurde. Die endgültigen jährlichen Belastungen
sind abhängig von der Entwicklung der Schülerzahlen in den zukünftigen Jahren.
Insgesamt
wird das vorliegende Finanzierungsmodell aus Sicht der Kreise Borken und
Coesfeld als außerordentlich vorteilhaft bewertet. Gegenüber der ursprünglichen
Sachdarstellung zur Sitzung des Kreistags am 02.03.2011 können deutlich
verbesserte Finanzierungskonditionen - seinerzeit war noch ein Zinssatz von 4 %
p.a. bei einer Laufzeit von rd. 34 Jahren kalkuliert worden - bei
größtmöglicher Zinssicherheit realisiert werden. Der auf den Kreis Coesfeld
entfallende Anteil der Gesamtaufwendungen für die Schuldendienstleistungen
verringert sich hierdurch von bisher rd. 5,1 Mio. € auf rd. 3,5 Mio. €.
In
Modifikation zu der Darstellung in der Sitzungsvorlage SV-8-0339 würde der
Kreis Coesfeld nicht nach Inbetriebnahme der Neubauten, sondern bereits im Bauverlauf
– konkret ab dem 01.01.2013 – in die Übernahme von Tilgungsleistungen
einsteigen. Ein späterer Einstieg in die Zins- und Tilgungsleistung erst ab
voraussichtlicher Inbetriebnahme Mitte 2014 würde zu erheblichen
Mehraufwendungen für die beiden Kreise führen, da der spätere Zins- und
Tilgungsbeginn mit verschlechterten Finanzierungskonditionen einhergehen würde.
Für die Haushaltsjahre ab 2013 werden entsprechende Finanzmittel für die dann
anlaufenden Kapitaldienste eingeplant.
Der
Abschluss eines gemeinsamen Vertrages zwischen den Kreisen Borken, Coesfeld und
der Stiftung Haus Hall Gescher ist für die nächsten Wochen vorgesehen.