Betreff
Benennung von Vertreterinnen und Vertretern des Kreistages für den Örtlichen Beirat - SGB II
Vorlage
SV-9-0035
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Als Mitglieder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages für den Örtlichen Beirat – SGB II werden folgende Personen für die im Kreistag vertretenen Fraktionen benannt: 

 

Fraktion                                  Mitglied                                  Vertreterin / Vertreter

CDU                                        ______________                    __________________

SPD                                        ______________                    __________________

FDP                                        ______________                    __________________

Bündnis 90 / Die Grünen        ______________                    __________________

UWG                                       ______________                    __________________

Familie / Die Linke                  ______________                    __________________

 

 

                                                           

 

Begründung:

 

I.   Problem / II. Lösung

 

Gemäß § 18d SGB II ist der zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verpflichtet, einen Örtlichen Beirat – SGB II einzurichten. Seine Aufgabe ist die Beratung des Grundsicherungsträgers bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Örtliche Beirat – SGB II wird vom Landrat des Kreises Coesfeld geleitet. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter.

 

Im Örtlichen Beirat – SGB II sind aktuell folgende arbeitsmarktpolitische  Akteure vertreten:

 

·                     Kreistag

o        je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen

 

·                     Kreisverwaltung

o        Landrat

o        Fachbereichsleiter II

o        Abteilungsleiter 50 – Soziales und Jobcenter

o        Gleichstellungsbeauftragte

 

·                     Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden

o        vier Vertreterinnen bzw. Vertreter

 

·                     Verbände / Interessenvertretungen

    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Handwerkskammer
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gewerkschaften
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kreisarbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Regionalagentur Münsterland
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Agentur für Arbeit
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wirtschaftsförderung – wfc
    • jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Regionalen Bildungsnetzwerkes

 

Im Zuge der Kommunalwahl 2014 ergibt sich das Erfordernis, die Vertretung des Kreistags im Örtlichen Beirat – SGB II neu zu vergeben.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Fahrtkosten und Sitzungsgelder erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen analog des § 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO).

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Der Kreistag hat mit Beschluss vom 15.12.2004 bzw. 02.03.2011 die Einrichtung und Besetzung des Örtlichen Beirates – SGB II (alt: Arbeitsmarktkonferenz) festgelegt. Ihm obliegt daher die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der im Kreistag vertretenden Fraktionen.