Beschlussvorschlag:
Als Mitglieder bzw. deren Vertreterinnen und Vertreter des Kreistages für den Örtlichen Beirat – SGB II werden folgende Personen für die im Kreistag vertretenen Fraktionen benannt:
Fraktion
Mitglied Vertreterin /
Vertreter
CDU Ktabg.
Anna Maria Willms Ktabg. Wilhelm
Wessels
SPD Ktabg. Margarete Schäpers Ktabg. Thomas Bockemühl
FDP Ktabg. Enrico Zanirato Frau Sabine Schäfer
Bündnis 90 / Die Grünen Ktabg. Mareike Raack Ktabg. Maike Hofacker
UWG Frau Brigitte Kleinschmidt Herr Michael Neumann
Familie / Die Linke Ktabg. Hubert Töllers Ktabg. Sonja Crämer - Gembalczyk
Begründung:
I. Problem / II. Lösung
Gemäß § 18d SGB II ist der zugelassene kommunale Träger der Grundsicherung für Arbeitsuchende verpflichtet, einen Örtlichen Beirat – SGB II einzurichten. Seine Aufgabe ist die Beratung des Grundsicherungsträgers bei der Auswahl und Gestaltung der Eingliederungsinstrumente und -maßnahmen. Der Örtliche Beirat – SGB II wird vom Landrat des Kreises Coesfeld geleitet. Die Geschäftsführung erfolgt durch die Abteilung 50 – Soziales und Jobcenter.
Im Örtlichen Beirat – SGB II sind aktuell folgende arbeitsmarktpolitische Akteure vertreten:
· Kreistag
o je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der im Kreistag vertretenen Fraktionen
· Kreisverwaltung
o Landrat
o Fachbereichsleiter II
o Abteilungsleiter 50 – Soziales und Jobcenter
o Gleichstellungsbeauftragte
· Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden
o vier Vertreterinnen bzw. Vertreter
· Verbände / Interessenvertretungen
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wohlfahrtsverbände
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Handwerkskammer
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Industrie- und Handelskammer
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Gewerkschaften
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Kreisarbeitsgemeinschaft und Interessenvertretung Coesfeld der Selbsthilfe von Menschen mit Behinderungen, chronischen Erkrankungen und ihrer Angehörigen (KICS)
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Regionalagentur Münsterland
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Agentur für Arbeit
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der Wirtschaftsförderung – wfc
- jeweils eine Vertreterin bzw. ein Vertreter des Regionalen Bildungsnetzwerkes
Im Zuge der Kommunalwahl 2014 ergibt sich das Erfordernis, die Vertretung des Kreistags im Örtlichen Beirat – SGB II neu zu vergeben.
In der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit am 04.09.2014 wurden von den Fraktionen folgende Mitglieder und deren Vertreter/innen für den Örtlichen Beirat – SGB II benannt:
Fraktion
Mitglied Vertreterin /
Vertreter
CDU Ktabg. Anna Maria Willms Ktabg. Wilhelm Wessels
SPD Ktabg. Margarete Schäpers Ktabg. Thomas Bockemühl
FDP Ktabg. Enrico Zanirato Frau Sabine Schäfer
Bündnis 90 / Die Grünen Ktabg. Mareike Raack Ktabg. Maike Hofacker
UWG Frau Brigitte Kleinschmidt Herr Michael Neumann
Familie / Die Linke Ktabg. Hubert Töllers Ktabg. Sonja Crämer - Gembalczyk
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Fahrtkosten und Sitzungsgelder erhalten die Vertreterinnen und Vertreter der Kreistagsfraktionen analog des § 1 der Verordnung über die Entschädigung der Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse (Entschädigungsverordnung - EntschVO).
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Der Kreistag hat mit Beschluss vom 15.12.2004 bzw. 02.03.2011 die Einrichtung und Besetzung des Örtlichen Beirates – SGB II (alt: Arbeitsmarktkonferenz) festgelegt. Ihm obliegt daher die Benennung der Vertreterinnen und Vertreter der im Kreistag vertretenden Fraktionen.