Betreff
Ausweisung von Konzentrationszonen für die Windenergie im Rahmen der 74. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Ascheberg
Vorlage
SV-9-0535
Aktenzeichen
70.2
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Vorbehaltlich der abschließenden Klärung artenschutzrechtlicher Fragestellungen wird der durch die Gemeinde Ascheberg beabsichtigten Ausweisung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie zugestimmt.

 

Begründung:

 

Die Gemeinde Ascheberg plant mit der 74. Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung von vier Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet.

 

Der Teilbereich 1 Holthoff liegt im zukünftigen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplans Davensberg-Senden und dort im geplanten Landschaftsschutzgebiet Osterbauerschaft, für das ein allgemeines Bauverbot vorgesehen ist.

 

Die übrigen drei Teilbereiche (2 südöstlich Ascheberg, 3 Forsthövel, 4 Nordick) liegen innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern in verschiedenen Landschaftsschutzgebieten (TB 2: LSG Vorderste Holt und LSG Dorfbach, TB 3: LSG Vorderste Holt, LSG Forsthövel und LSG Haus Ittlingen, TB 4: LSG Hardenberg und LSG Haus Ittlingen). Alle Schutzgebiete weisen allgemeine Bauverbote aus, die durch die kommunale Bauleitplanung überwunden werden können, soweit die untere Landschaftsbehörde im Verfahren nicht widerspricht.

 

Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt, den Ausweisungen zuzustimmen, sofern keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände ausgelöst werden. Die Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde im Beteiligungsverfahren zu den vier Teilbereichen ist in der Anlage beigefügt.

 

Anlagen:

 

1. Schreiben der Gemeinde Ascheberg vom 12.05.2016 mit Anlage

2. Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vom 17.03.2016