Beschlussvorschlag:
Vorbehaltlich der abschließenden Klärung
artenschutzrechtlicher Fragestellungen wird der durch die Gemeinde Ascheberg
beabsichtigten Ausweisung von Konzentrationszonen zur Nutzung der Windenergie zugestimmt.
Begründung:
Die Gemeinde Ascheberg plant mit der 74.
Änderung des Flächennutzungsplans die Ausweisung von vier Konzentrationszonen zur
Nutzung der Windenergie im Gemeindegebiet.
Der Teilbereich 1 Holthoff liegt im
zukünftigen Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Landschaftsplans
Davensberg-Senden und dort im geplanten Landschaftsschutzgebiet Osterbauerschaft,
für das ein allgemeines Bauverbot vorgesehen ist.
Die übrigen drei Teilbereiche (2 südöstlich
Ascheberg, 3 Forsthövel, 4 Nordick) liegen innerhalb des Geltungsbereichs des rechtskräftigen
Landschaftsplans Nordkirchen-Herbern in verschiedenen Landschaftsschutzgebieten
(TB 2: LSG Vorderste Holt und LSG Dorfbach, TB 3: LSG Vorderste Holt, LSG
Forsthövel und LSG Haus Ittlingen, TB 4: LSG Hardenberg und LSG Haus
Ittlingen). Alle Schutzgebiete weisen allgemeine Bauverbote aus, die durch die
kommunale Bauleitplanung überwunden werden können, soweit die untere Landschaftsbehörde
im Verfahren nicht widerspricht.
Die untere Landschaftsbehörde beabsichtigt,
den Ausweisungen zuzustimmen, sofern keine artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände ausgelöst werden. Die Stellungnahme der unteren
Landschaftsbehörde im Beteiligungsverfahren zu den vier Teilbereichen ist in
der Anlage beigefügt.
Anlagen:
1. Schreiben der Gemeinde Ascheberg vom 12.05.2016 mit Anlage
2. Stellungnahme der unteren Landschaftsbehörde vom 17.03.2016