Betreff
Zuwendungen an die Kreistagsfraktionen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung; hier: Anpassung der Zuwendungsbeträge ab 2017
Vorlage
SV-9-0644
Aktenzeichen
01-10.24.22-02
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.01.2017 wie folgt festgesetzt auf

 

a)    einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 300,00 €  je Kreistagsfraktion

b)    einen monatlichen Betrag in Höhe von 59 € je Kreistagsmitglied.

Begründung:

 

I.   Problem

Der Kreistag des Kreises Coesfeld hatte in seiner Sitzung am 16.12.2009 beschlossen, den Kreistagsfraktionen ab dem 01.01.2010 einen monatlichen Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung

 

a)    einen Grundbetrag in Höhe von 200,00 € je Kreistagsfraktion

b)    einen Betrag in Höhe von 50 € je Kreistagsmitglied

 

zu gewähren.

Eine weitere Anpassung der Beträge um jeweils 10 % erfolgte zum 01.01.2015 auf

 

a)    einen Grundbetrag in Höhe von 220,00 € je Kreistagsfraktion

b)    einen Betrag in Höhe von 55 € je Kreistagsmitglied.

 

 

Die Ehrenamtskommission des NRW-Landtags, tätig von 2013 bis 2015, hat zahlreiche Empfehlungen zur Stärkung des kommunalen Mandats gegeben. Sie forderte u.a. mit Blick auf die zum Teil ungenügende Ausstattung der ehrenamtlichen Leistungsträger gute und angemessene Rahmenbedingungen und die Landesregierung auf, den aus dem Jahr 1989 stammenden Erlassen „Zuwendungen kommunaler Körperschaften an Fraktionen der Vertretung“ neu zu fassen. Die Überarbeitung erfolgte in Zusammenarbeit mit den kommunalpolitischen Vereinigungen und den kommunalen Spitzenverbänden. Veröffentlicht wurde der Erlass im November 2015 mit sofortiger Gültigkeit.

Alle Fraktionen im Land Nordrhein-Westfalen haben einen Anspruch auf eine klar definierte Mindestausstattung. Dazu zählt beispielsweise die entgeltliche Nutzung oder Anmietung von Räumen. Ferner gibt es eine Berechtigung, als Grundausstattung diverse Print- und Online-medien zu abonnieren. Somit können auch die Fraktionsgeschäftsstellen ihre Ausstattung an die moderne Entwicklung anpassen.

 

Der Erlass wurde allen im Kreistag des Kreises Coesfeld vertretenen Fraktionen mit Schreiben vom 14.12.2015 übersandt.

Im Anschluss hieran wurde der Wunsch nach einer höheren finanziellen Grundausstattung an die Verwaltung herangetragen.

 

II.  Lösung

Im Hinblick auf die Haushaltsberatungen zum Haushalt 2017 wurde seitens der Verwaltung eine Anpassung des bisherigen Gesamtbetrages von 51.480 € auf 60.000 € vorsorglich vorgesehen.

Der umseitige Verwaltungsvorschlag berücksichtigt eine höhere Anpassung des Grundbetrages  auf nunmehr 300 € je Monat und Fraktion bei gleichzeitiger mäßiger Anpassung des Betrages je Kreistagsmitglied einer Fraktion  von 55 € auf 59 € je Monat und Mitglied.

 

III. Alternativen

Der Kreistag kann die Zuschussregelung bzgl. der Fraktionszuwendungen unverändert bestehen lassen. Er kann sie aber auch modifizieren oder auch betragsmäßig anpassen.

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die jährlichen Gesamtaufwendungen betrugen bislang 51.480 €. Durch die vorgeschlagene Anpassung würden Mehraufwendungen von exakt 8.352 € entstehen und die Gesamtaufwendung auf 59.832 € steigen. Wie bereits dargestellt, ist ein Gesamtbetrag von 60.000 €  im Entwurf des Haushaltsplans 2017 eingeplant.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 26 Abs. 1 KrO NRW in Verbindung mit § 40 Abs. 3 KrO NRW ist der Kreistag für die Gewährung von Fraktionszuwendungen zuständig. Er entscheidet damit über das „Ob“ und das „Wie“ einer Anpassung.