Betreff
Zuwendungen an die Kreistagsfraktionen zu den Aufwendungen für die Geschäftsführung; hier: Anpassung der Zuwendungsbeträge ab 2017
Vorlage
SV-9-0644/1
Aktenzeichen
01-10.24.22-02
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Kreisausschusses:

 

Die Fraktionszuwendungen als monatlicher Zuschuss zur Deckung der Aufwendungen für die Geschäftsführung werden zum 01.01.2017 festgesetzt auf

 

a)    einen monatlichen Grundbetrag in Höhe von 350,00 €  je Kreistagsfraktion

b)    einen monatlichen Betrag in Höhe von 60,00 € je Kreistagsmitglied.

 

Begründung:

 

I.   Problem

II.  Lösung

III. Alternativen

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Zu I. bis V.

 

Der Kreisausschuss hat in seiner Sitzung am 14.12.2016 beschlossen, dem Kreistag den umseitig wiedergegebenen Beschluss zu empfehlen.

 

In der Beratung wurde die Erwartung bzw. Selbstverpflichtung zum Ausdruck gebracht, dass eine weitere Erhöhung bis zum Ende der Legislaturperiode im Jahre 2020 nicht erfolgen wird.

 

Im Übrigen wird auf die Sitzungsvorlage SV-9-0644 verwiesen.