Betreff
Entwurf Haushalt 2017
Vorlage
SV-9-0694
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2017 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen

 

im  Budget 3

 

Produktgruppen                                                                                                         ab Seite

 

10.01

Organisation und GPO

311

10.03

Zentraler Service

330

10.04

EDV

343

10.05

E-Government, Kommunikation

352

 

 

 

11.01

Personalwirtschaft

360

 

 

 

20.01

Haushalt, Finanzcontrolling

373

20.02

Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

379

20.03

Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

385

20.05

Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

393

 

 

 

 


im Budget 4

 

Produktgruppen                                                                                                          ab Seite

 

00.01

Verwaltungsleitung

469

 

 

 

01.01

Büro des Landrats

481

01.02

Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

486

01.03

Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

494

01.04

Recht

500

01.05

Kommunalaufsicht

504

01.06

Kreistagsbüro

508

 

 

 

02.01

Gleichstellung

523

 

 

 

08.01

Personalrat

530

 

 

 

14.01

Rechnungsprüfung

536

 

 

 

31.01

Zentrale Aufgaben der Polizei

543

 

im Budget 5

 

Produktgruppe                                                                                                            ab Seite

 

21.00

Allgemeine Finanzwirtschaft

552

 

inkl. der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

2.   Die von den Fachausschüssen empfohlenen Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2017) der Zuschussbedarfe aller übrigen im Entwurf des Haushaltes 2017 ausgewiesenen Produktgruppen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Beschlussvorschlag/Empfehlungen an den Kreisausschuss/Kreistag:

 

1.    Die im vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2017 im Budget 05 "Allgemeine Finanzwirtschaft" (Haushaltsplanentwurf ab Seite 550) ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

                                                                                                  

2.   Die im Entwurf vorliegende Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.

 

Anmerkung:

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergebenden Änderungen werden in einer Änderungsliste zusammengestellt und dem Kreisausschuss/Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

Begründung:

I.   Problem

 

Aufgrund des § 53 Abs. 1 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 646), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19.12.2013 (GV. NRW. S. 878), in Verbindung mit den §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25.06.2015 (GV NRW S. 496), ist der Entwurf der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen vom Kreistag in öffentlicher Sitzung zu beraten und zu beschließen. Zugleich sind für die im Rahmen der Ausführung des Haushaltes erforderlichen Regelungen zur Budgetierung entsprechende Beschlüsse zu fassen.

II.  Lösung

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 wurde vom Kämmerer am 27.10.2016 aufgestellt und vom Landrat am gleichen Tag ohne Abweichungen bestätigt. Nach Einbringung in den Kreistag am 02.11.2016 finden die weiteren Beratungen in den Fachausschüssen und im Kreisausschuss in der Zeit vom 24.11.2016 – 14.12.2016 statt. Die Beschlussfassung durch den Kreistag ist für die Sitzung am 21.12.2016 vorgesehen.

 

Der Haushalt 2017 ist auf Produktgruppenebene dargestellt und zu beraten. Für die gebildeten Produktgruppen sind Teilergebnis- und Teilfinanzpläne nach der haushaltsrechtlichen Ordnung im Haushaltsplan ausgewiesen. Die nach den Organisationsstrukturen des Kreises Coesfeld gebildeten Produktbereiche weichen von den haushaltsrechtlich normierten Produktbereichen ab. Gem. § 4 Abs. 2 Satz 2 GemHVO NRW  ist eine Zusammenfassung der Teilergebnis- und Teilfinanzpläne auf NKF-Produktbereichsebene jedoch zwingend vorgeschrieben. Um den gesetzlichen Erfordernissen zu genügen, ist dem Haushaltsplan daher eine Zusammenfassung der Teilergebnisse der Produktgruppen auf NKF-Produktbereichsebene beigefügt (Seiten 564 ff.). Hierbei kann es durchaus vorkommen, dass die Ergebnisse der Produktgruppen eines Produktbereiches (Abteilung) des Kreises Coesfeld in unterschiedliche NKF-Produktbereiche einfließen.

 

1.    Haushalt 2017

Der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ist auf Grund der vom Kreistag in der Sitzung am 02.07.2014 beschlossenen Zuständigkeitsregelungen (SV-9-0013) für die Beratung der in dem Beschlussvorschlag aufgeführten Produktgruppen zuständig.

 

In den folgenden Übersichten sind die im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesenen Jahresergebnisse der Teilergebnispläne dargestellt. Zur näheren Erläuterung wird auf die im Haushaltsplanentwurf 2017 enthaltenen Ausführungen verwiesen.

 


 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 10 - Organisation, GPO, Zentraler Service

 

 

 

 

10.01 Organisation und GPO

Ertrag

36

5.933

5.931

-2

Aufwand

-84.066

-102.466

-101.933

533

Ergebnis

-84.030

-96.533

-96.002

531

10.02 Gebäude

 

(Beratungszuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr)

Ertrag

227.440

139.920

137.187

-2.732

Aufwand

-5.218.366

-2.732.187

-1.974.691

757.497

Ergebnis

-4.990.925

-2.592.268

-1.837.503

754.764

10.03 Zentraler Service

Ertrag

202.923

218.173

242.377

24.203

Aufwand

-1.566.233

-4.178.037

-4.304.884

-126.848

Ergebnis

-1.363.310

-3.959.863

-4.062.508

-102.644

10.04 EDV

Ertrag

116.690

82.645

124.207

41.562

Aufwand

-1.340.505

-1.338.630

-1.419.079

-80.449

Ergebnis

-1.223.814

-1.255.985

-1.294.872

-38.887

10.05 E-Government, Kommunikation

Ertrag

442

5.095

5.065

-29

Aufwand

-247.438

-259.223

-257.569

1.654

Ergebnis

-246.996

-254.128

-252.504

1.624

Summe Produktbereich 10

Ertrag

547.532

451.766

514.768

63.002

Aufwand

-8.456.607

-8.610.543

-8.058.156

552.386

Ergebnis

-7.909.075

-8.158.777

-7.543.389

615.388

 

Produktgruppe 10.01 Organisation und GPO

In dieser Produktgruppe werden die Aufwendungen nachgewiesen, die zur Verbesserung der organisatorischen Abläufe eingesetzt werden. Größere Ansatzabweichungen sind in diesem Bereich für 2017 nicht zu verzeichnen.

 

In den Produktgruppen "10.02 Gebäude" und "10.03 Zentraler Service" wurden in 2016 Umstrukturierungen vorgenommen. Für die Bewirtschaftung der Verwaltungsgebäude Berufskollegs, Förderschulen, Kulturzentren und Rettungswachen wurde das Produkt "10.03.05 Bewirtschaftung" neu eingerichtet. Bis einschl. 2015 werden diese Aufwendungen im Produkt "10.02.01 Gebäudemanagement" nachgewiesen. Daher kommt es ab 2016 zu einer Verlagerung von Aufwendungen von der Produktgruppe 10.02 nach 10.03. Für die Produktgruppe 10.02 liegt die Zuständigkeit der Beratung beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr.

 

Produktgruppe 10.03 Zentraler Service

Der Anstieg des Zuschussbedarfes für 2017 gegenüber dem Vorjahr um rd. 103.000 € auf rd. 4,06 Mio. € resultiert aus einer Vielzahl von Änderungen bei einzelnen Haushaltspositionen. Nennenswerte Ansatzänderungen haben sich bei folgenden Positionen ergeben:

 

a)    Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 24.000 €.

b)    Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen von rd. 41.000 €

c)    Anstieg der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um rd. 60.000 €. Diese Ansatzerhöhung ist auf die Verlagerung von Aufwendungen für die Reinigung der Kulturzentren von der Produktgruppe 41.01 des Budgets 2 zu der Produktgruppe 10.03 zurückzuführen.

 

Produktgruppe 10.04 EDV

In diesem Bereich werden die Erträge und Aufwendungen für die IT-Infrastruktur (Soft- und Hardware, Dienstleistungen Dritter, Netzkosten etc.) nachgewiesen, soweit diese Kosten nicht budgetiert sind. Gegenüber dem Ansatz 2016 ist für 2017 eine leichter Anstieg des Zuschussbedarfes (+ 39.000 €) festzustellen. Diese Verschlechterung ist im Wesentlichen auf folgende Ansatzänderungen für 2017 zurückzuführen:

 

a)    Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen in Höhe von rd. 38.000 €

b)    Anstieg der bilanziellen Abschreibungen um rd. 58.000 €. Diesem Mehrbedarf stehen Mehrerträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von rd. 42.000 € gegenüber.

 

Produktgruppe 10.05 E-Government, Kommunikation

In dieser Produktgruppe werden alle Erträge und Aufwendungen für die Kommunikation dargestellt, soweit sie nicht budgetiert sind. Größere Ansatzveränderungen sind in diesem Bereich für 2017 nicht zu verzeichnen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 11 - Personal

 

 

 

 

11.01 Personalwirtschaft

Ertrag

1.276.590

1.087.789

1.353.917

266.128

Aufwand

-11.281.275

-12.168.782

-12.556.285

-387.503

Ergebnis

-10.004.685

-11.080.993

-11.202.367

-121.374

Summe Produktbereich 11

Ertrag

1.276.590

1.087.789

1.353.917

266.128

Aufwand

-11.281.275

-12.168.782

-12.556.285

-387.503

Ergebnis

-10.004.685

-11.080.993

-11.202.367

-121.374

 

Produktgruppe 11.01 Personalwirtschaft

In dieser Produktgruppe werden die Erträge und Aufwendungen für folgende Zwecke erfasst:

 

a)    Personalaufwand für Stellen(anteile) der Beschäftigten, die für den Aufgabenbereich der Personalbetreuung sowie der Personalentwicklung und –steuerung zuständig sind.

b)    Personalnebenaufwendungen für die Auszubildenden (vor allem Lehrgangsgebühren, Mehrbedarf in 2017 in Höhe von rd. 34.000 € für zusätzliche Ausbildungsplätze).

c)    Zentral veranschlagte Aufwendungen wie Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für die aktiven Beamten, Leistungsentgelte für die Tarifbeschäftigten und für die Beamten, Beihilfen für die aktiven Beamten und für die Versorgungsempfänger und Zahlungen an die Westfälisch-Lippische Versorgungskasse – Versorgungskassenbeiträge.

 

Auszahlung für Investitionen im Produktbereich 11

 

In Höhe des Netto-Betrages von 3.982.981 €, der den Pensionsrückstellungen im Jahr 2017 lt. Berechnung der Kommunalen Versorgungskasse Westfalen-Lippe (kvw) zugeführt werden muss, erfolgt ein Erwerb von Finanzanlagen des Versorgungsfonds der kvw.

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 20 - Finanzen

 

 

 

 

20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Ertrag

6.460

13.119

12.022

-1.098

Aufwand

-330.402

-347.120

-414.502

-67.381

Ergebnis

-323.942

-334.001

-402.480

-68.479

20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung

Ertrag

282

222

227

5

Aufwand

-393.244

-425.831

-431.247

-5.416

Ergebnis

-392.961

-425.608

-431.020

-5.411

20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Ertrag

215.487

115.112

115.120

8

Aufwand

-216.706

-131.810

-137.890

-6.081

Ergebnis

-1.219

-16.698

-22.770

-6.073

20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling (bis 2015) *

Ertrag

18

0

0

0

Aufwand

-29.892

0

0

0

Ergebnis

-29.874

0

0

0

20.05 Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

Ertrag

386.394

395.046

389.046

-6.000

Aufwand

-653.471

-724.361

-781.495

-57.133

Ergebnis

-267.077

-329.316

-392.449

-63.133

Summe Produktbereich 20

Ertrag

608.642

523.500

516.415

-7.085

Aufwand

-1.623.715

-1.629.122

-1.765.134

-136.012

Ergebnis

-1.015.074

-1.105.623

-1.248.719

-143.096

 

*Die Produktgruppe 20.04 Finanzberichte und Finanzcontrolling wurde auf Empfehlung der Arbeitsgruppe „Ziele und Kennzahlen“ bereits im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 aufgelöst. Die Aufgabe wurde der Produktgruppe 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling zugeordnet.

 

Produktgruppe 20.01 Haushalt, Finanzcontrolling

Auf der Aufwandsseite sind für 2017 folgende Mehrbedarfe veranschlagt:

a)    bei den Personalaufwendungen rd. 51.000 € und

b)    bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen rd. 16.000 € für die Inanspruch-nahme eines Steuerberaters.

 

Produktgruppe 20.02 Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung sowie Produktgruppe 20.03 Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung

Größere Ansatzänderungen sind in diesen Produktgruppen in 2017 nicht angefallen. Im Haushaltsjahr 2017 fallen in erster Linie Mehrbedarfe bei den Personalaufwendungen an.

 

Produktgruppe 20.05 Liegenschaftsverwaltung und Zentrale Vergabestelle

In dieser Produktgruppe werden Erträge und Aufwendungen aus den Bereichen "Liegenschaftsverwaltung" (vor allem Vermietung, Verpachtung und Grundstücksabgaben) und "Zentrale Vergabestelle" erfasst. Der Anstieg des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um rd. 63.000 € auf 392.000 € in 2017 ist im Wesentlichen auf steigende Mietaufwendungen für Schulräume (ohne Räume für die Pestalozzischule) in Höhe von rd. 51.000 € zurückzuführen.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 00 - Verwaltungsleitung

 

 

 

 

00.01 Verwaltungsleitung

Ertrag

2.287

178

827

648

Aufwand

-531.198

-564.531

-581.266

-16.735

Ergebnis

-528.911

-564.353

-580.439

-16.087

00.02 Kommunales Integrationszentrum

 

(Beratungszuständigkeit liegt beim Integrationsausschuss)

Ertrag

4.167

170.088

360.105

190.016

Aufwand

 

-217.976

-619.333

-401.357

Ergebnis

4.167

-47.887

-259.228

-211.341

Summe Produktbereich 00

Ertrag

6.454

170.266

360.931

190.665

Aufwand

-531.198

-782.507

-1.200.599

-418.092

Ergebnis

-524.744

-612.240

-839.668

-227.427

 

Produktgruppe 00.01 Verwaltungsleitung

Der Anstieg des Zuschussbedarfes ist im Wesentlichen auf einen Mehrbedarf bei den Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

Produktgruppe 00.02 Kommunales Integrationszentrum

Zum 01.12.2015 wurde beim Kreis Coesfeld ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet (Beschluss Kreistag 23.09.2015 - Sitzungsvorlage SV-9-355/1). Das Kommunale Integrationszentrum ist Teil eines landesweiten und flächendeckenden Netzwerkes für Integration von zugewanderten Menschen in den Kommunen. Die Einrichtung eines Integrationszentrums erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Integration und Teilhabe des Landes NRW. Die Beratung zu dieser Produktgruppe liegt in der Zuständigkeit des Integrationsausschusses.

 

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 01 - Büro des Landrats

 

 

 

 

01.01 Büro des Landrats

Ertrag

124

60

128

68

Aufwand

-121.296

-119.457

-189.718

-70.261

Ergebnis

-121.171

-119.396

-189.590

-70.193

01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Ertrag

88.292

92.540

343.246

250.706

Aufwand

-952.936

-1.132.203

-1.283.157

-150.954

Ergebnis

-864.643

-1.039.662

-939.910

99.752

01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Ertrag

7.782

5.082

5.170

89

Aufwand

-187.323

-202.604

-268.188

-65.584

Ergebnis

-179.541

-197.522

-263.018

-65.495

01.04 Recht

Ertrag

858

11

10

-2

Aufwand

-28.279

-59.633

-62.229

-2.596

Ergebnis

-27.421

-59.622

-62.220

-2.598

01.05 Kommunalaufsicht

Ertrag

49

29

56

26

Aufwand

-71.718

-68.633

-75.461

-6.828

Ergebnis

-71.669

-68.604

-75.405

-6.801

01.06 Kreistagsbüro

Ertrag

190

33

230.067

230.034

Aufwand

-744.684

-758.141

-1.134.581

-376.439

Ergebnis

-744.494

-758.108

-904.514

-146.405

01.07 Nahverkehrsplanung ÖPNV

(Beratungszuständigkeit liegt beim Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlicher Personennahverkehr)

Ertrag

4.714.207

5.245.148

6.447.523

1.202.375

Aufwand

-7.612.107

-8.446.992

-8.665.304

-218.311

Ergebnis

-2.897.900

-3.201.845

-2.217.780

984.064

Summe Produktbereich 01

Ertrag

4.811.503

5.342.904

7.026.201

1.683.297

Aufwand

-9.718.344

-10.787.664

-11.678.637

-890.973

Ergebnis

-4.906.840

-5.444.760

-4.652.436

792.324

 

Produktgruppe 01.01 Büro des Landrats

Der Zuschussbedarf dieser Produktgruppe erhöht sich im Haushaltsjahr 2017 auf 189.590 €. Dieser Anstieg ist in erster Linie auf höhere Personalaufwendungen zurückzuführen.

 

Produktgruppe 01.02 Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung

Die Höhe der jährlich zu veranschlagenden Erträge und Aufwendungen ist u. a. von den geplanten Projekten der Kreisentwicklung abhängig. Für 2017 sind beispielsweise Haushaltsmittel für die Projekte Klimaschutzmanager, "Ökoprofit", Modellvorhaben Dorfzentrum 2.0, Breitbandkoordinator und Erstellung einer Modal Split Erhebung eingeplant. Details hierzu können den Erläuterungen zur Produktgruppe 01.02 entnommen werden.

 

Produktgruppe 01.03 Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv

Für die Erstellung einer Publikation zum 200-jährigen Bestehen des Kreises Coesfeld sind für das Haushaltsjahr 2017 Aufwendungen in Höhe von 50.000 € veranschlagt (Beschluss Kreistag am 28.09.2016). Darüber hinaus haben sich bei einer Vielzahl von Haushaltspositionen Ansatzänderungen ergeben, die im Saldo zu einem Anstieg des Zuschussbedarfes im Haushaltsjahr 2017 in Höhe von rd. 263.000 € geführt haben (+ rd. 66.000 € gegenüber Vorjahr).

 

Produktgruppen 01.04 Recht und 01.05 Kommunalaufsicht

Wesentliche Ansatzänderungen sind in diesen Produktgruppen für 2017 nicht zu verzeichnen. Für 2017 sind geringe Mehrbedarfe bei den Personalaufwendungen zu veranschlagen.

 

Produktgruppe 01.06 Kreistagsbüro

Bei der Ansatzplanung für 2017 sind Aufwendungen und entsprechende Kostenerstattungen für die Landtagswahl in NRW und die Bundestagswahl berücksichtigt. Auf der Aufwandsseite sind für 2017 gegenüber dem Vorjahr höhere Personalaufwendungen (+ rd. 120.000 €) ausgewiesen. Ursächlich hierfür ist eine falsche Zuordnung von Personalaufwendungen, die richtigerweise der Produktgruppe 01.02. zuzuordnen sind. Die Korrektur erfolgt im Rahmen der abschließenden redaktionellen Anpassung des Haushaltsplanes 2017 nach dem Beratungsverfahren.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 02 - Gleichstellungsbeauftragte

 

 

 

 

02.01 Gleichstellung

Ertrag

2.440

1.233

4.151

2.918

Aufwand

-86.010

-95.045

-112.468

-17.423

Ergebnis

-83.569

-93.812

-108.317

-14.506

Summe Produktbereich 02

Ertrag

2.440

1.233

4.151

2.918

Aufwand

-86.010

-95.045

-112.468

-17.423

Ergebnis

-83.569

-93.812

-108.317

-14.506

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 08 - Personalrat

 

 

 

 

08.01 Personalrat

Ertrag

72

72

70

-2

Aufwand

-121.267

-130.406

-134.014

-3.607

Ergebnis

-121.195

-130.334

-133.943

-3.609

Summe Produktbereich 08

Ertrag

72

72

70

-2

Aufwand

-121.267

-130.406

-134.014

-3.607

Ergebnis

-121.195

-130.334

-133.943

-3.609

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 14 - Rechnungsprüfung

 

 

 

 

14.01 Rechnungsprüfung

Ertrag

140

65

162

97

Aufwand

-169.123

-174.909

-192.823

-17.913

Ergebnis

-168.983

-174.844

-192.660

-17.816

Summe Produktbereich 14

Ertrag

140

65

162

97

Aufwand

-169.123

-174.909

-192.823

-17.913

Ergebnis

-168.983

-174.844

-192.660

-17.816

 

Produktgruppen 02.01 Gleichstellung, 08.01 Personalrat und 14.01 Rechnungsprüfung

Die Veränderung der Zuschussbedarfe im Haushaltsjahr 2017 wird in erster Linie durch steigende Personalaufwendungen verursacht.

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 31 - Kreispolizeibehörde

 

 

 

 

31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Ertrag

113.922

90.227

65.221

-25.007

Aufwand

-433.686

-484.958

-510.110

-25.151

Ergebnis

-319.764

-394.731

-444.889

-50.158

Summe Produktbereich 31

Ertrag

113.922

90.227

65.221

-25.007

Aufwand

-433.686

-484.958

-510.110

-25.151

Ergebnis

-319.764

-394.731

-444.889

-50.158

 

Produktgruppe 31.01 Zentrale Aufgaben der Polizei

Für den Anstieg des Zuschussbedarfes gegenüber dem Vorjahr um rd. 50.000 € auf 445.000 € im Haushaltsjahr 2017 sind folgende Entwicklungen verantwortlich:

a)    Bei den Verwaltungsgebühren musste der Haushaltsansatz für 2017 um rd. 25.000 € nach unten korrigiert werden, weil die Gebühr für das polizeiliche Tätigwerden nach Fehlalarmen mit Wirkung zum 16.07.2016 durch das Land NRW aufgehoben wurde.

b)    Die Personalaufwendungen steigen gegenüber dem Vorjahr um rd. 25.000 €.

 

 

 

Ergebnis

Ansatz

Ansatz

Abweichung
2016 zu 2017
Verbesserung (+)
Verschlechterung (-)

2015

2016

2017

Produktbereich 21 - Allgemeine Finanzwirtschaft

 

 

 

 

21.00 Allgemeine Finanzwirtschaft

Ertrag

146.178.646

150.215.382

154.573.210

4.357.828

Aufwand

-46.827.658

-48.382.556

-50.205.405

-1.822.849

Ergebnis

99.350.989

101.832.826

104.367.805

2.534.979

Summe Produktbereich 21

Ertrag

146.178.646

150.215.382

154.573.210

4.357.828

Aufwand

-46.827.658

-48.382.556

-50.205.405

-1.822.849

Ergebnis

99.350.989

101.832.826

104.367.805

2.534.979

 

 

Das Budget 5 beinhaltet sämtliche Erträge, die zur Finanzierung der Produkte des Gesamthaushalts zur Verfügung stehen. Hierzu gehören die Zuweisungen aus dem Kommunalen Finanzausgleich wie Schlüsselzuweisungen, Schulpauschale und die Zuweisungen für Investitionen des Landes ebenso wie die Kreisumlagen. Ferner werden in diesem Budget die Aufwendungen für die Landschaftsumlage, die Zahlbeträge nach dem Einheitslastenabrechnungsgesetz, die Aufwendungen für Wertveränderungen beim Umlaufvermögen sowie Zinsaufwendungen nachgewiesen.

 

Bei der Berechnung der zu erwartenden Belastung aus der Landschaftsumlage wurde von dem vorjährigen Hebesatz in Höhe von 16,70 % ausgegangen. Aufgrund der höheren Umlagegrundlagen (284.888.252 in 2017 gegenüber 274.943.329 in 2016) ergibt sich hier bereits eine Mehrbelastung von 1.660.802 € (sogenannter Mitnahmeeffekt).

 

Eine Erhöhung des Hebesatzes der Landschaftsumlage auf 17,60 % würde zu einer zusätzlichen Belastung in Höhe von 2.683.918 € führen.

 

Im Ergebnis weist das Budget für das Haushaltsjahr 2017 einen Überschuss in Höhe von 104.352.674 € aus. Gegenüber dem Haushaltsjahr 2016 ergibt sich hieraus eine Verbesserung in Höhe von 2.519.848 €. In der Summe ist dieser Betrag jedoch nicht ausreichend, um einen originären Haushaltsausgleich für 2017 sicherzustellen. Bei gleichbleibendem Hebesatz der allgemeinen Kreisumlage von 32,43 % weist der Entwurf des Gesamtergebnisplans 2017 eine Unterdeckung von insgesamt -1.533.177 € aus. In dieser Höhe soll in der Haushaltssatzung 2017 eine Verringerung der Ausgleichsrücklage festgesetzt werden. Damit wird nach der Ergebnisplanung für das Haushaltsjahr 2017 ein fiktiver Haushaltsausgleich erreicht.

 

 

2. Leitlinien der Budgetierung und Haushaltssatzung

 

Da der Gesamthaushalt 2017 budgetiert ist und um den Erfordernissen der Gemeindehaushaltsverordnung (§ 21 GemHVO) zu entsprechen, sind Beschlüsse zur Bewirtschaftung des Haushaltes erforderlich. Diese Beschlüsse betreffen im Wesentlichen die gegenseitige Deckungsfähigkeit von Aufwendungen und Ausgaben, die Verwendung von Mehreinnahmen und die Übertragbarkeit der Haushaltsmittel. Bei der Haushaltsausführung der vergangenen Jahre getroffene Erkenntnisse zur Optimierung der Geschäftsabläufe haben zu redaktionellen Änderungen der Ziffern 2. und 5. der Leitlinien zur Budgetierung geführt, die in kursiver Schriftform dargestellt sind.

 

Die Leitlinien der Budgetierung müssen als Anlage zu § 8 der Haushaltssatzung beschlossen werden.

 

 

3. Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse (Änderungsliste)

 

Im Rahmen der Beratung über die Haushaltssatzung 2017 und den Haushaltsplan 2017 hat der Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung auch über die Beschlussempfehlungen der Fachausschüsse zu den übrigen Produktgruppen des Haushalts zu beraten.

 

Zu diesem Zweck wird eine Zusammenstellung gefertigt, die Empfehlungen der Fachausschüsse enthält. Die Zusammenstellung (Änderungsliste 01/2017) kann erst nach der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 06.12.2016 erstellt werden. Die sich in den Sitzungen der Fachausschüsse ergebenden Änderungen werden daher als Tischvorlage vorgelegt.

 

III. Alternativen

keine

IV. Kosten-Folgekosten-Finanzierung

Für die Erstellung des Kreishaushaltes entstehen Personal- und Sachausgaben sowie Aufwand für die Sitzungen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Die Zuständigkeit des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Kreisentwicklung ergibt sich aus der Zuständigkeitsregelung für die Ausschüsse des Kreistages.