Beschlussvorschlag des
Jugendhilfeausschusses:
Die
Darstellung der Verwaltung zur voraussichtlichen Reform des
Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I. – IV.
Mit der Sitzungsvorlage SV-9-0705 hat die Verwaltung
vorgeschlagen, die für die Umsetzung der voraussichtlichen Reform des
Unterhaltsvorschussgesetztes (UVG) notwendigen Haushaltsmittel in Höhe von
850.000 € zur Deckung der Nettomehrbelastung über die Änderungsliste im
Haushalt 2017 bereitzustellen.
Über diesen wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung
am 06.12.2016 beraten.
Konsens bestand dahingehend, dass ohne eine Entscheidung zur geplanten Gesetzesänderung eine Erhöhung der Jugendamtsumlage nicht gerechtfertigt sei. Sollte die Bundesregierung der Gesetzesänderung am 16.12.2016 zustimmen, soll der Kreistag in seiner Sitzung am 21.12.2016 über eine Bereitstellung zusätzlicher Haushaltsmittel für 2017 entscheiden.