Betreff
Rahmenbauprogramm 2018 - 2020 für die investive Straßenunterhaltung
(Teil 1: Nicht förderfähige Baumaßnahmen)
Vorlage
SV-9-0830
Art
Sitzungsvorlage

Beschlussvorschlag:

 

Das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung soll vorbehaltlich der Bereit-stellung der Haushaltsmittel in den Haushaltsjahren 2018 - 2020 mit den in der Anlage zur Sitzungsvorlage näher beschriebenen Maßnahmen fortgesetzt werden. Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

Begründung:

I. Problem / II. Lösung

Mit der Beschlussvorlage SV-9-0146 wurde am 26.11.2014 / 10.12.2014 das Rahmenbauprogramm zur investiven Straßenunterhaltung 2015 – 2019 vorgestellt und beschlossen. Das Bauprogramm enthielt Maßnahmen mit Fördermöglichkeiten und eigenfinanzierte Maßnahmen.

Da ca. 75% der eigenfinanzierten Maßnahmen bis zum Jahresende umgesetzt sind, wurde für die weitere Planung das Rahmenbauprogramm überarbeitet und bis 2020 fortgeführt. Es umfasst aktuell nur Maßnahmen, die nicht förderfähig sind. Da die Förderrichtlinien zurzeit noch überarbeitet werden, soll das Bauprogramm für Fördermaßnahmen als Teil 2 im September im Ausschuss vorgestellt werden. Ferner ist geplant über Änderungen und Auswirkungen der neuen Förderrichtlinien sowie über die Sachlage der aktuellen Fördermaßnahmen zu berichten.

Der Zustand der Kreisstraßen bildet vorrangig die Grundlage für die Erstellung des neuen Rahmenbauprogramms. Die letzte Zustandserfassung erfolgte 2015 (siehe MV-9-0607 im Rahmen der Straßenbereisung). Als Ergebnis der Zustandserfassung ist eine Verschlechterung des Kreisstraßennetzes zu beobachten. Danach befanden sich Ende 2015 rd. 58% (2012: 56%, 2009: 50%) in einem nicht befriedigenden Zustand. Auch unter Berücksichtigung der aktuell abgeschlossenen Straßenbaumaßnahmen hatten Ende 2016 noch rd. 53 % der Kreisstraßen keinen befriedigenden Zustand erreicht.

Im neuen Rahmenbauprogramm sind zunächst vorrangig die in „5“ und „6“ eingestuften Straßen berücksichtigt worden. Kriterien für die zeitliche Reihenfolge bilden der aktuelle Zustand, die Verkehrsbelastung und Kooperationsmöglichkeiten z.B. mit anderen Baulastträgern oder Versorgungsunternehmen.

Wie die Erfahrung zeigt, kann es durchaus möglich sein, dass nicht alle im Programm enthaltene Maßnahmen wie geplant realisiert werden können. Gründe für zeitliche Verschiebungen können u.a. finanziell bedingt sein, z.B. wenn außergewöhnlich hohe Preissteigerungen in der Baubranche zu verzeichnen sind. Häufig verändern sich in einem Zeitraum von drei Jahren auch Schadensbilder. Dies kann dazu führen, dass aufgrund der näheren Untersuchungen im Vorfeld der Ausschreibung andere – langfristig wirtschaftlichere – Lösungen in Betracht kommen, als es die ursprüngliche Grobplanung vorsah. Auch die Rücksichtnahme auf Planungen anderer Baulastträger oder Versorgungsunternehmen können Zeitabläufe beeinflussen.

Bei den eigenfinanzierten Maßnahmen handelt es sich hauptsächlich um „Deckenerneuerung im Hocheinbau“. Bei dieser Erneuerungsart wird der vorhandene Aufbau mit zwei zusätzlichen Asphaltschichten verstärkt. Anwendung findet dies häufig bei Straßen, die einen zu geringen bituminösen Aufbau haben, sowie eine Schädigung, die nicht aus dem Untergrund hervorgeht. Für eine Deckenerneuerung im Hocheinbau sind ca. 35 €/m² einzuplanen. Die Maßnahmen wurden entsprechend den Ergebnissen der Baugrunduntersuchungen festgelegt.


 

III. Alternativen

keine

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Die Abschreibung im Bereich Straßenbau beträgt jährlich ca. 5,3 Mio. €. Um einen Verfall der Kreisstraßen entgegenzuwirken, soll in den nächsten Jahren mindestens eine Reinvestitionsquote von 100% erreicht werden.

Unter Berücksichtigung der Auszahlungen für Fördermaßnahmen im Bestand sowie der aktivierbaren Eigenleistungen sind jährlich ca. 3,0 Mio. für eigenfinanzierte Maßnahmen zu veranschlagen.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sollte über das einen Zeitraum von drei Jahren erfassende Programm der Kreisausschuss entscheiden.

 

Über die Durchführung der einzelnen Maßnahmen wird im Rahmen des Baubeschlusses im Ausschuss für Straßen- und Hochbau, Vermessung und öffentlichen Personennahverkehr beraten.

 

Anlagen:

 

Anlage 1     Übersicht der eigenfinanzierten Maßnahmen 2015 - 2019

 

Anlage 2     Sachstandsbericht zum Bauprogramm 2015 - 2019

 

Anlage 3     Rahmenbauprogramm 2018 - 2020