Beschlussvorschlag:
Der Kreis Coesfeld begrüßt die neuen Abgrenzungen des Naturpark Hohe
Mark-Westmünsterland und stellt bis zur Neugestaltung der Finanzierungsanteile
in 2019 jährlich Mittel für die Marketingabgabe in Höhe von 7.270 € zur
Verfügung
Die Finanzierungsvereinbarung mit den Städten Coesfeld, Dülmen,
Lüdinghausen, Olfen und der Gemeinde Nottuln und dem Naturpark Hohe
Mark-Westmünsterland wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
I.- IV.
Mit Beschluss vom
29.03.2017 hat der Kreis Coesfeld sein Engagement für den Naturpark Hohe
Mark-Westmünsterland deutlich ausgeweitet und unterstützt den Naturpark und die
beteiligten Städte und Gemeinden im Bereich der Marketingabgabe. Parallel haben
die Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur neuen Flächenausgestaltung des
Naturparks geleistet und in ersten Gesprächen des Naturparks mit der
Bezirksregierung Münster ist die neue Abgrenzung des Naturparks positiv
angenommen (Anlage 1) worden. Um für die neue Flächenkulisse eine abschließende
Zustimmung durch das Land zu erhalten, ist eine erneute Abstimmung durch den
Kreis Coesfeld zur Bekräftigung seiner Beteiligung erforderlich.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Beteilung konnte der
Beitrag des Kreises auf 7.270 Euro (zzgl. Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.000 €)
festgelegt werden.
Die Ausstrahlung der Naturpark-Idee auf den
Kreis und die verstärkte regionale Ausrichtung des Naturparks Hohe Mark -
Westmünsterland (im Weiteren NP) zeigen, dass Potentiale in den Bereichen Marketing
und Tourismus, in der Natur- und Landschaftspflege, bei der Vernetzung der
Region über die Kreisgrenzen hinaus bestehen und auf diesem Wege
Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der europäischen Union
erschlossen werden können. Um diese Chancen aufzugreifen und zu Wohle des
Kreises zu unterstützen, hat
der Kreis in seinem Beschluss vom 29.03.2017 beschlossen, die Marketingabgabe
der Städte und Gemeinden hälftig zu tragen. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen
den Städten und Gemeinden, dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland und dem
Kreis Coesfeld ist in der Anlage 2 beigefügt.
V. Zuständigkeit für die Entscheidung
Für die Beschlussfassung ist nach KrO der Kreistag zuständig.
Anlagen:
Anlage 1: Planungskarte Erweiterung Naturpark Hohe Mark, Stand 20.09.2016 mit Ergänzung Nottuln und Lüdinghausen
Anlage 2: Finanzierungsvereinbarung