Betreff
Naturpark Hohe Mark - Westmünsterland; Flächenabgrenzung und Finanzierungsvereinbarung
Vorlage
SV-9-0865
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld begrüßt die neuen Abgrenzungen des Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland und stellt bis zur Neugestaltung der Finanzierungsanteile in 2019 jährlich Mittel für die Marketingabgabe in Höhe von 7.270 € zur Verfügung

 

Die Finanzierungsvereinbarung mit den Städten Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen und der Gemeinde Nottuln und dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.- IV.

 

Mit Beschluss vom 29.03.2017 hat der Kreis Coesfeld sein Engagement für den Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland deutlich ausgeweitet und unterstützt den Naturpark und die beteiligten Städte und Gemeinden im Bereich der Marketingabgabe. Parallel haben die Städte und Gemeinden ihren Beitrag zur neuen Flächenausgestaltung des Naturparks geleistet und in ersten Gesprächen des Naturparks mit der Bezirksregierung Münster ist die neue Abgrenzung des Naturparks positiv angenommen (Anlage 1) worden. Um für die neue Flächenkulisse eine abschließende Zustimmung durch das Land zu erhalten, ist eine erneute Abstimmung durch den Kreis Coesfeld zur Bekräftigung seiner Beteiligung erforderlich.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Beteilung konnte der Beitrag des Kreises auf 7.270 Euro (zzgl. Mitgliedsbeitrag in Höhe von 2.000 €) festgelegt werden.

 

Die Ausstrahlung der Naturpark-Idee auf den Kreis und die verstärkte regionale Ausrichtung des Naturparks Hohe Mark - Westmünsterland (im Weiteren NP) zeigen, dass Potentiale in den Bereichen Marketing und Tourismus, in der Natur- und Landschaftspflege, bei der Vernetzung der Region über die Kreisgrenzen hinaus bestehen und auf diesem Wege Fördermöglichkeiten des Landes, des Bundes und der europäischen Union erschlossen werden können. Um diese Chancen aufzugreifen und zu Wohle des Kreises zu unterstützen, hat der Kreis in seinem Beschluss vom 29.03.2017 beschlossen, die Marketingabgabe der Städte und Gemeinden hälftig zu tragen. Die Finanzierungsvereinbarung zwischen den Städten und Gemeinden, dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland und dem Kreis Coesfeld ist in der Anlage 2 beigefügt.

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Beschlussfassung ist nach KrO der Kreistag zuständig.

 

Anlagen:

 

 

 

Anlage 1: Planungskarte Erweiterung Naturpark Hohe Mark, Stand 20.09.2016 mit Ergänzung Nottuln und Lüdinghausen

 

Anlage 2: Finanzierungsvereinbarung