Betreff
Naturpark Hohe Mark - Westmünsterland; Flächenabgrenzung und Finanzierungsvereinbarung
Vorlage
SV-9-0865/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung:

 

Der Kreis Coesfeld beschließt die neuen Abgrenzungen des Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland und stellt bis zur Neugestaltung der Finanzierungsanteile in 2019 jährlich Mittel für die Marketingabgabe in Höhe von 7.270 € zur Verfügung

 

Die Finanzierungsvereinbarung mit den Städten Coesfeld, Dülmen, Lüdinghausen, Olfen und der Gemeinde Nottuln und dem Naturpark Hohe Mark-Westmünsterland wird zur Kenntnis genommen.

Begründung:

 

I.- IV.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 12.09.2017 wurde von der Verwaltung erläutert, dass der Beschlussvorschlag geändert werden müsse. Seitens des Naturparks Hohe Mark Westmünsterland e.V. wird eine Einheitlichkeit der in den verschiedenen Gremien der beteiligten Kreise gefassten Beschlüsse als sinnvoll erachtet. Es müsse deutlich werden, dass durch die Politik der entsprechende Beschluss gefasst wird und es sich nicht lediglich eine Form der Kenntnisnahme handelt. Aufgrund dessen wurde die Beschlussempfehlung in ihrer Formulierung von „Der Kreis begrüßt die neuen Abgrenzungen […]“ nunmehr in „Der Kreis beschließt die neuen Abgrenzungen […]“ geändert.

 

Im Übrigen wird auf die SV-9-0865 verwiesen.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

 

Für die Beschlussfassung ist nach KrO der Kreistag zuständig.