Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Änderung der Förder-bestimmungen, hier: Förderposition B.1. Familienerholungsmaßnahmen
Vorlage
SV-9-0876
Art
Sitzungsvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zu den geänderten Förderbestimmungen der Familienerholungsmaßnahmen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.

  2. Die Änderung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.

 

 

Begründung:

 

I.   Problem

Die für die Förderung der Familienerholungsmaßnahmen jährlich eingeplanten Haus-haltsmittel in Höhe von 16.000,00 € werden nicht ausgeschöpft.

 

Ab dem 01.01.2009 kam es durch eine Änderung der Förderbestimmungen zu einem Rückgang der geförderten Familienerholungsmaßnahmen.

Seit diesem Zeitpunkt werden ausschließlich Familienerholungsmaßnahmen gefördert, die in einer Familienferienstätte eines gemeinnützigen Trägers oder in einer Jugendherberge in Deutschland durchgeführt werden und die mindestens 14 Tage betragen. Zuvor gab es keine Vorgaben zum Ort der Maßnahme.

 

Gründe für den Rückgang liegen zum einem darin, dass es Familien auch mit einem Zuschuss oftmals nicht möglich ist, einen 14-tägigen Urlaub zu finanzieren.

Zum anderen ist es Familien mehrfach nicht möglich gewesen, gemeinsam 14 Tage Urlaub zu bekommen.

 

 

Anzahl der
Anträge

Bewilligungen

Ablehnungen

durchgeführte
Maßnahmen

 ausgezahlte
Mittel

2008

54

30

21

30

     13.608,00 €

2009

37

19

12

4

       2.380,00 €

2010

12

9

0

5

       2.800,00 €

2011

10

8

1

3

       1.855,00 €

2012

9

8

1

2

       1.155,00 €

2013

15

14

1

11

       7.399,00 €

2014

16

15

1

7

       4.809,00 €

2015

15

13

2

7

       4.417,00 €

2016

11

11

0

6

       4.613,00 €

 

 

II.  Lösung

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderbestimmungen in Bezug auf die Dauer der Maßnahme sowie auf die Höhe der Einkommensgrenzen und Förderbeiträge, inklusive redaktioneller Anpassungen, entsprechend dem beigefügten Entwurf zu ändern.

 

Änderungen werden für folgende Punkte vorgeschlagen:

 

 

Bisher

ab 01.01.2018

Dauer der Maßnahme

mind. 14 Tage

mind. 7 Tage und max. 14 Tage

Anspruch junge Volljährige

ohne festes Einkommen

die sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befinden oder die arbeitslos sind, können bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres in die Förderung einbezogen werden.

Einkommensgrenze

Familien mit einem Kind: 24.500 €

Alleinerziehende Elternteile mit einem Kind: 21.500 €

Für jedes weitere Kind Erhöhung um 2.500 €.

Familien mit einem Kind: 26.000 €;

Alleinerziehende Elternteile mit einem Kind: 23.000 €;

Für jedes weitere Kind Erhöhung um 3.000 €

Höhe des Zuschusses

 8,50 € bis 13,50 € je Tag und Teilnehmer

9,50 € bis 14,50 € je Tag und Teilnehmer

Frist zur Vorlage des Nachweises über die Familienerholung

4 Wochen

1 Monat

 

Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen in Bezug auf Änderungen im Elterngeldrecht, sowie zur Bezeichnung des für das Einkommen maßgeblichen Kalenderjahres vorgeschlagen.

 

III. Alternativen

keine

 

IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen, Personal, IT, sonstige Ressourcen)

Ziel der Änderung der Förderbestimmungen ist es, den eingeplanten Haushaltsansatz in Zukunft auszuschöpfen. Eine Änderung des Ansatzes ist nicht vorgesehen.

Über den Haushaltsansatz hinaus werden keine Anträge bewilligt.

Ein Anspruch auf Förderung besteht gemäß den allgemeinen Fördervoraussetzungen der Förderbestimmungen zum Kinder- und Jugendförderplan nicht.

 

V. Zuständigkeit für die Entscheidung

Gemäß § 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.

Aufgrund der grundsätzlichen Bedeutung ist die Entscheidung des Kreistages erforderlich.