Beschlussvorschlag:
- Der Entwurf zu den geänderten Förderbestimmungen
der Familienerholungsmaßnahmen wird in der vorliegenden Fassung beschlossen.
- Die Änderung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.
Begründung:
I. Problem
Die
für die Förderung der Familienerholungsmaßnahmen jährlich eingeplanten
Haus-haltsmittel in Höhe von 16.000,00 € werden nicht ausgeschöpft.
Ab
dem 01.01.2009 kam es durch eine Änderung der Förderbestimmungen zu einem
Rückgang der geförderten Familienerholungsmaßnahmen.
Seit
diesem Zeitpunkt werden ausschließlich Familienerholungsmaßnahmen gefördert,
die in einer Familienferienstätte eines gemeinnützigen Trägers oder in einer
Jugendherberge in Deutschland durchgeführt werden und die mindestens 14 Tage
betragen. Zuvor gab es keine Vorgaben zum Ort der Maßnahme.
Gründe
für den Rückgang liegen zum einem darin, dass es Familien auch mit einem
Zuschuss oftmals nicht möglich ist, einen 14-tägigen Urlaub zu finanzieren.
Zum
anderen ist es Familien mehrfach nicht möglich gewesen, gemeinsam 14 Tage Urlaub
zu bekommen.
|
Anzahl der |
Bewilligungen |
Ablehnungen |
durchgeführte |
ausgezahlte |
2008 |
54 |
30 |
21 |
30 |
13.608,00 € |
2009 |
37 |
19 |
12 |
4 |
2.380,00 € |
2010 |
12 |
9 |
0 |
5 |
2.800,00 € |
2011 |
10 |
8 |
1 |
3 |
1.855,00 € |
2012 |
9 |
8 |
1 |
2 |
1.155,00 € |
2013 |
15 |
14 |
1 |
11 |
7.399,00 € |
2014 |
16 |
15 |
1 |
7 |
4.809,00 € |
2015 |
15 |
13 |
2 |
7 |
4.417,00 € |
2016 |
11 |
11 |
0 |
6 |
4.613,00 € |
II. Lösung
Die
Verwaltung schlägt vor, die Förderbestimmungen in Bezug auf die Dauer der Maßnahme
sowie auf die Höhe der Einkommensgrenzen und Förderbeiträge, inklusive redaktioneller
Anpassungen, entsprechend dem beigefügten Entwurf zu ändern.
Änderungen
werden für folgende Punkte vorgeschlagen:
|
Bisher |
ab
01.01.2018 |
Dauer
der Maßnahme |
mind.
14 Tage |
mind.
7 Tage und max. 14 Tage |
Anspruch
junge Volljährige |
ohne
festes Einkommen |
die sich in einer Schul-
oder Berufsausbildung befinden oder die arbeitslos sind, können bis zur
Vollendung des 27. Lebensjahres in die Förderung einbezogen werden. |
Einkommensgrenze |
Familien
mit einem Kind: 24.500 € Alleinerziehende
Elternteile mit einem Kind: 21.500 € Für
jedes weitere Kind Erhöhung um 2.500 €. |
Familien
mit einem Kind: 26.000 €; Alleinerziehende
Elternteile mit einem Kind: 23.000 €; Für
jedes weitere Kind Erhöhung um 3.000 € |
Höhe
des Zuschusses |
8,50 € bis 13,50 € je Tag und Teilnehmer |
9,50
€ bis 14,50 € je Tag und Teilnehmer |
Frist
zur Vorlage des Nachweises über die Familienerholung |
4
Wochen |
1
Monat |
Darüber hinaus werden redaktionelle Änderungen in
Bezug auf Änderungen im Elterngeldrecht, sowie zur Bezeichnung des für das
Einkommen maßgeblichen Kalenderjahres vorgeschlagen.
III. Alternativen
keine
IV. Auswirkungen / Zusammenhänge (Finanzen,
Personal, IT, sonstige Ressourcen)
Ziel der Änderung der Förderbestimmungen ist es, den
eingeplanten Haushaltsansatz in Zukunft auszuschöpfen. Eine Änderung des
Ansatzes ist nicht vorgesehen.
Über den Haushaltsansatz hinaus werden keine Anträge
bewilligt.
Ein Anspruch auf Förderung besteht gemäß den
allgemeinen Fördervoraussetzungen der Förderbestimmungen zum Kinder- und
Jugendförderplan nicht.
V. Zuständigkeit
für die Entscheidung
Gemäß
§ 71 SGB VIII in Verbindung mit § 5 der Satzung für das Jugendamt des Kreises
Coesfeld ist der Jugendhilfeausschuss für die Entscheidung zuständig.
Aufgrund
der grundsätzlichen Bedeutung ist die Entscheidung des Kreistages erforderlich.