Betreff
Kinder- und Jugendförderplan des Kreises Coesfeld - Änderung der Förder-bestimmungen, hier: Förderposition B.1. Familienerholungsmaßnahmen
Vorlage
SV-9-0876/1
Art
Sitzungsvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag des Jugendhilfeausschusses:

 

1.    Der Entwurf zu den geänderten Förderbestimmungen der Familienerholungsmaßnahmen wird in der angepassten und als Anlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

2.    Die Änderung tritt zum 01. Januar 2018 in Kraft.

Begründung:

 

I. – IV.

 

Mit der Sitzungsvorlage SV-9-0876 hat die Verwaltung vorgeschlagen, die Förderbestimmungen für die Familienerholungsmaßnahmen in Bezug auf die Dauer der Maßnahme sowie die Höhe der Einkommensgrenzen und Förderbeträge zu ändern. 

Hierüber wurde in der Jugendhilfeausschusssitzung am 14.09.2017 beraten.

Neben den vorgeschlagenen Änderungen soll auch eine Anpassung der Frist für die Vorlage des Nachweises über die Familienerholung erfolgen. Vorgesehen ist hier bisher eine Frist von einem Monat. Bei den anderen Förderpositionen des Kinder- und Jugendhilfeförderplans ist eine Frist von zwei Monaten vorgesehen, welche auch für die Familienerholung übernommen werden soll.